Randolf Kluge

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Randolf Kluge gründete 1991 seine Kanzlei in Delitzsch, die Sie in der Hauptgeschäftsstraße, der Eilenburger Straße, finden. Für Mandanten, die mit dem Pkw kommen, stehen ausreichend öffentliche kostenpflichtige Parkmöglichkeiten in der Umgebung zur Verfügung. Auch die Anfahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr ist unproblematisch, da der Bahnhof lediglich wenige Gehminuten entfernt ist. Von dort aus besteht halbstündlich eine Regionalverbindung nach Leipzig.

Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 14.30 Uhr können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie Besuche vor Ort beim Mandanten nach Absprache möglich.

Die Kanzlei, deren Klientel sich aus Privatleuten sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammensetzt, verfügt über einen Internetanschluss (www.rechtsanwalt-delitzsch.de) mit der E-Mail-Adresse randolf-kluge@t-online.de. Mandate werden von ihm bei gegebenen eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen der Mandanten unter den Bedingungen staatlicher Beratungs - und Prozesskostenhilfe geführt; ebenso rechnet er direkt mit Rechtsschutzversicherungen ab.

Herr Kluge, der an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt ist, ist Mitglied im Leipziger Anwaltverein und im Deutschen Anwaltverein. Darüber hinaus ist die Kanzlei Mitglied der Advounion, einer überregionalen Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten. Dabei handelt es sich um die in Deutschland mit Abstand größte Korrespondenzanwaltsgemeinschaft mit über 600 Kanzleien und etwa 2000 Anwälten. Diese Vereinigung hat unter anderem das Ziel, die nationale und internationale Zusammenarbeit von Rechtsanwälten durch gegenseitige Übertragung von Korrespondenzmandaten zu fördern.

Für den Fall, dass ein von Ihnen übertragenes Mandat wegen der großen Ortsferne zum Gericht — im Einverständnis mit Ihnen — durch die Kanzlei Kluge nicht mehr wahrgenommen werden kann, erfolgt in der Regel die Erteilung der Untervollmacht an ein Mitglied der Advounion, wobei das wechselseitige Versprechen dahin geht, die übertragene Sache wie eine eigene Angelegenheit zu behandeln.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Randolf Kluge
Eilenburger Str. 34
04509 Delitzsch
Sachsen
Deutschland

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+49 (34202) 63521
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Fachgebiete/Charakteristika

Randolf Kluge, der 1959 in Wurzen geboren wurde, studierte nach dem Facharbeiterabschluss und dem Abitur von 1982 bis 1986 an der Humboldt-Universität in Berlin Rechtswissenschaften. Nachdem er das Studium mit dem Prädikat “sehr gut” als Diplomjurist beendet hatte, war er bis 1991 als Justitiar in Unternehmen des Bergbaus und der Energiewirtschaft tätig. 1991 wurde Herr Kluge als Rechtsanwalt zugelassen und gründete im selben Jahr seine Kanzlei in Delitzsch, in der er seitdem freiberuflich tätig ist.
Darüber hinaus ist er Mitglied des Aufsichtsrates der Leipziger Wohnungsgenossenschaft UNITAS eG und arbeitet als Dozent für verschiedene Bildungsträger und Unternehmen.  Außerdem verfügt er über gute Englischkenntnisse.

Rechtsanwalt Randolf Kluge bearbeitet Mandate aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht und Zivilrecht, hier insbesondere aus dem Mietrecht und Pachtrecht, dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht sowie privatem Baurecht.  Er ist für diese Rechtsgebiete von der allgemeinen Rechtsauskunft über die individuelle Rechtsberatung bis zur Prozessvertretung tätig.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht übernimmt Herr Kluge sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. So fallen unter die kollektivrechtlichen Belange Fragen und Streitigkeiten in Bezug auf das Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht und Personalvertretungsrecht.

Das Individualarbeitsrecht umfasst dagegen die Themen Kündigung und Kündigungsschutz, Schutz besonderer Personengruppen (Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende), Elterngeld, Erziehungsurlaub, Abmahnung, Vergütung (Lohn/Gehalt), Eingruppierung, Urlaubsregelung, Arbeitsvertrag, Änderungskündigung und Versetzung. Ferner können Sie sich an den Juristen wenden, wenn Sie einen Arbeitsvertrag oder Änderungsvertrag gestalten oder eine Änderungskündigung überprüfen lassen möchten.

