Dr. Christian Frießnegger
Kurzprofil
Mag. Dr. Christian Frießnegger hat im Jahr 2003 seine Kanzlei gegründet. Diese betreut sowohl Privatpersonen als auch kleine bis mittelgroße Unternehmen.
Die modernen Kanzleiräume finden Sie im 1. Bezirk von Wien. Durch die Lage im Zentrum besteht ein hervorragender Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahn). Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind Parkplätze und Parkgaragen in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich.
Die Kanzlei ist Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr für Sie geöffnet. Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat oder mit dem Rechtsanwalt direkt in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine direkt beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dr. Christian Frießnegger
- Gonzagagasse 19/4
1010 Wien
Österreich
- Telefon
- +49 (1) 5322022
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Fachgebiete/Charakteristika
Christian Frießnegger wurde 1972 in Wien geboren. Nach dem Abitur begann er das Studium der Rechte an der Universität Wien. Nach Sponsion zum Mag.iur. begann er die Arbeit an der Dissertation im Zivilrecht, die unter dem Titel „Schutzverzicht des Zessionsschuldners“ veröffentlicht wurde. Nach der Promotion zum Dr.iur. und dem Gerichtsjahr folgte die jahrelange Ausbildung zum Rechtsanwalt. Die Anwaltsprüfung hat er mit ausgezeichnetem Erfolg absolviert.
Dr. Frießnegger, als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen seit dem Jahr 2003, ist vor allen Behörden und Gerichten in Österreich auftretungsberechtigt und vertretungsbefugt. Dr. Frießnegger korrespondiert auch in Englisch.
An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten. Unnötige Rechtstreitkosten werden von Rechtsanwalt Dr. Frießnegger bereits im Vorfeld vermieden. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.
Dr. Christian Frießnegger berät und vertritt Sie insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miete und Wohnungseigentum, Verträge, Schadenersatz und Gewährleistung, Verkehrsrecht, Inkasso und Zwangsvollstreckung sowie im allgemeinen Zivilrecht und Strafrecht.
Aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit in diesem Gebiet berät und vertritt Dr. Frießnegger Sie gerne bei sämtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wohnen, sei es die Errichtung oder Auslegung eines Mietvertrages oder dessen Kündigung samt anschließender Räumung, seien es Fragen der Hausverwaltung, des Mietzinses, der Erhaltung der Wohnung, der Betriebskostenabrechnung oder Streitigkeiten im Verhältnis zu einem Makler, etwa über die Provision für die Vermittlung eines Miet- oder Wohnungseigentumsobjekts.
Beim Verkauf oder Kauf einer Wohnung, eines Geschäftslokals, eines Grundstücks oder eines Hauses steht Ihnen Dr. Frießnegger gleichfalls kompetent beratend zur Seite. Dies umfasst die Errichtung des entsprechenden Kaufvertrages, die allenfalls notwendige Löschung von Pfandrechten im Grundbuch, die Einverleibung des Eigentumsrechts und die gesamte treuhändige Abwicklung des Kaufvertrages bis hin zur Auszahlung des Kaufpreises bei Erfüllung der Treuhandbedingungen.
Im Vertragsrecht erstellt und prüft Dr. Frießnegger sämtliche Vertragsarten auf ihre Rechtmäßigkeit, freilich unter Berücksichtigung einschlägiger Bestimmungen über den Konsumentenschutz, der Geltungs- und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Rechte und Pflichten beider Vertragspartner sowie der Haftung für Vertragsverletzungen.
