Uta Beitlich-Thommes
Kurzprofil
Die Kanzlei Beitlich-Thommes in Frankfurt an der Oder befindet sich seit Oktober 2005 in den Kanzleiräumen in der Görlitzer Straße 16a, in der Nähe des Leipziger Platzes im Stadtteil Alt-Beresinchen. Am Platz bestehen gute Parkmöglichkeiten. Durch die Lage besteht auch ein direkter Anschluss an das Straßenbahn- und Busnetz Frankfurts. Mit der Straßenbahn gelangen Sie zur Haltestelle “Dresdner Platz”, von dort sind es zur Kanzlei Beitlich-Thommes drei Minuten Fußweg.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 18.00 Uhr individuell telefonisch vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich. Im Notfall wie Verhaftung, Festnahme, Durchsuchung und Vernehmung erreichen Sie Rechtsanwältin Beitlich-Thommes auch per Mobiltelefon (0172-2809555) rund um die Uhr.
Das breite Spektrum der von der Kanzlei Beitlich-Thommes angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, der Vereine und Verbände als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.ra-beitlich-thommes.de) mit der E-Mail-Adresse info@ra-beitlich-thommes.de. Sie vertritt Mandanten aus dem In– und Ausland in ganz Deutschland und arbeitet in Kooperation mit verschiedenen Kanzleien im Ausland speziell in Polen und Litauen zusammen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Uta Beitlich-Thommes - Görlitzer Str. 16 a
15232 Frankfurt an der Oder
Brandenburg
Deutschland
- Telefon
- +49 (335) 5211690
- Telefax
- +49 (335) 5211692

- Homepage
- http://www.ra-beitlich-thommes.de
Fachgebiete/Charakteristika
Uta Beitlich-Thommes wurde in Bochum geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1981 bis 1990 an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Kriminologie und Jugendstrafrecht. Das anschließende Referendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Bochum.
Frau Beitlich-Thommes ist seit 1994 als Volljuristin zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Nach ihrer Zulassung arbeitete sie zunächst in Bochum, bevor sie über das Anwaltsprojekt II des Bundesjustizministeriums ab 1995 als Rechtsanwältin im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen in Eisenhüttenstadt tätig war. Anschließend arbeitete sie in Frankfurt (Oder) als Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei Kremer und Grünkorn. Im Oktober 2003 gründete sie ihre eigene Kanzlei und arbeitete zunächst in Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwaltskanzlei Kremer, Grünkorn, Voss und Bickenbach, im Oktober 2005 zog sie dann mit ihrer Kanzlei in die Görlitzer Straße 16 a.
Die Kanzlei Beitlich-Thommes vertritt und berät Sie hauptsächlich im Strafrecht, Kinder- und Jugendrecht, Familienrecht und DDR-Folgen-Recht.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. Hier gilt der Grundsatz: Sie können eine Strafverteidigerin nicht früh genug einschalten. Auch wenn Sie nur „nebenbei“ von einem Polizeibeamten zu einem „Vorfall“ befragt wurden oder eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge erhalten haben, ist es Zeit Frau Rechtsanwältin Beitlich-Thommes einzuschalten. Sie wird bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht Akteneinsicht beantragen und überprüfen, auf welcher Grundlage gegen Sie ermittelt wird. Durch frühzeitige Kontaktaufnahme kann Rechtsanwältin Beitlich-Thommes einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen und die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Zu den anwaltlichen Tätigkeiten gehört die Vertretung der Mandanten im gesamten Ermittlungsverfahren, im Strafprozess (auch bei dem Tatverdacht für schwere Straftaten) und in der nachfolgenden Strafvollstreckung (z.B. in Verfahren wegen Widerruf einer Bewährungsstrafe).
Frau Rechtsanwältin Beitlich-Thommes wird als Strafverteidigerin in allen Stufen des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren hinein, beispielsweise die schnelle und ordnungsgemäße Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft gewährleisten.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Beitlich-Thommes ist das Jugendstrafrecht. Letztgenanntes ist ein Sonderstrafrecht in materieller und verfahrensmäßiger Hinsicht für junge Täter. Rechtsgrundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht unterscheidet es sich insbesondere dadurch, dass es ein Erziehungsstrafrecht ist. Es geht dabei nicht so sehr um Strafe im Sinne von Sühne als vielmehr um die erzieherische Resozialisation. Als Folgen der Tat kommen insbesondere Erziehungsmaßregeln wie beispielsweise Weisungen (Täter-Opfer-Ausgleich), Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest in Betracht. Über die jugendlichen Täter entscheiden die Jugendgerichte, und zwar der Amtsrichter als Jugendrichter, das Jugendschöffengericht (Schöffengericht) und die Jugendkammer (Strafkammer).
