Stephan Watter

Kanzlei Sachs & Ehren

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Rechtsanwalt Stephan Watter studierte an der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg. Sein Referendariat absolvierte er in Offenburg. Seit 1998 ist er Rechtsanwalt zugelassen und berechtigt, vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Er arbeitet zurzeit an der Erlangung des Titels „Fachanwalt für Familienrecht“. An den hierfür erforderlichen Kursen und Prüfungen hat er mit Erfolg teilgenommen. Neben diesem Spezialgebiet versteht sich Herr Rechtsanwalt Watter  als Zivilrechtler, der auch in anderen Fachgebieten zu Hause ist.

Wie sein Kollege ist auch Herr Rechtsanwalt Watter von dem Leitgedanken der Kanzlei geprägt, für die Klienten das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen.

Herr Rechtsanwalt Watter arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts, das sich durch eine Vielzahl komplexer Rechtsvorschriften auszeichnet, die vom Laien erfahrungsgemäß missverstanden werden. Ohne einen erfahrenen rechtlichen Beistand besteht deshalb die Gefahr, dass man den eigenen Lebenssachverhalt unzutreffend bewertet und die falschen Entscheidungen trifft. Dies gilt gleichermaßen für die Zeit vor der Eheschließung, während der Ehe und dann, wenn sich eine Trennung abzeichnet. Oftmals lassen sich Fehlentscheidungen nicht mehr rückgängig machen – ist der Unterhalt bezahlt oder der Hausrat und das Vermögen aufgeteilt, sind Korrekturen nur unter erheblichem Mehraufwand möglich. Ob es sich nun um Unterhalt, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung der Wohnungseinrichtung, Zugewinn und dessen Ausgleich oder um eine Scheidungsfolgenvereinbarung handelt: Es ist wichtig, rechtzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen, um gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile abzuwenden.

In Herrn Rechtsanwalt Watter finden Sie hierfür einen erfahrenen Anwalt und Ansprechpartner. Neben den vorgenannten Kerngebieten des Familienrechts versteht sich Herr Rechtsanwalt Watter aufgrund dieses Tätigkeitsschwerpunktes auf sämtliche Fragen in Bezug auf Unterhalt und Kindschaftssachen. Dies betrifft den Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber ihren Eltern und umgekehrt ebenso wie z. B. auch den Unterhaltsanspruch der Mutter eines nicht ehelichen Kindes gegen dessen Vater, sowie das Sorgerechtsverfahren, die Umgangsregelung sowie die Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung. Zum Familienrecht gehören die Angelegenheiten nicht ehelicher Lebensgemeinschaften sowie eingetragener Lebenspartnerschaften, außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit in eigener Verantwortung zur regeln. Auch hier gilt: Wer eine auf seinen individuellen Lebenssachverhalt zugeschnittene Altersvorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung treffen möchte, bedarf der anwaltlichen Beratung. Nicht selten werden durch eigenmächtige Verfügungen ohne Not Rechte aus der Hand gegeben.

Neben dem Familienrecht liegen weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Watter im allgemeinen Zivilrecht, dem Verkehrsrecht, dem Mietrecht und dem Schadensersatzrecht sowie dem Forderungseinzug.

Das allgemeine Zivilrecht behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Problembereichen. Es ist maßgeblich im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzten ergänzt. Vertragliche Gestaltungen gehören ebenso zu diesem Bereich wie alles rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht). Erfahrungsgemäß ergeben sich wesentliche Schwierigkeiten insbesondere in folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbeziehung (AGB), Schadensersatz, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Herr Rechtsanwalt Watter ist für Sie ebenso beratend und gestalterisch tätig wie er Sie auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vertritt.

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die drei Gebiete des Zivilrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Strafrechts (Verkehrsstrafrecht). Der häufigste Fall in diesem Gebiet ist der der Verkehrsunfallregulierung. Herr Rechtsanwalt Watter macht für Sie sämtliche Schadenersatzansprüche geltend. Das betrifft den Unfallschaden am PKW, das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall im Falle von erlittenem Personenschaden gegenüber der Versicherung des Unfallgegners. Die anwaltliche Tätigkeit im Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die Verteidigung bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Herr Rechtsanwalt Watter bearbeitet Ordnungswidrigkeiten – wie z. B. Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparken -, die von einem erfahrenen Anwalt geregelt werden sollten. Schließlich unterfällt dem zivilrechtlichen Teil des Verkehrsrechts der Kaufvertrag eines PKW und der Werkvertrag bei einer Reparatur. Herr Rechtsanwalt Watter vertritt gleichermaßen Käufer und Verkäufer bei der Rückabwicklung von Verträgen sowie Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Außenständen oder der Mängelbeseitigung. Diese Sachverhalte dulden oft keinen Aufschub, da der Gesetzgeber zur Geltendmachung der Ansprüche kurze Fristen setzt.

Im Mietrecht vertritt und berät Herr Rechtsanwalt Mieter ebenso wie Vermieter. Ähnlich wie im Familienrecht glänzt das Mietrecht durch gesetzliche Vorschriften, die den Laien mehr verwirren, als ihm weiter zu helfen. Um keine Rechtspositionen zu verschenken, ist es dringend geboten, bei allen Fragen aus dem Mietrecht anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Erfolgt eine Kündigung des Mietvertrags nicht fristgerecht oder in der falschen Form oder kann die Zustellung bzw. der Zugang eines Kündigungsschreibens nicht nachgewiesen werden, besteht das Mietverhältnis weiter mit den entsprechenden finanziellen Belastungen für den Mieter. Herr Rechtsanwalt Watter vertritt und berät sie außergerichtlich wie auch gerichtlich zu folgenden Themen des Mietrechts:  Kündigung, Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache sowie die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kostenvorschussklage, Kautionsrückzahlung, Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen sowie Nebenkostenabrechnung. Dies betrifft sowohl das gewerbliche als auch das private Mietrecht. Schließlich berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Watter bei Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn wegen störenden Mieterverhaltens.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Watter bildet das gesamte Schadenersatzrecht (auch: Schadensersatzanspruch). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshandlung (z. B. nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadensersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (z. B. Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Herr Rechtsanwalt Watter berät Sie dabei sowohl als Geschädigter als auch als Schädiger. Diesem Tätigkeitsschwerpunkt unterfällt die Schadensregulierung auch gegenüber einer Versicherung. Die Erfahrung zeigt, dass durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite häufig eine schnellere Einigung erzielt werden kann. Sollte sich hingegen außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung nicht abzeichnen, finden Sie in Herrn Rechtsanwalt Watter einen ebenso erfahrenen Prozessanwalt.

Bei ausstehenden Geldforderungen vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Watter beim Forderungseinzug. Dies betrifft insbesondere die Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Herr Rechtsanwalt Watter von Firmen und Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gleichermaßen in Anspruch genommen. Sollten Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in dreißig Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Zahlungsverzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht für die Mahnung als auch die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts den Schuldner. Ab Verzug können Sie also Ihren Schuldner für die Kosten der Inanspruchnahme eines Anwalts in Anspruch nehmen. Im Regelfall wird Herr Rechtsanwalt Watter Ihrem Schuldner eine weitere Mahnung mit einer kurzen Zahlungsfrist zukommen lassen. Erfolgt hierauf fristgerecht keine Zahlung, leitet er ohne weitere zeitliche Verzögerung das gerichtliche Mahnverfahren ein, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erwirken, nach dessen Erhalt dann umgehend die Beitreibung eingeleitet wird.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Stephan Watter
Okenstr. 3
77652 Offenburg
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (781) 71079
Telefax
+49 (781) 25785


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de