Eduard Kühn

Fachgebiete/Charakteristika

Eduard Kühn wurde 1944 geboren und studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen, an der TU in Darmstadt und an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Seit 1976 ist Herr Kühn als Rechtsanwalt zugelassen. Er spricht fließend Englisch.

Rechtsanwalt Kühn ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er darf die Bezeichnungen “Fachanwalt für Arbeitsrecht” und “Fachanwalt für Verwaltungsrecht” tragen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Bei Rechtsanwalt Kühn finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigung und Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, zum Zeugnis oder einzelnen Zeugnisformulierungen, zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung durch den Juristen bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Rechtsanwalt Kühn.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Bei umfangreichen und in der Regel langwierigen Tarifverhandlungen finden Sie in Rechtsanwalt Kühn genau den richtigen Ansprechpartner. Beratungsbedarf besteht aber vor allem bei Betriebsübergang oder Betriebsänderung durch Stilllegung oder Verlegung. Damit geht meist auch ein massiver Stellenabbau einher. Auf Wunsch wirkt Herr Kühn an einer Betriebsvereinbarung mit und setzt Mitwirkungsrechte durch. Er vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. So ist zum Beispiel das öffentliche Baurecht vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts sowie Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Sie brauchen eine Baugenehmigung? Ihr Nachbar möchte ein Vorhaben umsetzen, wogegen Sie erhebliche Bedenken haben? Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder Stadt sieht einen Park mit mehreren Windkraftanlagen vor? Rechtsanwalt Kühn vertritt Ihre Interessen rund um das öffentliche Baurecht und begleitet Sie vom Antrag bis zum Bescheid, wenn nötig auch im Widerspruch oder im Verwaltungsrechtsstreit.

Im Schwerpunkt Gesellschaftsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Kühn umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei der Vertragsverhandlung und der Vertragsgestaltung. Er berät auch gerne bei steuerlichen und insolvenzrechtlichen Fragen. Existenzgründungsberatungen bietet Eduard Kühn ebenso an wie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten und interessensangemessenen Gesellschaftsform. Von ihm bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand. Selbstverständlich vertritt Herr Kühn Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht. Er befasst sich aber auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern. Er versteht sich darauf, gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie zu entwickeln, die den Konflikt eingrenzt und eine Lösung möglich macht. Die Vertretung der Interessen durch Rechtsanwalt Kühn erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

Unter Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen (Beerbung, Pflichtteil et cetera) des Todes eines Menschen (Erbfall) regeln. Rechtsanwalt Kühn hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht). Nach dem Erbfall setzt er für seine Mandanten deren Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme. Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsversteigerung, Ertrag aus dem Nachlass und ähnliches geht. Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften stellen ein weiteres Teilgebiet der Arbeit des Rechtsanwalts im Erbrecht dar. Auch Streitigkeiten im Verfahren auf Erteilung des Erbscheines und um die sogenannte beeinträchtigende Schenkung ergeben sich nach dem Erbfall nicht selten. Weitere Themen sind schließlich Erbschaftskauf, Annahme, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit, Erbverzicht sowie Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Aufgebot der Nachlassgläubiger.

Nach einem Unfall im Straßenverkehr hat jeder Geschädigte ein Interesse an einer schnellen Regulierung des Schadens gegenüber anderen Unfallbeteiligten oder deren Haftpflichtversicherung. Das Verkehrsrecht teilt sich genaugenommen in die Unterbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Häufig treffen alle Bereiche aufeinander. Zum Verkehrszivilrecht gehört die gesamte Schadensabwicklung und Unfallregulierung (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Reparaturkostenersatz, Reparaturkostenübernahmeerklärung durch die Versicherung, Wertminderungsersatz), unabhängig davon, ob ein Verkehrsunfall verschuldet, teilweise verschuldet oder unverschuldet ist. Rechtsanwalt Kühn hilft den Mandanten, indem er den zwangsläufig entstehenden Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung regelt, und kümmert sich um die Durchsetzung sämtlicher Ansprüche des Mandanten oder um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Tätigkeit des Juristen erstreckt sich hierbei sowohl auf die außergerichtliche als auch die gerichtliche Wahrnehmung der Mandanteninteressen.

Die Schuldfrage für das Entstehen eines Unfalls ist nicht nur zivilrechtlich von Bedeutung, sondern auch im Rahmen des ebenfalls zum Straßenverkehrsrecht gehörenden Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts und Verkehrsstrafrechts. Dieses regelt die staatliche Sanktion eines etwaigen Fehlverhaltens im Straßenverkehr. Hier geht es um Fahrverbot, Bußgeld, Verwarnungsgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg oder Entzug des Führerscheins. Zu den Aufgaben von Rechtsanwalt Kühn gehören die Prüfung von deren Rechtmäßigkeit und die Abwehr von zu Unrecht erhobenen Vorwürfen gegen den Mandanten.

Ein ganz spezieller Tätigkeitsbereich des Rechtsanwalts ist das Pferderecht. Herr Kühn verfügt über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Pferden. Ein wesentlicher Schwerpunkt im Pferderecht liegt auf der anwaltlichen Beratung und Vertretung der Mandantschaft bei Gewährleistungsfragen nach einem Pferdekauf und bei Fragen der Tierhalterhaftung. Die Problematik beim Pferderecht ist, dass die Vorschriften zum Kaufrecht schlecht auf einen Tierkauf übertragen werden können. Spezielle Kenntnisse in der Veterinärmedizin sind hier notwendig, um die Einschränkung des Haftungsrechts für den Käufer oder den Verkäufer aufgrund einer nachvollziehbaren Argumentation gewährleisten zu können.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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