Insbesondere bei jugendlichen Straftätern, die festgenommen wurden, ist es wichtig, schnellen Kontakt zu den Angehörigen herzustellen und den Kontakt auch während des gesamten Verfahrens aufrecht zu erhalten. Dem Wunsch des Betroffenen entsprechend wird Frau Rechtsanwältin Beitlich-Thommes diese Kontakte pflegen.
Frau Rechtsanwältin Beitlich-Thommes steht sowohl für die Wahlverteidigung als auch als Pflichtverteidigerin zur Verfügung.
Um den Mandanten auch bereits in den kritischen Situationen einer Festnahme oder bei einer Durchsuchung schnelle Hilfe anbieten zu können, ist Rechtsanwältin Beitlich-Thommes sowohl über ihre Handynummer (0172-2809555) als auch über die Notfallnummer des Anwaltvereins Frankfurt (Oder) e.V. (0173-1932926) ständig erreichbar. Die Strafverteidiger des Anwaltvereins leisten in erster Linie Hilfe bei Rechtsunsicherheiten und der Abstimmung des weiteren Vorgehens nach einer Festnahme durch die Polizei.
Ein weiterer Schwerpunkt der juristischen Arbeit von Frau Beitlich-Thommes liegt in der umfassenden Vertretung der Opfer von Straftaten. Diese findet sowohl im Strafverfahren gegen die Täter als auch in Zivilverfahren oder gegenüber dem Amt für Soziales und Versorgung statt. Insbesondere vertritt und berät sie Opfer von Gewalttaten bei einer Nebenklage. Dabei kann der Nebenkläger mit eigenen Verfahrensrechten im Strafverfahren einer Anklage beitreten, wenn er Verletzter eines der im Katalog des § 395 StPO aufgeführten Nebenklagedelikte ist. Falls notwendig stellt Uta Beitlich-Thommes als Bindeglied notwendige Kontakte zwischen den Opfern und deren Angehörigen sowie zwischen dem Täter und dem Opfer auch im Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs her.
Darüber hinaus gehört die Teilnahme an der regelmäßigen Durchführung von Rechtsberatungsterminen des Anwaltvereins Frankfurt (Oder) in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Frankfurt und der JVA Wriezen ebenso zu ihrem Arbeitsfeld wie die Betreuung von Mandanten im Maßregelvollzug, beispielsweise in der Landesklinik Eberswalde. Bei Betäubungsmitteldelikten steht Rechtsanwältin Beitlich-Thommes in engem Kontakt mit der Suchtberatungsstelle der Stadt Frankfurt und verschiedenen Therapieeinrichtungen, um den Beschuldigten eine Perspektive zu unterbreiten und aufzuzeigen.
Uta Beitlich-Thommes berät Sie des Weiteren professionell und individuell im Familienrecht, gerichtlich wie außergerichtlich. Es bestimmt die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie und umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der (nichtehelichen) Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Es ist Teilgebiet des Zivilrechts. Zum Beispiel regelt es Scheidungsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie das Unterhaltsrecht von Kindern und Eltern. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
Rechtsanwältin Beitlich-Thommes berät Sie bei Fragen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird. Uta Beitlich-Thommes wird Ihnen nach der Prüfung des Sachverhaltes einen Vorschlag zur Regelung aller Trennungs-und Scheidungsfolgen unterbreiten, hierzu gehört die Vermögensauseinandersetzung einschließlich Aufteilung der gemeinsamen Konten, des Hausrates und der gemeinsamen Schulden, die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Bei Bedarf wird auch die Ausgestaltung des Umgangsrechts und des Sorgerechts geregelt. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.
Gerade im Familienrecht ist es Frau Beitlich-Thommes äußerst wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. In diesem Bereich ist nicht nur juristische Fachkenntnis sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen der Juristin, das persönliche, menschliche Schicksal des Mandanten im Auge zu behalten und zusammen mit dem Mandanten eine individuelle Lösung zu erreichen. Wenn durch die Trennung und Scheidung Kinder betroffen sind, wird sie zum Wohle der Kinder auch an die gemeinsame Elternverantwortung appelieren. um ein tragbares Ergebnis für alle Beteiligten zu erreichen. Hierbei wird Frau Rechtsanwältin Beitlich-Thommes auch “unorthodoxe” Lösungen zur Erreichung des gewünschten Ergebnis vorschlagen und z.B. die Durchführung einer Mediation empfehlen.
