Norbert Knebl

Fachgebiete/Charakteristika

Norbert Knebl wurde 1942 geboren. Nach der Hochschulreife folgte das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in München, Berlin, Lausanne (Schweiz) und Tübingen. Herr Knebl wurde 1970 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Er spricht fließend Englisch und Französisch. Viele Jahre lang war er kommunalpolitisch tätig.

Rechtsanwalt Norbert Knebl berät und vertritt Sie im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Wettbewerbsrecht.

Schon vor der Gründung eines Unternehmens werden weitreichende Entscheidungen getroffen, die für den zukünftigen Erfolg oder Misserfolg maßgeblich sein können. Die Wahl der Rechtsform des Unternehmens gehört dazu. Doch allein mit der Wahl der geeigneten Rechtsform ist es nicht getan: Eine solide vertragliche Grundlage ist zwingende Voraussetzung für das Unternehmen. Rechtsanwalt Norbert Knebl zeigt seinen Mandanten hierzu die zu beachtenden gesellschaftsrechtlichen Aspekte unter Berücksichtigung der steuerlichen Belange auf.

Er berät Kapital- und Personengesellschaften in allen in Betracht kommenden rechtlichen Fragen von der Gründung der Gesellschaft über das operative Geschäft bis hin zu Liquidation, Nachfolgeregelung oder Verkauf der Gesellschaft oder ihres Unternehmens. Er formuliert einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag und die passende Satzung, vertritt die Interessen von Gesellschaftern im Fall einer Auseinandersetzung zwischen Mitgesellschaftern und hilft bei einem Gesellschafterwechsel, die Kontinuität der Gesellschaft zu sichern. Ebenso berät er bei einer beabsichtigten Umwandlung der Gesellschaft. Er übernimmt die Gestaltung von Anstellungsverträgen für GmbH-Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und leitenden Angestellten. Zudem berät er in Zusammenarbeit mit den arbeitsrechtlich tätigen Kollegen der Kanzlei zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen mit und ohne Gesellschafterstellung (zum Beispiel Gewinnbeteiligung über Tantiemen, Mitarbeiterdarlehen, Genussrechte, Treuhandmodelle, Gewährung von Aktien). Schließlich hilft er seinen Mandanten bei der Abwehr von Ansprüchen bei unberechtigter persönlicher Inanspruchnahme aus Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft.

Im Rahmen der Globalisierung stellt sich für viele Mandanten die Frage, ob weiterhin die GmbH oder eine der anderen in Europa zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen (zum Beispiel die “Limited” in England) vorzuziehen ist. Norbert Knebl hilft Ihnen, die geeignete Rechtsform zu finden.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts ist Rechtsanwalt Knebl in erheblichem Umfang auch im Aktiengesellschaftsrecht tätig.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Wettbewerbsrecht, das Rechtsanwalt Knebl seit mehr als 12 Jahren in Arbeitsteilung mit Herrn RA Kreusler in bewährtem Team bearbeitet. Hier hat sich die Kanzlei im Bereich des Einzelhandels durch das langjährige Vertrauen ihrer Mandanten ein besonders tief greifendes Know-how erarbeitet. Dies gilt in besonderem Maße für die Fotohandelsbranche und noch mehr für den bereits angesprochenen Bereich der Augenoptik.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de