Edwin Ehren

Kanzlei Sachs & Ehren

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Rechtsanwalt Edwin Ehren studierte von 1970 bis 1975 an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Anschließend absolvierte er sein Referendariat in Freiburg und in Offenburg. Bereits während des Referendariats war er in einer Anwaltskanzlei in Emmendingen tätig. Er ist seit 1978 als Rechtsanwalt zugelassen und berechtigt, vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten.

Eine Berufserfahrung von fast 30 Jahren gewährleistet eine optimale Betreuung der Klienten.

Seit früher Jugend hat Herr Rechtsanwalt Ehren aktiv Sport betrieben. Er bezeichnet sich als schlechten Verlierer, er will gewinnen. Nicht anders sieht es bei der Ausübung seines Berufes aus.

Unter privatem Baurecht versteht man die Rechtsbeziehung der am Bau Beteiligten, also dem Bauunternehmer oder Bauhandwerker, dem Bauherrn, dem Architekten, gegebenenfalls auch dem Generalunternehmer, dem Bauträger und dem Baubetreuer. Geregelt sind diese Rechtsbeziehungen im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) der Gewerbeordnung (GewO), der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV) und anderen Nebenregelungen. Die hierbei typischerweise auftretenden Probleme, beginnend mit der Konzeption des Bau- und Architektenvertrages, sich fortsetzend mit der Überwachung des Baus während der Ausführung, der Abnahme, der Abrechnung und schließlich der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sind Herrn Rechtsanwalt Ehren aus der ständigen Vertretung namhafter mittelständischer Bauunternehmungen vertraute. In gleichem Maße kennt er die Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauvorhabens für den privaten Bauherrn ergeben können.

Im Arbeitsrecht finden Sie bei Herrn Rechtsanwalt Ehren Antwort auf alle Ihre Fragen im Bereich von Arbeitsverhältnissen. Es geht hierbei um die Gestaltung von Arbeitsverträgen, um Fälle von Mobbing und Diskriminierung, von Urlaub und Urlaubsabgeltung, von Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht und von allen Beendigungstatbeständen, also personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung, Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag und um Zeugnis- und Zeugnisberichtigungsansprüche.

Aus der regelmäßigen Vertretung sowohl von Arbeitnehmer als auch von Arbeitgebern sind Herrn Rechtsanwalt Ehren die Problemstellungen beider Vertragsparteien bekannt. Dies ermöglicht insbesondere die Bestimmung des taktisch richtigen Vorgehens. Nur wer antizipieren kann, wie sich der Gegner voraussichtlich verhalten wird, kann seinen Klienten umfassend darüber beraten, welchen Weg er gehen soll.

Unter Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, die beim Tode eines Menschen, also bei Eintritt des Erbfalls, zur Anwendung kommen. Herr Rechtsanwalt Ehren unterstützt Sie bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament,  gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Unternehmertestament). Nach Eintritt des Erbfalls setzt er für seine Klienten deren Rechte durch, er betreibt die Erbauseinandersetzung, macht Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sowie Ansprüche aus Vermächtnissen geltend; falls erforderlich betreibt er zur Auseinandersetzung des Nachlasses die Teilungsversteigerung.

Im  Vertragsrecht ist die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Ehren von der Überzeugung geprägt, dass es keine Kunst ist, schlechte Verträge auseinander zu nehmen, die Aufgabe eines Anwalts vielmehr darin bestehen muss, Verträge zu konzipieren, die für den Klienten Rechtssicherheit gewährleisten. Er entwirft für Sie daher Arbeitsverträge, private und gewerbliche Mietverträge, Bauverträge, Kaufverträge, Gesellschaftsverträge und andere mehr, in denen den individuellen Bedürfnissen der Klienten Rechnung getragen wird.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Arzthaftungsrechtes, wobei Herr Rechtsanwalt Ehren gleichermaßen Ärzte und Patienten berät und vertritt. Regelmäßig geht es hierbei um die Bewertung von Behandlungsfehlern, die sich bereits aus einer unvollständigen oder falschen Aufklärung ergeben können. Wirtschaftliche Folge solcher Fehler sind neben Schmerzensgeldansprüchen auch materielle Schadensersatzansprüche, also Verdienstausfall und Ersatz für zusätzliche Aufwendungen, die durch den Körperschaden ausgelöst werden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Edwin Ehren
Okenstr. 3
77652 Offenburg
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (781) 71079
Telefax
+49 (781) 25785
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de