Wolfgang Blank

Fachgebiete/Charakteristika

Wolfgang Blank, 1958 in Amberg geboren, studierte an den Universitäten Regensburg und Berlin Jura. Während des Studiums war Herr Blank an einem Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und EDV-Recht beschäftigt. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in Regensburg sowie bei einem deutschen Rechtsanwalt in Südafrika, bevor er 1992 zur Anwaltschaft zugelassen wurde. 1993 erfolgte der Eintritt in die Kanzlei Dotzler & Coll. Herr Blank korrespondiert bei Bedarf in fließendem Englisch und verfügt über gute Sprachkenntnisse in Französisch. Er ist am Amtsgericht Hersbruck und an alles Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Wolfgang Blank betreut die Referate Erbrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie allgemeines Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht, Verkehrsrecht und Schadensrecht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur eine unzulängliche letztwillige Verfügung getroffen wird, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig müssen Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht werden. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken. Wenn keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Blank beraten.

Die Abwehr von staatlichen Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen ist die wichtigste Aufgabe, bei der Herr Blank als Ihr Strafverteidiger in Erscheinung tritt. Neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht (das sich nicht nur auf den verkehrsrechtlichen Bußgeldbescheid bezieht) und dem allgemeinen Strafrecht mit Straftatbeständen wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Raub, Mord sind dabei insbesondere die Fachbereiche Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht und Steuerstrafrecht, Umweltstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Sexualstrafrecht und Kapitalstrafrecht umfasst.

Das gegenwärtige Arbeitsrecht ist ein Ergebnis einer über hundertjährigen Entwicklung. Es ist im Wesentlichen Schutzrecht des Arbeitnehmers. Das Arbeitsrecht soll die widersprechenden Interessen zwischen Wirtschaft und Arbeitnehmer ausgleichen und ist somit Teil des Wirtschaftsrechts im weitesten Sinne. Im Interesse der Verwirklichung dieses Grundgedankens des Arbeitsrechts bietet Ihnen Rechtsanwalt Blank fundierte Unterstützung, insbesondere bei der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im privaten und kollektiven Arbeitsrecht. Hier umfassen die Themen die Vorbereitung von Arbeitsvertrag, Kündigung, Änderungsvertrag und Aufhebungsvertrag, die Abfindungsvereinbarung, das Erstellen von Sozialplan und Interessenausgleich, die Betriebsvereinbarung und den Tarifvertrag sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere Kündigungsschutzverfahren, die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen oder Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche und Schadenersatzansprüche. Im Übrigen bietet Herr Blank die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Betriebsräten zur Vorbereitung eines Beschlussverfahrens oder im Beschlussverfahren selbst.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Wolfgang Blank im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Er ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Wolfgang Blank für Sie der geeignete Ansprechpartner.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die eine Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Versicherer sind zudem dazu übergegangen, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfallereignis in Kontakt zu treten. Dadurch entsteht bei den Geschädigten der Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners handle auch in Ihrem Interesse. Davon kann aber oftmals keine Rede sein. Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt auszusuchen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Rechtsanwalt Blank hilft Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen, und zeigt Ihnen auf, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigtem im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen. Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, so wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Wolfgang Blank führt für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigt Sie erforderlichenfalls bei Gericht.


 

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Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

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