Michael Dyhr

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei in der Neanderstraße hat sich die umfassende Beratung mittelständischer Unternehmen zum Ziel gesetzt. Rechtsanwalt Michael Dyhr vertritt Sie in allen rechtlichen Belangen, die sich im Rahmen der Unternehmensführung, aber auch im Privatbereich ergeben, etwa aus den Rechtsgebieten Allgemeines Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Herr Dyhr, der selbst seit seiner Jugend im Pferdesport aktiv ist, ist außerdem ein gefragter Ansprechpartner bei allen pferderechtlichen Problemen.

Die Kanzlei liegt zentral am Marktplatz in Erkrath. Ihnen stehen Parkplätze direkt vor dem Gebäude und im nahegelegenen Parkhaus des Kaufhauses Karstadt zur Verfügungen. Der Bus hält ebenfalls in unmittelbarer Nähe der Kanzlei.

Sie erreichen das Sekretariat montags bis freitags jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.30 Uhr. Nach Vereinbarung sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten und am Wochenende möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Michael Dyhr
Marktplatz 6
40699 Erkrath
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (211) 924630
Telefax
+49 (211) 9246313


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Dyhr wurde 1954 in Oberhausen geboren. Nach dem Abitur und dem Wehrdienst studierte er in Köln Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er im Gerichtsbezirk des Landgerichts Wuppertal. 1987 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Bei Bedarf führt Herr Dyhr die Rechtsberatung auch in Englisch durch.

Der Rechtsanwalt betreut vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer. Bei der Gründung eines Unternehmens bietet das Gesellschaftsrecht zahlreiche mögliche Rechtsformen. Herr Dyhr informiert Sie über die jeweiligen Vor- und Nachteile und bereitet einen entsprechenden Notartermin sorgfältig vor, falls dieser erforderlich ist.

Auch für alle sich im täglichen Geschäft des Unternehmens stellenden Rechtsfragen steht Ihnen der Anwalt zur Verfügung. Im Handelsrecht stellen die Vertragsgestaltung und die Vertragsprüfung einen Schwerpunkt dar. Beim Betrieb eines Handelsunternehmens sind in der Regel eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erforderlich, die einerseits die Unternehmensbedürfnisse so gut wie möglich berücksichtigen und andererseits Bestand bei einer gerichtlichen Überprüfung haben. Die Kanzlei übernimmt auf Wunsch außerdem die Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso).

Werden in einem Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt, ergeben sich dadurch häufig Fragen aus dem Arbeitsrecht. Zu den Mandanten des Anwaltes zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. In der Regel geht es um die Einleitung rechtlicher Schritte nach einer Kündigung oder zu deren Vorbereitung. Doch auch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis wenden sich Mandanten etwa bei einer Abmahnung oder einer Änderungskündigung an den Juristen.

Ist ein Unternehmen insolvenzgefährdet, bietet Herr Dyhr eine umfassende Insolvenzberatung an und übernimmt die Vorbereitung des Verfahrens, wenn dieses unvermeidbar ist. Da in einem solchen Fall immer die Staatsanwaltschaft informiert wird, berät Sie der Rechtsanwalt über eine mögliche Strafbarkeit Ihres Verhaltens. Typische Straftatbestände sind in diesem Zusammenhang Betrug, Insolvenzverschleppung, Unterschlagung oder Veruntreuung.

Im Strafrecht steht Ihnen Michael Dyhr jedoch nicht nur bei Insolvenzstraftaten, sondern auch im Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht zur Verfügung.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Herr Dyhr übernimmt nach einem Unfall die gesamte Unfallregulierung mit den Versicherungen und setzt einen etwaigen Schadensersatzanspruch notfalls gerichtlich durch. Der Rechtsanwalt ist außerdem Ihr Ansprechpartner, wenn gegen Sie ein Bußgeld verhängt wurde, etwa bei einem Rotlichtverstoß oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Das Beratungsangebot umfasst ferner das Allgemeine Zivilrecht. Hierzu zählen die Vertragsgestaltung sämtlicher Verträge des Alltags und zum Beispiel das Mietrecht. In Mietrechtssachen betreut Herr Dyhr Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen. In der Regel geht es um die Kündigung einer Wohnung oder von Geschäftsräumen und die damit einhergehenden Fragen, etwa ob eine Pflicht besteht, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Der Rechtsanwalt übernimmt auf Wunsch die Beitreibung ausstehender Mietforderung und setzt notfalls gerichtlich die Räumung durch.

Herr Dyhr, der bereits in seiner Kindheit mit dem Reitsport begonnen hat, betreut Sie außerdem bei allen Angelegenheiten aus dem Pferderecht. In seiner Freizeit ist er ehrenamtlich als Turnierrichter und damit als Sachverständiger für die Bewertung von Pferden tätig. Viele Jahre lang war er Mitglied im großen Schiedsgericht. Als Mitarbeiter in der Rechtsabteilung der größten Pferdezeitschrift Europas, der “Reiterrevue”, hat er zahlreiche Artikel zum Thema veröffentlicht, und heute kennen ihn viele Mandanten von einem seiner Vorträge.

Der Rechtsanwalt berät Sie bereits vor einem Pferdekauf und begleitet Sie auf Wunsch auch zu dem Termin. Möchten Sie ein Pferd kaufen oder verkaufen, gestaltet er einen Vertrag nach Ihren individuellen Vorstellungen oder prüft einen angebotenen Vertrag auf nachteilige Klauseln. Damit lassen sich viele Risiken bereits im Vorfeld absichern. So kann zum Beispiel eine Garantie des Verkäufers ausgehandelt werden, wenn eine Kaufuntersuchung nachteilige Ergebnisse liefert.

Herr Dyhr vertritt außerdem Pferdehalter im Tierarzthaftungsrecht und bei rechtlichen Auseinandersetzungen über einen Einstellungsvertrag.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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