Wilhelm Taxis
Fachgebiete/Charakteristika
Wilhelm Taxis, geboren 1950, studierte an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen Rechtswissenschaften. 1979 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.
Rechtsanwalt Taxis ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jedes Jahr erneut nachweisen, dass er sein Wissen durch Fortbildungsveranstaltungen auf dem neusten Stand hält.
Rechtsanwalt Wilhelm Taxis betreut die Referate Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Das Arbeitsrecht ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von Fragestellungen weshalb erheblicher Beratungsbedarf besteht. So kann der Arbeitsvertrag nicht beliebig befristet oder ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis beliebig verlängert werden, Fristen müssen überwacht und eingehalten werden, fast immer sind Regelungen zum Kündigungsschutz zu beachten. Sowohl von Seiten des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers ist die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dringend anzuraten.
Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt — und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Regelung eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105 bis 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Weitere Vorschriften finden sich im Arbeitszeitgesetz, im Teilzeit- und Befristungsgesetz, im Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Um einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu erhalten, nehmen Sie die kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt Wilhelm Taxis in Anspruch, wenn es beispielsweise um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Fachanwalt Taxis nach entsprechender Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten etc). Ein Teilgebiet des privaten Baurechts ist das Architektenrecht, das die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt regelt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder Bauaufsicht beauftragt.
Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Taxis nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Im Architektenrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Taxis Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:
- Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
- Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung einer Architektenleistung oder Ingenieurleistung im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
- Gewährleistungsansprüche: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten
60 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland wohnen zur Miete. Die Miete von Geschäftsraum und Gewerberaum steht in ihrer Bedeutung der Wohnraummiete nicht nach. Das Miet- und Pachtrecht hat in den letzten Jahren tief greifende Änderungen durch die Mietrechtsreform und das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Rechtsanwalt Taxis vertritt Sie kompetent und interessengerecht bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Vertragspartnern.
Dasselbe gilt für Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentumsrecht. Das Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und der Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Der Jurist berät Sie beispielsweise in den häufigen Problemfällen: Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung, Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Wilhelm Taxis - Stadtgrabenstr. 22
71032 Böblingen
Baden-Württemberg
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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