Hans Kleine-Benne

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht

Kurzprofil

Die Kanzlei Kleine-Benne in Solingen wurde 1981 gegründet. Sie betreut Privatleute sowie mittelständische Unternehmen.

Haupttätigkeitsfelder der Sozietät sind in erster Linie Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Zudem kann die Sozietät auf Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken zurückgreifen.

Die modernen Kanzleiräume finden Sie direkt in der Fußgängerzone in Solingen-Mitte. Durch die zentrumsnahe Lage besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind im Parkhaus Bachtor Parkplätze vorhanden.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet. Herr Kleine-Benne legt Wert auf eine umfassende Fachbibliothek. Das qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.

Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit Frau Overath und Frau Volmer vom Sekretariat oder mit dem Rechtsanwalt direkt in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine im Hause des Mandanten möglich.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr. Am Freitag ist die Kanzlei bis 16.00 Uhr für Sie geöffnet.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Hans Kleine-Benne
Linkgasse 8-10
42651 Solingen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
(02 12) 1 70 66
Telefax
(02 12) 20 87 87
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kleine-benne.eu


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Hans Kleine-Benne wurde 1946 in Düsseldorf geboren. Er ist verheiratet und hat einen Sohn. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechte an der Universität Köln ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Kleine-Benne im Landgerichtsbezirk Düsseldorf. Der Jurist, 1981 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Hans Kleine-Benne korrespondiert auch in Englisch und Französisch.
 
In den Jahren 1976 bis 1993 war Herr Kleine-Benne als Verbandsgeschäftsführer und leitender Manager in der Nahrungsmittel- und Metallindustrie tätig. Bereits hier legte der Jurist einen besonderen Schwerpunkt auf den Bereich Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht.

1993 übernahm er eine seit 1981 bestehende Anwaltskanzlei in Solingen.

Seit 1995 ist Hans Kleine-Benne berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” und seit 1998 die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Darüber hinaus ist er vereidigter Buchprüfer.

Herr Kleine-Benne ist in überregionalen Verbänden eingebunden und hält dort auch  Vorträge

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten. Unnötige Rechtstreitkosten werden von ihm bereits im Vorfeld vermieden. Bekannt ist der Rechtsanwalt für sein wirtschaftliches Denken, seine Verhandlungsführung und durchsetzungsstarke Interessenvertretung.

Rechtsanwalt Hans Kleine-Benne berät und vertritt Sie im Allgemeinen Zivilrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht, Familienrecht.

Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung Herrn Kleine-Bennes das Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Kleine-Benne finden die Betroffenen kompetente Beratung.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Kleine-Benne berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Hans Kleine-Benne hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Das Gesellschaftsrecht und Handelsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Kleine-Benne dar. Hier berät der Jurist Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen weiteren Rechtsgebieten besteht auch hier ein übergreifender Zusammenhang zu anderen Rechtsgebieten, vorwiegend dem Handelsrecht. Hier kümmert sich Rechtsanwalt Kleine-Benne für Sie um Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag. Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl von Gesellschaftsformen, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen. Vertrauen Sie hier auf die fachliche Kompetenz und die berufliche Erfahrung von vereidigtem Buchprüfer und Rechtsanwalt Kleine-Benne in dieser schwierigen Materie.

Spezialitäten

Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte des Juristen sind das Arbeitsrecht und Familienrecht. Seit 1995 ist Hans Kleine-Benne Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 1998 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
 
Hans Kleine-Benne berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und mittelständische Unternehmen. Bei Rechtsanwalt Kleine-Benne finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie als Gekündigter oder in Unternehmen Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Hans Kleine-Benne.

Im Öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden. Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Kleine-Benne zum Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Hans Kleine-Benne beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen. Als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie Hans Kleine-Benne in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Speziell das Scheidungsrecht bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag.

Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Herrn Kleine-Benne, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.

Außerberufliche Engagements

Mitgliedschaften

- Deutscher Anwaltsverein
- EAK Europäische Anwaltskooperation EWIV (Aufsichtsratsvorsitzender)
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
- Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und Forschung e.V. IBWF

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de