Ernst G. Dotzler

Fachgebiete/Charakteristika

Ernst G. Dotzler wurde 1956 in Lauf geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Jura. Seinen Referendarsdienst leistete Herr Dotzler in Nürnberg. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 1986. Ernst G. Dotzler ist am Amtsgericht Hersburck und an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Italienisch.

Rechtsanwalt Ernst G. Dotzler berät und vertritt Sie im Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Seit März 2000 ist Rechtsanwalt Ernst G. Dotzler dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht (unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht), im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Innerhalb des Familienrechtes ist Ernst G. Dotzler insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder — verheirateter oder nicht verheirateter Eltern — betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und/oder gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen — auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

Ernst G. Dotzler ist seit März 1993 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und betreut in diesem Rechtsgebiet Personen und Unternehmen branchenunabhängig. Vom Abschluss des Arbeitsvertrages über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung reichen die denkbaren Problemfelder, die von dem Juristen bearbeitet werden. Traditionell spielen Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung oder einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine besondere Rolle. Herr Dotzler berät Sie vor einer Kündigung, handelt einen interessengerechten Aufhebungsvertrag aus oder vertritt Sie im Kündigungsschutzverfahren vor Gericht. Hierbei beachtet er nicht nur die arbeitsrechtlichen Regelungen, sondern legt besonderes Augenmerk auf das steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Umfeld. Idealerweise sollten Sie den Juristen aber schon bei der Vertragsanbahnung oder Vertragsgestaltung aufsuchen, um spätere Konflikte, die sich aus einem unfairen oder unklaren Arbeitsvertrag ergeben können, zu minimieren.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Herr Dotzler die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich wird von Ernst G. Dotzler auch Ihre strafrechtliche Pflichtverteidigung übernommen.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Dotzler erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten: beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Familienrecht

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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de