Klaus Liebel
Fachgebiete/Charakteristika
Klaus Liebel wurde 1960 in Altdorf/Franken geboren. Nach dem Jurastudium an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg absolvierte er sein Rechtsreferendariat in Nürnberg. Im Juni 1991 erfolgten die Zulassung zur Anwaltschaft und der Eintritt in die Kanzlei Dotzler & Coll. Klaus Liebel verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Klaus Liebel betreut seine Mandanten bei rechtlichen Problemen im Mietrecht, Immobilienrecht, öffentlichen Baurecht, privaten Baurecht, Allgemeinen Zivilrecht und Vertragsrecht.
Wohnraummietrecht und gewerbliches Mietrecht stellen äußerst dynamische Rechtsgebiete dar, welche vor allem durch die Rechtsprechung kontinuierlich fortgebildet werden. Sowohl Mieter wie auch Vermieter können daher bei der vertraglichen Gestaltung von Mietverhältnissen unangenehm überrascht werden, wenn sie sich unzureichend über das geltende Mietrecht informieren. Bereits geringfügige Formmängel können so zum Wegfall eines gesamten Mietvertrages führen und dabei insbesondere bei langfristigen Verträgen erhebliche finanzielle Verluste auslösen. Aber auch sonst ist die Abwicklung von Mietverhältnissen eine streitträchtige Materie. Bereits im Vorfeld sind eindeutige und gerichtsfeste Verträge die Grundlage für die zukünftige Streitvermeidung und damit für die Zufriedenheit der Mandanten.
Kommt es doch zum Streit, berät und vertritt Sie Herr Liebel in allen Belangen der Wohnraummiete und Gewerbemiete. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Der Jurist sucht zusammen mit Ihnen nach interessengerechten Lösungen und setzte Ihre Ansprüche effektiv vor Gericht durch. Die langjährige Praxis auf diesem Rechtsgebiet wird von Herrn Liebel durch kontinuierliche Fortbildung aktualisiert.
Das Immobilienrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwalt Klaus Liebel dar. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Herr Liebel verfügt über weitreichende Erfahrungen. Im Übrigen beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Immobilienkaufrecht, Gewährleistungsrechte bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Finanzierung und Grundpfandrechte, das gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht sowie das Immobilienleasing.
Die Immobilie ist nach wie vor eine der wertbeständigsten Kapitalanlagen und von kaum zu unterschätzender Bedeutung für die private Altersvorsorge. Die mit der Veräußerung und dem Erwerb einer Immobilie zusammenhängenden Rechtsfragen sind komplex. Dies betrifft die mit dem Erwerb selbst verbundenen Probleme wie die Gewährleistungsrisiken Altlasten, verborgene oder verschwiegene Mängel et cetera, aber auch steuerliche Dinge und Fragen der Finanzierung. Lassen Sie jeden Vertrag rechtzeitig durch den im Immobilienrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen.
Klaus Liebel vertritt Ihre Interessen in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Sie bekommen eine beantragte Baugenehmigung nicht? Sie haben Probleme mit dem Denkmalschutz? Ihr Nachbar oder die Gemeinde möchte ein Bauvorhaben umsetzen, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Einige Beispiele unter vielen, die eines gemeinsam haben: eine hohe Konfliktträchtigkeit mit erheblichen finanziellen Auswirkungen. Ziel der Beratung durch Herrn Liebel ist in diesen Fällen die konstruktive Konfliktlösung. Er begleitet Sie deshalb von Anfang an im Verwaltungsverfahren, um bereits hier Ihren Interessen zum Erfolg zu verhelfen. Sollte sich dem Verwaltungsverfahren ein Klageverfahren anschließen, vertritt der Jurist auch hier Ihre Interessen in allen Instanzen.
Das private Baurecht regelt die Beziehungen der am Bau Beteiligten untereinander — also der privaten oder öffentlichen Bauherren, Generalunternehmer und Generalübernehmer — und zu deren Auftragnehmern wie Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmern. Rechtsanwalt Klaus Liebel ist seit Jahren erfolgreich im privaten Baurecht tätig und hat hier fundierte Rechtskenntnisse erworben. Zu den Aufgaben auf diesem Gebiet zählen insbesondere die baubegleitende Beratung von Bauunternehmern, Architekten, Ingenieuren und Bauherren vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme des Bauwerkes — auch bei auftretender Bauzeitverzögerung und anderen Leistungsstörungen, Baumangel und Abrechnungsproblemen —, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Interessen von Bauunternehmungen, Architekten, Ingenieuren und Bauherren, auch von rechtsschutzversicherten Bauherren, einschließlich der Klärung der Deckungszusage mit der Rechtsschutzversicherung.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Klaus Liebel - Marktplatz 38
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