Ergänzt wird dieses Tätigkeitsfeld um sozialrechtliche Ansprüche. Im Sozialrecht berät Sie Herr Kluge und vertritt Ihre Interessen von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis zum Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Er ist ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um die Themen Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV), Rentenanspruch, Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Krankenversicherung, Anspruch wegen Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Sozialgeld und Wohngeld geht. Zudem steht er Ihnen zur Seite, wenn zum Beispiel das Integrationsamt den Grad einer Behinderung anzweifelt. Auch bei Fragen zu einer  Arbeitsförderung und Wiedereingliederungsmaßnahme können Sie sich an Rechtsanwalt Kluge wenden.

Die Vertretung der Interessen im Miet- und Pachtrecht umfasst dagegen die rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Mieter und Vermieter. Ursachen für Streitigkeiten in diesem Rechtsgebiet gibt es oft zu den Themen Kündigung, Schönheitsreparaturen, Mietvertrag, Mietminderung wegen Mangel an der Mietsache, Mieterhöhung, Staffelmiete, Mietanpassung, Abmahnung und Mietrückstand. Zudem regelt der Rechtsanwalt für Sie den Forderungseinzug von Nebenkosten und Betriebskosten sowie die Beendigung eines Mietverhältnisses mittels einer Räumungsklage mit anschließender Vollstreckung (Zwangsräumung). Ferner begleitet der Jurist seine Mandanten bei der Gestaltung oder Prüfung von privaten und gewerblichen Mietverträgen.

Im zivilrechtlichen Bereich bearbeitet Randolf Kluge insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung von offenen Rechnungen/ Forderungen (Inkasso) von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung) sowie Angelegenheiten aus dem Verkehrszivilrecht und Kaufvertragsrecht. Im Verkehrszivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz gegenüber den Versicherern. Neben dem Fahrzeugschaden können dies zudem weiter gehende Schäden sein wie Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagenkosten. Im Falle von erlittenem Personenschaden regelt der Jurist alle Fragen im Hinblick auf Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Darüber hinaus fallen die Themen Kfz-Leasing, Haftungsquote, Autokauf, Gewährleistung, Reparaturkosten und Gutachterkosten unter das Verkehrszivilrecht.

Im Kaufvertragsrecht übernimmt der Rechtsanwalt die Gestaltung, Überprüfung und Anfechtung von Kaufverträgen. Wird ein Kaufvertrag verletzt, so tritt das Recht der Leistungsstörung in Kraft. In diesem Zusammenhang ergeben sich unter anderem Rechte und Ansprüche wie Rücktritt, Zahlung, Kündigung und Schadensersatzforderung, die im Kaufvertragsrecht durchgesetzt oder abgewiesen werden. Zudem umfasst dieses Rechtsgebiet die Regelung der Sachmängelhaftung wie Minderung und Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitere zivilrechtliche Streitigkeiten, wie zum Beispiel Ansprüche aus Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), Kauf im Internet sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), runden die Tätigkeit von Rechtsanwalt Randolf Kluge ab.

Im privaten Baurecht regelt Herr Kluge die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern vor und nach der Abnahme des Bauwerks. Zeigen sich zum Beispiel während einer Bauausführung Mängel an der Bausache, so begleitet der Jurist seine Mandanten in diesen Fällen bei der Beweissicherung (selbständiges Beweisverfahren mit Gutachten), das heißt bei der Klärung der Verursachung, Verantwortlichkeit und des Umfangs der Mängel, sowie bei der Durchsetzung etwaiger Schadenersatzansprüche. Ferner fallen Honorarprozess und Werklohnklage unter das zivile Baurecht, deren Ursache zum Beispiel die nicht dem Vertrag entsprechende Vergütung der Baufirma oder des Architekten (HOAI) sein kann. Auch bei der Abwehr von ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen seitens des Bauherrn werden die Mandanten von Randolf Kluge unterstützt. Der Jurist regelt alle Angelegenheiten im Hinblick auf einen Bauträgervertrag, die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Bauzeitverzögerung, Sicherheitsleistung sowie die Forderungsdurchsetzung von Abschlagszahlung und Schlussrechnung.

Persönlicher Kommentar

Meine Mandantschaft schätzt insbesondere die faire Beratung bezüglich entstehender Kosten eines Rechtsstreites in den verschiedenen Instanzen im Verhältnis zum maximal zu erzielenden wirtschaftlichen Nutzen, zur Dauer eines Rechtstreites sowie zur Erfolgsaussicht desselben.