Maria von Rauch
Fachgebiete/Charakteristika
Maria von Rauch wurde 1971 in Hamburg geboren. Nach abgeschlossener Hochschulreife nahm Frau von Rauch das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Hamburg auf. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte sie in Niedersachsen. Seit der Zulassung zur Anwaltschaft 2004 ist sie als Rechtsanwältin tätig.
Frau von Rauch spricht gut Englisch. Sie ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
In der Kanzlei ist Maria von Rauch für Arbeitsrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht zuständig.
Das Arbeitsrecht ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von Fragestellungen sowie großen Beratungsbedarf. So kann der Arbeitsvertrag nicht beliebig befristet werden, Fristen müssen eingehalten werden, und Regelungen zum Kündigungsschutz sind zu beachten. Sowohl von Seiten des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers ist die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dringend anzuraten, denn es gibt viele Problemfelder, zum Beispiel hinsichtlich des notwendigen Inhalts einer Abmahnung oder der Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung.
Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt — und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105 bis 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen. Um einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu bekommen, nehmen Sie die kompetente Hilfe Maria von Rauchs in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Frau von Rauch nach entsprechender Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Im Mietrecht bietet Rechtsanwältin von Rauch Vertragsentwürfe für Ihr Wohnraummietverhältnis und Gewerbemietverhältnis. Im Übrigen übernimmt sie die Interessenvertretung aller Art während des Mietverhältnisses, zum Beispiel bei einer Mieterhöhung oder bei Mängeln an der Mietsache. Des Weiteren ist sie Ihre Ansprechpartnerin bei der Beendigung des Mietverhältnisses. Hier berät die Juristin bei der Abwehr einer Kündigung und der Wahrung des Mieterschutzes, bei der Durchführung von Kündigung und Wohnungsräumung (Räumungsklage), der Abwicklung von Mietverhältnissen wegen Schönheitsreparaturen, Schadensersatz, Kautionsabrechnung und Kautionsrückrückforderung.
Ein weiterer Schwerpunkt der Rechtsanwältin liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwältin Maria von Rauch hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Maria von Rauch
20457 Hamburg
Deutschland
- Telefon
- +49 (40) 3698240
- Telefax
- +49 (40) 36982429
- Homepage
- http://rae-paulick.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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