Einen weiteren Schwerpunkt von Uta Beitlich-Thommes bildet das DDR-Folgen-Recht. Indem durch den Einigungsvertrag das Bundesrecht der BRD auch im Gebiet der ehemaligen DDR in Kraft getreten ist, hat sich für deren Bewohner ein erheblicher Eingriff in das bestehende Rechtsgefüge ergeben, der die völlige Umwälzung der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse begleitete. Da für manche Rechtsverhältnisse, die vor dem 03.10.1990 entstanden sind, das Recht der ehemaligen DDR zum Teil auch weiterhin maßgebend ist, gelten für eine gewisse Übergangszeit und beschränkt auf einigen Gebieten im geeinten Deutschland zwei Zivilrechtsordnungen nebeneinander. Das Vermögensgesetz, Vermögenszuordnungsgesetz, Sachenrechtsbereinigungsgesetz, Schuldrechtsanpassungsgesetz, Entschädigungsgesetz, Ausgleichsleistungsgesetz, Investitionsvorranggesetz und die Flächenerwerbsverordnung sind wesentliche Bereiche des DDR-Folgen-Rechts, nicht zu vergessen die sogenannte Restitution. Rechtsanwältin Beitlich-Thommes befasst sich beispielsweise mit der Entschädigungsproblematik bei einer Zwangsenteignung durch die Regierung der DDR nach dem Zweiten Weltkrieg und mit dem Rückforderungsanspruch der ehemaligen Eigentümer nach dem Zusammenbruch der DDR. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auch in der Beratung und Vertretung von Nutzern und ehemaligen Eigentümen von sogenannten Datschen (Bungalow).
Außerberufliche Engagements
Uta Beitlich-Thommes ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Anwaltschaft dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Im DAV ist sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht. Diese hat die Aufgabe, eine unabhängige und uneingeschränkte, wirksame Strafverteidigung zu fördern und zu sichern.
Des Weiteren ist Frau Beitlich-Thommes Mitglied des Anwaltvereins Frankfurt (Oder) und Leiterin des dortigen Arbeitskreises Strafrecht.
Rechtsanwältin Beitlich-Thommes ist ferner Mitglied der Landesgruppe Brandenburg des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (DJB) und der Regionalgruppe Potsdam. Der DJB ist ein unabhängiger, überparteilicher und überkonfessioneller Zusammenschluss von Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen zur Fortentwicklung des Rechts.
Um eine Verbesserung der Situation der Opfer zu erreichen, ist Frau Beitlich-Thommes zudem Mitglied im Arbeitskreis Opferschutz der Opferhilfe Land Brandenburg e.V. Diese nimmt sich der Nöte der Opfer von Kriminalität und Gewalt unbürokratisch und einfühlsam an, um traumatische Erfahrungen und materielle Verluste so weit es geht zu bewältigen.
Neben der umfassenden Vertretung der Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich des Familienrechts ist Rechtsanwältin Beitlich-Thommes seit 2002 auch regelmäßig als Referentin bei Informationsveranstaltungen des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) beispielsweise zu den Themenbereichen Bewältigung von Trennungs- und Scheidungssituation und Problemen der Zweitfamilie tätig.
Frau Beitlich-Thommes ist zudem als Vertreterin der katholischen Kirchengemeinde beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Frankfurt (Oder).
Darüber hinaus ist Uta Beitlich-Thommes für das Jugendrechtshaus Frankfurt (Oder) e.V. in ihrer Funktion als Schatzmeisterin die Ansprechpartnerin für alle Fragen juristischer Art.
Des Weiteren ist sie Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe Frankfurt (Oder) die vom Caritas-Verband für das Erzbistums Berlin e.V., Region Brandenburg –Ost betreut wird.
Frau Rechtsanwältin Uta Beitlich-Thommes ist zudem noch im erweiterten Vorstand der Vereinigung der Freizeitreiter-und fahrer in Deutschland e.V. (VFD)/Landesverband Berlin-Brandenburg für das Gebiet Recht zuständig.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


