Kristina Graupner

Fachgebiete/Charakteristika

Kristina Graupner wurde 1953 in Thüringen geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1972 bis 1976 an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Rechtsanwältin Graupner ist seit 1994 als Rechtsanwältin zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Außerhalb der Kanzlei ist Frau Graupner Präsidentin des Turn- und Gymnastikclubs Leipzig e.V.

Als Schwerpunkte von Rechtsanwältin Kristina Graupner sind Arbeitsrecht, Strafrecht, öffentliches und privates Baurecht, Arzthaftungsrecht sowie Miet- und Pachtrecht zu nennen.

Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeit-nehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individual-arbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszu-gleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeits-recht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Rechtsanwältin Graupner Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich.

Rechtsanwältin Graupner hat sich darüber hinaus auf das Strafrecht spezialisiert. Strafverfahren wegen z. B. Diebstahl, Körperverletzung, Raub, Totschlag, Mord, oder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz werden von ihr geführt. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidigerin ist Rechtsanwältin Graupner in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Sie hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Sie soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Frau Graupner.

Ein weiteres Fachgebiet von Kristina Graupner ist das private und öffentliche Baurecht. Das Baurecht im objektiven Sinne regelt die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften bei der Errichtung des Bauwerkes für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungs-ordnungen und den Werkvertrag nach BGB. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das eine bestimmt überwiegend, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das andere regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vor-schriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungs-verordnung (BauNVO) und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne sowie die jeweiligen Landesbauordnungen, z B. SächsBO. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung).

Als Spezialgebiet von Rechtsanwältin Graupner ist das Arztrecht zu nennen. Wenn es zu Störungen im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Die Anwältin vertritt Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprü-chen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler). Da in diesem Rechtsgebiet häufig medizinische Detailfragen zur Klärung anstehen, arbeitet Frau Graupner mit verschiedenen Spezialisten zusammen, die auf das jeweilige medizinische Gebiet spezialisiert sind und als sachverständige Berater fungieren können.

Die Kanzlei berät des Weiteren professionell und individuell im Miet- und Pachtrecht. Dabei geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im priva-ten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Kristina Graupner prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung.
Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsge-spräch mit Rechtsanwältin Kristina Graupner.


 

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