Knebl, Schnaubert & Partner

Rechtsanwälte

Kurzprofil

Gründung
Die Rechtsanwaltskanzlei Knebl, Schnaubert & Partner besteht seit dem Jahr 1976. Sie wurde von den Rechtsanwälten Norbert Knebl und Gert Schnaubert gegründet. Gert Schnaubert, der auf seinem Spezialgebiet des Strafrechts und des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts erfolgreich tätig war hat seine Tätigkeit Alters halber reduziert. Er steht der Kanzlei aber nach wie vor zur Verfügung.

Entwicklung und Zielsetzung
Die Kanzlei hat sich bereits in kurzer Zeit in Böblingen und weit darüber hinaus einen guten Ruf erworben, sodass eine kontinuierliche Expansion durch Aufnahme weiterer Rechtsanwälte / Innen erforderlich wurde. Derzeit besteht sie aus 7 Rechtsanwälten/in. Um den Mandanten die bestmögliche Beratung und Unterstützung anbieten zu können, haben sich die Rechtsanwälte/In die konsequente Spezialisierung auf abgegrenzte Rechtsgebiete zum Ziel gesetzt. Die Kanzlei gewährleistet deshalb insbesondere auf den Gebieten

  • des Arbeitsrechts, des Bau- und Architektenrechts,
  • des Erbrechts, des Betreuungsrechts,
  • des Familienrechts, einschließlich Mediation,
  • des Miet- und Wohnungseigentumsrechts,
  • des Strafrechts, Straßenverkehrsrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts,
  • der Schadensregulierung in Verkehrsunfallsachen,
  • des Wirtschaftsrechts, Wettbewerbsrechts,
  • des Gesellschaftsrechts, des Aktienrechts,
  • des Markenrechts und des Urheberrechts

umfassende problemorientierte Lösungen sowohl bei der Beratung als auch bei der engagierten Interessenvertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Erarbeitung von Lösungen
Die Bearbeitung und Lösung rechtlicher Probleme wird zunehmend komplexer. Oft sind hierzu Spezialkenntnisse aus mehreren Rechtsgebieten erforderlich. Das ist beispielsweise beim Erbrecht mit seinen Schnittstellen zum Familienrecht der Fall und im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Eine begleitende steuerliche Beratung ist dabei regelmäßig notwendig. Bei der Lösung solch komplexer Rechtsprobleme arbeiten die Rechtsanwälte Norbert Knebl, Wilhelm Taxis, Eberhard Hahn, Andrea Buck, Kai-F. Kreusler und Ralf Kowarsch untereinander eng zusammen. Das spart für den Mandanten Zeit und Geld und er bekommt eine Lösung seines Problems quasi aus einer Hand. 

Steuerrechtliche Fragen werden grundsätzlich mit dem jeweiligen Steuerberater des Mandanten erörtert. Bei Bedarf kann ein spezialisierter Steuerberater vermittelt werden.

Um mit dem Kenntnisstand stets auf der Höhe der Rechtsentwicklung und der Rechtsprechung zu sein, nehmen die Rechtsanwälte/In regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teil. Das gilt in gleicher Weise auch für die Mitarbeiterinnen der Kanzlei.

Besonderes Know-How bei der Beratung von Augenoptikern
Eine Besonderheit der Rechtsanwälte Knebl, Schnaubert & Partner ist herauszuheben. Sie zeichnet sich nämlich dadurch aus, dass sie seit ihrer Gründung vor mehr als 30 Jahren umfassendes Know-How bei der Beratung von Augenoptikern erworben hat. Heute betreut die Kanzlei, teilweise auch über die Beratung einer Einkaufskooperation, bundesweit und auch in Österreich etwa 400 Augenoptik- und Hörgeräteakustikgeschäfte. In allen Rechtsfragen dieser
speziellen Branche, insbesondere im Wettbewerbsrecht und im Markenrecht, im Arbeitsrecht aus der Sicht des Arbeitgebers, bei Problemen im gewerblichen Mietrecht und im Franchiserecht und ganz allgemein in allen berufsrechtlichen Fragen werden die Mandanten von den Rechtsanwälten Norbert Knebl und Kai F. Kreusler umfassend beraten und vertreten.

Lage der Kanzlei
Die Kanzlei befindet sich direkt am Schlossbergring zentral in der Böblinger Innenstadt. Öffentliche Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Direkt neben der Kanzlei ist die Zufahrt zur Schlossberg - Tiefgarage. Für Mandanten ohne Pkw besteht eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Vom Böblinger Bahnhof oder vom Böblinger Busbahnhof ist die Kanzlei in ca. 5 Minuten zu Fuß erreichbar. Eine Anfahrtsskizze kann auf der Kanzlei - Homepage unter www.advo-boeblingen.de eingesehen werden.

Beratungszeiten
Beratungstermine können mit dem Sekretariat vereinbart werden:

  • Montag bis Donnerstag, vormittags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Montag bis Donnerstag, nachmittags von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
  • Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Auch außerhalb dieser Bürozeiten stehen die Rechtsanwälte/ In ihren Mandanten nach Vereinbarung zur Verfügung. Falls erforderlich werden Besprechungstermine auch vor Ort beim Mandanten wahrgenommen.


 

Fachanwalt für

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