Clemens Louis

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Louis in Essen wurde 2005 von Rechtsanwalt Clemens Louis gegründet und arbeitet in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Bonde und Michaelis.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Clemens Louis hat sich auf die Vertretung in Strafsachen spezialisiert und vertritt seine Mandanten bundesweit.

Die modernen Kanzleiräume sind in einer aus dem 19. Jahrhundert erbauten Stadtvilla in der Olbrichstraße (Ecke Ruhrallee). Durch die zentrumsnahe Lage haben Sie einen guten Anschluss an den Personennahverkehr der Region. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, gibt es in unmittelbarer Nähe Parkplätze.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere den elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert ausgestattet.

Herr Rechtsanwalt Louis legt Wert auf eine umfassende fachliterarische Ausstattung der Kanzlei, unterstützt auch durch modernste Technik. Das fachlich qualifiziert Personal ist freundlich und zuvorkommend.

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr. Selbstverständlich sind Termine mit Rechtsanwalt Louis auch außerhalb dieser Geschäftszeiten und darüber hinaus bei besonderer Veranlassung auch im Hause der Mandanten möglich.

Des Weiteren bietet Rechtsanwalt Louis einen 24-Stunden-Notrufdienst unter 0176-24738167 an und steht Ihnen gerne via Online-Rechtsberatung zur Verfügung.

Als Pflichtverteidiger ist Rechtsanwalt Louis für Sie in den Städten Essen, Duisburg, Bochum, Bottrop, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Oberhausen, Dortmund, Mülheim an der Ruhr, Herne, Wesel und Bocholt tätig.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Clemens Louis
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Fachgebiete/Charakteristika

Clemens Louis wurde am 1978 in München geboren. Er verbrachte zehn Jahre in Tokio und weitere fünf in Richmond, Virginia (USA), bevor er nach dem Besuch des Gymnasiums am Stoppenberg in Essen seine Hochschulreife erlangte und seine Studien der Rechte aufnahm. Clemens Louis studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Ferner nahm er ein Auslandsstudium an der University of Malta auf. Bereits während seines Studiums legte Clemens Louis einen wesentlichen Schwerpunkt auf das Strafrecht und insbesondere auch durch sein Auslandsstudium auf das internationale Strafrecht.

Zu seinen praktischen Ausbildungsstationen während des Studiums zählen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, die Rechtsabteilung der Aral AG in Bochum, sowie die Kanzlei Jenewein und Schneider in München. Sein erstes Staatsexamen legte er am Oberlandesgericht Köln ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Louis am Oberlandesgericht Hamm. Während der Referendarzeit war er unter anderem in der Kanzlei Jung, Jordan, Rüsken in Essen tätig. 2005 legte Herr Louis seine zweite juristische Staatsprüfung ab und erwarb die Zulassung als Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Clemens Louis ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Herr Louis ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Essener Anwaltsverein. Hierdurch erhält der Jurist stets die neuesten Informationen zur Entwicklung der Rechtssprechung.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach der Überzeugung des Rechtsanwaltes bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

Rechtsanwalt Louis korrespondiert in Englisch, Französisch und Japanisch.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Clemens Louis berät und vertritt Sie im Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Arztstrafrecht, Ausländerstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Jugendstrafrecht. Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte bilden Delikte wie Körperverletzung, Betrug, Bedrohung, Nötigung, Hehlerei, Verstoß gegen das BtMG, Brandstiftung, Drogen am Steuer, Raub, Computerbetrug, Diebstahl, Erpressung, Falschaussage, Meineid, fahrlässige Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Meineid, räuberischer Diebstahl, Sachbeschädigung, Strafvereitelung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, Beleidigung, Urkundenfälschung, sexueller Missbrauch von Kindern, Mord, Verstoß gegen das Waffengesetz, Vortäuschung einer Straftat, Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Schwarzarbeit.

Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz:
Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten!
• Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten?
• Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt?
• Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde?
• Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht?
• Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten?

Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.

Machen Sie keine Angaben, ohne zumindest vorher anwaltliche Beratung einzuholen. Es besteht keine Verpflichtung, Ladungen der Polizei zur Abgabe einer Aussage Folge zu leisten, nur Ladungen von Gericht und Staatsanwalt sind verpflichtend. Auch hier besteht aber für den Beschuldigten nur eine Pflicht zum Erscheinen, nicht zur Aussage! Nachteilige Folgen “unglücklicher Aussagen” lassen sich im gesamten weiteren Verfahren kaum mehr beheben. Die Angst, aus einer anfangs verweigerten Aussage könnte eine Art “Schuldeingeständnis” hergeleitet werden (“Wer nichts zu verbergen hat, kann ohne Sorgen aussagen.”) sind völlig unbegründet. Niemand wird aus der Inanspruchnahme eines der grundlegendsten Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen.

Holen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eines gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat ein. Je früher dies erfolgt, umso höher sind die Aussichten, den Gang des Verfahrens in Ihrem Sinne zu beeinflussen. Im ungünstigsten Fall erfolgt die Kenntnis, dass gegen einen ermittelt wird, gleichzeitig mit einer Verhaftung. Wenn es um die persönliche Freiheit geht, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass alles daran gesetzt wird, eine rasche Freilassung zu erwirken. In der konkreten Situation liegt es nahe, die Situation durch eine Aussage zu “retten”. Dies ist von wenigen Ausnahmen abgesehen die absolut falsche Reaktion; auch hier gilt: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!

Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Louis. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Clemens Louis. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.

Im Betäubungsmittelrecht hat sich ein “Strafrecht im Strafrecht” entwickelt, in dem die Einbeziehung der Rechtsprechung und die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend für den Verfahrensausgang ist. Mehr noch als in sonstigen Verfahren ist der Grundsatz, dass keinerlei Angaben ohne vorherige anwaltliche Beratung gemacht werden sollten, hier für ein entsprechendes Ergebnis von entscheidender Bedeutung. Als Beispiel sei die Rechtsprechung zu den sogenannten “Bewertungseinheiten” genannt, wonach im Falle des Handeltreibens aus einem bestehenden Vorrat dies rechtlich als eine Handlung zu bewerten ist. Auch besteht in einer sinnvollen Inanspruchnahme des § 31 BtMG eine Möglichkeit zur Verfahrensbeeinflussung, die jedoch nur im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung eingesetzt werden sollte.

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Clemens Louis finden die Betroffenen kompetente Beratung.

Aber auch im Falle einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe haben Sie Rechte, die Clemens Louis für Sie wahrt und umsetzt. Dazu gehören Fragen zur Planung des Vollzugs, zu Unterbringung, Schriftwechsel, Disziplinarmaßnahmen oder zu Arbeit und möglichen Ausbildungen und Weiterbildungen. Bei der Inanspruchnahme Ihrer Rechtsbehelfe werden Sie von Herrn Louis unterstützt, der in diesem Bereich fundierte Erfahrung vorweisen kann.

Im Übrigen vertritt Sie Rechtsanwalt Louis auch in strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Wesen der Revision besteht im grundsätzlichen Ausschluss der Tatsachenfeststellung von der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht. Das Verfassen einer Revision ist ein komplizierter Vorgang. Unerlässlich sind hierfür die fundierte Kenntnis der entsprechenden Fachliteratur, der aktuellen Rechtsprechung sowie schlicht eine langjährige Erfahrung in der Analyse von Urteilen. Die praktische Erfahrung und das Engagement von Strafverteidiger Louis sind schließlich die Grundlage für Ihren Erfolg.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de