Einen Tätigkeitsschwerpunkt im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht bilden Probleme aus dem Bauvertrag bzw. Werkvertrag und bei der Durchführung von Bauvorhaben. Bis zur Fertigstellung eines Werkes ergeben sich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber oftmals Differenzen aus einem behaupteten Verzug, einer deshalb begehrten Vertragsstrafe (Pönale) und setzen sich nach der Vollendung des Werkes oder einem Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag die Streitigkeiten nicht selten über einen Haftungsrücklass, Deckungsrücklass, Kosten für eine Ersatzvornahme durch Dritte oder aus der Inanspruchnahme einer Erfüllungs- oder Gewährleistungsgarantie fort. Während der Auftragnehmer die Zahlung des sich etwa aus einer Schlussrechnung ergebenden restlichen Werklohns begehrt, wird dies vom Auftraggeber unter Hinweis auf Mängel des Werks verweigert. Dementsprechend sollten bereits im Vorfeld eines Bauvorhabens die Vertragsgestaltung, die Auftragsgrundlagen und nachteilige Vertragsklauseln unter Berücksichtigung der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erörtert werden. Ein dem Baufortschritt entsprechender Zahlungsplan kann teilweise Abhilfe schaffen. Rechtsanwalt Dr. Frießnegger vertritt Ihre Interessen bei sämtlichen Streitigkeiten vor, während und nach einem Bauvorhaben sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Nach einem Verkehrsunfall im In- oder Ausland stellen sich oft viele Fragen. Neben dem Verschulden ist etwa zu klären, gegenüber welcher Versicherung Ansprüche geltend werden können, wer den Fahrzeugschaden bezahlt, ob man Anspruch auf Schmerzensgeld hat, ob und von wem ein Verdienstausfall zu ersetzen ist, wer Arzt-, Spitals- und sonstige Behandlungskosten (Physiotherapie etc.) trägt und ob für sonstige Schäden (Mietwagen, Pflege, Haushaltshilfe etc.) aufzukommen ist. Bei diesen und ähnlichen Fragen werden Sie von Dr. Frießnegger umfassend und kompetent beraten. Er übernimmt die gesamte Regulierung des Verkehrsunfalles gegenüber der eigenen und der gegnerischen Versicherung, vertritt Ihre Interessen bei der Geltendmachung des Schadenersatzes auch vor Gericht und leistet Ihnen in einem allfälligen Bußgeld- und Verwaltungsstrafverfahren sowie in einem gerichtlichen Strafverfahren Beistand.
Selbst wenn Sie bereits einen Vollstreckungstitel (rechtskräftiges Urteil, vollstreckbarer Notariatsakt) zu Ihren Gunsten erwirkt haben, ist der volle Erfolg noch nicht gesichert. Immer öfter versuchen Schuldner, sich der eigenen Zahlungsverpflichtung zu entziehen, manchmal sogar durch die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Möchten Sie etwa aufgrund eines in Deutschland erwirkten Vollstreckungstitels in Österreich die Zwangsvollstreckung führen, so bedarf es grundsätzlich der Anerkennung der Vollstreckbarkeit durch das zuständige österreichische Gericht. Durch die Europäische Union, etwa durch die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO) kam es zu Erleichterungen bei der Anerkennung und der Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen. Rechtsanwalt Dr. Frießnegger ist bereits seit Jahren mit der Zwangsvollstreckung in Österreich für in Deutschland ansässige Auftraggeber und Gläubiger (Rechtsanwälte, Unternehmen, Private) vertraut und übernimmt gerne das Inkasso Ihrer offenen Forderung. Den von Dr. Frießnegger zweckorientiert gesetzten Betreibungsschritten geht eine Information über die zu erwartenden Kosten voraus, gleichwohl der Schuldner zu deren Ersatz verpflichtet ist.
Rechtsanwalt Dr. Frießnegger kümmert sich nicht nur im Zivilrecht sondern auch im Strafrecht um Ihre Belange. Haben Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht eine Vorladung als Zeuge oder als Beschuldigter erhalten? Gibt es gar schon einen Termin für eine Hauptverhandlung? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Dr. Frießnegger, der als Strafverteidiger für Sie einschreitet, Akteneinsicht nimmt und Sie im gesamten Strafverfahren vertritt.


