Bernd Porst
Kurzprofil
Herr Bernd Porst ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt in Nürnberg tätig.
Die Kanzleiräume in der Ostendstraße 159 in Nürnberg sind mit den örtlichen Nahverkehrsmitteln gut erreichbar. Es besteht ein direkter Anschluß an das Straßenbahnnetz Nürnbergs. Mit der Straßenbahnlinie 5 gelangen Sie über die Haltestelle Lechnerstraße direkt zur Kanzlei. Vor dem Haus bestehen Parkmöglichkeiten. Zu den Kanzleiräumen in der II. Etage gelangen sie auch mit Aufzug.
Beratungstermine können über das Sekretariat oder mit Rechtsanwalt Porst persönlich montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr (freitags von 13:00 bis 15:30 Uhr) vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten (insbesondere Abendtermine für Berufstätige), am Wochenende oder vor Ort beim Mandanten möglich.
Um den Mandanten einen umfassenden Service in allen Belangen bieten zu können, arbeitet Rechtsanwalt Porst eng mit Spezialisten anderer Fachgebiete zusammen.
Kontakt
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Bernd Porst - Ostendstr. 159
90482 Nürnberg
Bayern
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +49 (911) 5455800
- Telefax
- +49 (911) 5455801

Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Nach dem Studium an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen legte Herr Porst seine juristischen Examina ab. Als Volljurist war Herr Porst jahrelang auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Sozialrechts tätig.
Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte auftretungsberechtigt. Er spricht Englisch und Französisch.
Rechtsanwalt Porst hat sich auf das Sozialversicherungsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht sowie auf das Ausländerrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis auf diesen Gebieten aus. Es ist das besondere Anliegen von Rechtsanwalt Porst, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.
An der Berufsschule für Heil- und Pflegeberufe am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ist er auch regelmäßig als Dozent für Gesetzeskunde tätig.
Seine Klienten berät Rechtsanwalt Porst auf allen Gebieten des Sozial- und Sozialversicherungsrechts. Das Sozialversicherungsrecht, welches aus dem Sozialstaatsprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialversicherungsrecht aufgrund der regen gesetzgeberischen Tätigkeit der Regierung dem ständigen Wandel. Rechtsanwalt Porst begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (ALG I, ALG II) nach Hartz IV, Grad der Behinderung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung (Rentenrecht), Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit Krankenkassen um deren Leistungsspektrum, Anerkennung von Berufskrankheiten sowie das Schwerbehindertenrecht umfassen.
Dabei vertritt er Ihre Interessen von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis zum Klageverfahren. In vielen Fällen bedarf es des Fachwissens von Rechtsanwalt Porst und seiner Hartnäckigkeit in der Sache.
Im Arbeitsrecht vertritt und berät der Jurist sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch Arbeitnehmer in allen individual- und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Typische Stichwörter, welche die Tätigkeit von Rechtsanwalt Porst im Bereich des Arbeitsrechts kennzeichnen, sind: Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Kündigungsschutzklage, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütung, Unfallverhütungsvorschriften, Versetzung, Bewerbung, Bewerbungsgespräch, Befristung, Direktionsrecht, Mutterschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Urlaubsanspruch, betriebsbedingte, ordentliche oder fristlose Kündigung, Abmahnung, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis, Diskriminierung, Mobbing, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Betriebsrat, Betriebsratswahl, Sozialauswahl, Betriebsverfassungsrecht (BetrVG), , Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Leiharbeiter, Arbeitsgericht, Aussperrung, Befristung, Betriebsvereinbarung, Betriebsänderung, Betriebsstillegung, Betriebsverfassung, Eingruppierung, , Tarifvertrag.
Im Ausländerrecht und Asylrecht klärt der Volljurist Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde wie zum Beispiel um Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung et cetera. Er prüft für seine Mandanten die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetzt und vertritt die Interessen gegenüber der Behörde. Ebenso dürfen Sie eine Kompetente Rechtsberatung zu Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz und Freizügigkeitsgesetz erwarten. Im Zusammenhang mit einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer setzt sich der Rechtsanwalt auch mit der Agentur für Arbeit auseinander. Wenn Sie Abschiebung oder Abschiebungsandrohung betroffen sind, können Sie Herrn Porst als Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Er wird Wiederspruch gegenüber der Behörde oder Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht für Sie erheben. Bei Problemen um Asylantrag, Asylverfahren, Duldung und so weiter ist der Volljurist ebenso ein kompetenter Ansprechpartner.
Im Zusammenhang mit dem Familienrecht übernimmt Bernd Porst auch Scheidungsmandate mit Auslandsbezug. Wenn nur eine der zu scheidende Parteien ein Ausländer ist, kann Ausländerrecht und internationales Familienrecht zur Anwendung kommen. Herr Rechtsanwalt Bernd Porst berät Sie dann gerne in diesen Fällen, da er Kenntnisse und Erfahrungen in den sich überschneidenden Bereichen vorweisen kann.
Im Familienrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Porst in allen Fragen rund um die Familie einschließlich Kindschaftsrecht, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht und Umgangsrecht bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung, Umgangsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, sind nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliche Verständnis und Feingefühl gefragt. Sein Ziel ist es hier, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden war.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de