Elisabeth Winkler

Fachgebiete/Charakteristika

Elisabeth Winkler wurde in Kaltensundheim in der Röhn in Thüringen geboren. Nach Erlangen der Hochschulreife folgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Danach war sie Justitiarin eines Unternehmens, bevor sie 1992 in die Sozietät eintrat. 1992 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Aufgrund ihrer Zulassung zum Oberlandesgericht ist es ihr möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

Ein Fachgebiet von Rechtsanwältin Elisabeth Winkler liegt im Sozialrecht. Dieses betrifft grundsätzlich jeden von uns. Es regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland. Die meisten Fälle des Sozialrechtes finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB I bis SGB XII). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld et cetera) über die Ausbildung (Fördermittel und so weiter), den Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und das Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit, ALG II) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse). Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall.

Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Rechtsanwältin Winkler berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Falls Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Kanzlei Siebert & Winkler.

Ebenso gehört das Arbeitsrecht zu Frau Winklers Stärken. Dieses bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht).

Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Frau Winkler mit ganzer Kraft, für Sie das Maximum zur erreichen. Hier steht sie Ihnen mit ihrem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich.

Rechtsanwältin Winkler hat sich darüber hinaus auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis aus. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören bei der Kanzlei Siebert & Winkler ebenso zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen in Bußgeldverfahren. Sofern Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Frau Winkler rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Winkler liegt in der Verkehrsunfallabwicklung und Unfallregulierung. Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst wie auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals juristische Probleme auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Rahmen der Unfallregulierung macht Elisabeth Winkler Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend. Sie nimmt Ihnen die Fragen rund um Gutachten und Reparatur ab und leitet auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter.

Darüber hinaus steht Rechtsanwältin Winkler in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern sowie Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetente Beraterin in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG), insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums zur Verfügung. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwältin Elisabeth Winkler macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.


 

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