Marion Schmidt

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Marion Schmidt ist seit dem 01.01.1993 als Rechtsanwältin tätig. Bis 1998 war Frau Schmidt Anwältin in einer überörtlichen Sozietät mit Sitz in Halle/Saale.  Ihre im April 1998 gegründete Einzelkanzlei befindet sich im Zentrum von Halle-Neustadt in der oberen Etage im “Haus der Dienste”. Dieses finden Sie in der Nähe des Intercity Hotels und der Agentur für Arbeit.
 
Die Kanzlei Marion Schmidt ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Straßenbahnhaltestelle “Zentrum Halle-Neustadt” sowie die gleichnamige S-Bahnstation sind in Fußnähe zum Kanzleigebäude. Für Mandanten mit Pkw gibt es ausreichend öffentliche Parkplätze direkt vor dem Haus.

Zur Mandantschaft gehören überwiegend Privatleute, aber auch Personengesellschaften. Beratungstermine mit Frau Rechtsanwältin Marion Schmidt können montags bis donnerstags von 10.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr mit dem Sekretariat oder der Juristin selbst vereinbart werden. Hierfür stehen Ihnen alle modernen Kommunikationsmittel zur Verfügung. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei der  Mandantschaft möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Marion Schmidt
Neustädter Passage 9 (Haus der Dienste)
06122 Halle an der Saale
Sachsen-Anhalt
Deutschland

Telefon
(03 45) 3 88 08 43
Telefax
(03 45) 2 08 80 03


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Marion Schmidt wurde 1959 in Merseburg geboren. Sie studierte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Jura. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft am 18.09.1990 war Frau Schmidt zunächst jeweils für vier Jahre als Diplom-Juristin des Verwaltungsamtes Halle (Saale) sowie als Justiziarin in einem mittelständischen Unternehmen tätig. Nach der Anwaltszulassung arbeitete sie zwei Jahre lang als Syndikusanwältin für ein westdeutsches Entsorgungsunternehmen.
 
Rechtsanwältin Marion Schmidt ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Die Juristin betreut ihre Mandanten in Angelegenheiten des Ehe- und Familienrechts, Arbeitsrechts, Verkehrsrechts sowie beim Forderungseinzug.

Einen großen Schwerpunkt bilden das Ehe- und Familierecht. Hier berät und vertritt Sie Rechtsanwältin Schmidt gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Geltendmachung und Durchsetzung von jeglichen Unterhalts- und Zugewinnaus-gleichsansprüchen bzw. die Abwehr unberechtigter Forderungen diesbezüglich, die Regelung von Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich sowie der Ehevertrag, der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann.

Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt. Rechtsanwältin Marion Schmidt klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden. Um hier einen noch umfassenderen Service bieten zu können, ist die Juristin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft “Cochemer Modell” der Stadt Halle. Dies ist eine lockere Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Sachverständigen, Richtern, dem Jugendamt und Beratungsstellen für Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Halle (Saale), die sich für eine möglichst interessengerechte Lösung von Sorgerechtsstreitigkeiten einsetzt.

Des Weiteren ist die Rechtsanwältin Ihre Ansprechpartnerin für Probleme aus dem Arbeitsrecht. Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch zwischen Arbeitnehmern untereinander. Das Arbeitsrecht ist in dieser Entwicklung immer mehr zu einem politischen Spielball geworden und wird auch in den nächsten Jahren zahlreichen Eingriffen des Gesetzgebers unterliegen.

Aus Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Rechtsanwältin Schmidt ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen auch innovativen Lösungen zugeführt werden. Selbstverständlich vertritt Sie Frau Schmidt bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal.

Bei einem Verkehrsunfall braucht man unabhängige Unterstützung bei der Schadensabwicklung, der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Schmerzensgeld. Wussten Sie, dass bei einem unverschuldeten Unfall regelmäßig der Gegner die Kosten Ihres Anwalts zahlen muss, wenn es sich nicht um eine absolute Bagatelle handelt, und dass Sie sich Ihren Gutachter grundsätzlich selbst aussuchen können? Rechtsanwältin Schmidt berät und vertritt Sie bei der Schadensabwicklung und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht. Auch in Bußgeldverfahren oder Verkehrsstrafsachen und bei Ordnungswidrigkeiten ist Frau Schmidt gern für Sie da.

Unter Forderungseinzug (Inkasso) ist die Beratung und Vertretung durch Frau Schmidt bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Liquidation von Außenständen, beispielsweise aus Darlehensverträgen, sowie bei der daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen. Mit der Kenntnis der umfangreichen Pfändungs- und Vollstreckungsmöglichen ist Rechtsanwältin Schmidt bemüht Ihnen zu Ihrem Geld zu verhelfen bzw. unberechtigten Ansprüche abzuwenden.