Jan Peter Goedhart

Fachgebiete/Charakteristika

Jan-P. Goedhart, geboren 1961, studierte an der Universität in Hamburg Rechtswissenschaften. Im Anschluss daran absolvierte er sein Referendariat in Berlin, in London an der School of Economics, bei der UNO-Botschaft in New York sowie bei der EU-Kommission in Brüssel. 1993 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Goedhart ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht sehr gut Englisch und gut Spanisch.

Rechtsanwalt Goedhart betreut die Referate Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Aktienrecht.

Unter Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen (Beerbung, Pflichtteil et cetera) des Todes eines Menschen regeln (Erbfall). Rechtsanwalt Goedhart hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht). Nach dem Erbfall setzt er für seine Mandanten die sich ergebenden Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme. Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsversteigerung, Ertrag aus dem Nachlass und ähnliches geht.

Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften stellen ein weiteres Teilgebiet der Arbeit des Rechtsanwalts im Erbrecht dar. Auch Streitigkeiten im Verfahren auf Erteilung des Erbscheines und um die sogenannte beeinträchtigende Schenkung ergeben sich nach dem Erbfall nicht selten. Weitere Themen sind schließlich Erbschaftskauf, Annahme, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit, Verzicht sowie Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Aufgebot der Nachlassgläubiger.

Schon vor der Gründung eines Unternehmens werden grundlegende Entscheidungen getroffen, die für den zukünftigen Erfolg oder Misserfolg maßgeblich sein können. Die Wahl der Rechtsform des Unternehmens gehört dazu. Doch allein mit der Wahl der geeigneten Rechtsform ist es nicht getan: Eine solide vertragliche Grundlage ist zwingende Voraussetzung für das Unternehmen. Rechtsanwalt Jan-P. Goedhart zeigt seinen Mandanten hierzu die zu beachtenden steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte auf.

Er berät Kapital- und Personengesellschaften in allen in Betracht kommenden rechtlichen Fragen von der Gründung der Gesellschaft über das operative Geschäft bis hin zu Liquidation, Nachfolgeregelung oder Verkauf der Gesellschaft. Er formuliert einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag und die passende Satzung, vertritt die Interessen von Gesellschaftern im Fall einer Auseinandersetzung zwischen Mitgesellschaftern und hilft bei einem Gesellschafterwechsel, die Kontinuität der Gesellschaft zu sichern. Ebenso berät er bei einer beabsichtigten Umwandlung der Gesellschaft. Er gestaltet einen Anstellungsvertrag für GmbH-Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und leitende Angestellte. Zudem berät er im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen mit und ohne Gesellschafterstellung (zum Beispiel Gewinnbeteiligung über Tantiemen, Mitarbeiterdarlehen, Genussrechte, Treuhandmodelle, Gewährung von Aktien). Schließlich hilft er seinen Mandanten bei der Abwehr von Ansprüchen bei unberechtigter persönlicher Inanspruchnahme aus ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft.

Im Rahmen der Globalisierung stellt sich für viele Mandanten die Frage, ob weiterhin die GmbH oder eine der anderen in Europa zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen (zum Beispiel die “Limited” in England) vorzuziehen ist. Rechtsanwalt Goedhart hilft Ihnen, die geeignete Rechtsform zu finden.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts ist Rechtsanwalt Jan-P. Goedhart hauptsächlich im Aktiengesellschaftsrecht tätig. Zum Aktiengesellschaftsrecht gehört die Aktiengesellschaft (AG) mit ihrer Sonderform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Die Rechtsgrundlagen der Aktiengesellschaft sind im Aktiengesetz geregelt. Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist. An der Gründung einer Aktiengesellschaft müssen sich eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen beteiligen, welche die Aktien gegen Einlagen übernehmen. Der Gesellschaftsvertrag, auch als Satzung bezeichnet, muss notariell beurkundet werden. Das Gesellschaftsvermögen einer AG wird als Grundkapital bezeichnet und muss mindestens Euro 50.000 betragen. Die Leitung einer Aktiengesellschaft liegt beim Vorstand, der nicht weisungsgebunden arbeitet. Die Aufsicht über den Vorstand wird durch den Aufsichtsrat vorgenommen.

Das deutsche Aktiengesetz regelt Errichtung, Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien. Des Weiteren regelt es die Rechte und Pflichten der auf Aktien basierenden Kapitalgesellschaften. Zusätzlich zum Aktiengesetz sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar. Bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Aktiengesellschafts- sowie dem Aktienrecht ist Rechtsanwalt Goedhart der geeignete Ansprechpartner.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Jan Peter Goedhart

20457 Hamburg
Deutschland

Telefon
+49 (40) 3698240
Telefax
+49 (40) 36982429
Homepage
http://rae-paulick.de


 
 

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Jan-P. Goedhart ist Geschäftsführer zweier GmbHs.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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