Mag. Gabriele Schmidt-Brandstätter

Kanzlei RECHT UND CO

Fachgebiete/Charakteristika

Gabriele Schmidt-Brandstätter wurde 1970 in Graz geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der dortigen Karl-Franzens-Universität und schloss im Mai 2002 ihr Studium mit dem Magister iuris ab.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Mag. Schmidt-Brandstätter liegen im Liegenschaftsrecht, Arbeitsrecht, Schadenersatzrecht, Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht. Sie ist wie alle Anwälte in Österreich an allen österreichischen Gerichten und Behören auftretungsbefugt.

Durch das Liegenschaftsrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, das heißt an Grundstücken, Wohnhäusern, Eigentumswohnungen und dergleichen geregelt. Die nach dem Liegenschaftsrecht erforderlichen vertraglichen Grundlagen werden von Rechtsanwältin Schmidt-Brandstätter vorbereitet.

Mieter und Vermieter werden von Gabriele Schmidt-Brandstätter im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Themen wie Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Aber auch die Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie Auseinandersetzungen mit Nachbarn werden im Mietrecht geregelt.

Weiterer Schwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Gerade eine Mehrheit von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss, dessen Anfechtung und den sonstigen Besonderheiten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Auch das gesamte Schadenersatzrecht (auch: Schadensersatzrecht) gehört zu den Tätigkeitsgebieten von Rechtsanwältin Schmidt-Brandstätter. Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Rechtsanwältin Schmidt-Brandstätter berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden. Zum Schadenersatzrecht gehören auch die Bereiche Verkehrsrecht und Arzthaftungsrecht.

Daher berät und vertritt Sie Rechtsanwältin Schmidt-Brandstätter auch im Verkehrsrecht, welches sich in die Untergebiete Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht aufgliedert. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben, stellen sich viele Fragen: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung? Erhalte ich Verdienstausfallentgelt? Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad? Wer zahlt die Arztkosten? Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe? Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus? Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden? Kommt ein Bußgeld auf mich zu? Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Rechtsanwältin Schmidt-Brandstätter werden Sie, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten, umfassend und kompetent beraten und vertreten.

Ein weiterer Schwerpunkt der Rechtsanwältin ist das Arzthaftungsrecht. Die Nachfrage nach qualifizierter Beratung nimmt stetig zu, denn die Patienten sind heutzutage besser informiert und selbstbewusster im Umgang mit ihrem behandelnden Arzt. Eine Haftung wird nicht nur durch einen Behandlungsfehler, sondern bereits durch einen Aufklärungsfehler ausgelöst, aufgrund dessen der Patient beispielsweise die Risiken eines Eingriffs falsch eingeschätzt hat. Nach der Klärung der Voraussetzungen einer Haftung des Arztes bespricht Rechtsanwältin Schmidt-Brandstätter mit Ihnen den Umfang eines möglichen Ersatzanspruches. Neben einem materiellen Schadensersatz für die Körperverletzung ist beispielsweise auch ein etwaiger Verdienstausfall ersatzfähig. Liegt eine so schwerwiegende Schädigung vor, dass der Patient erwerbsunfähig geworden ist, kann auch ein Rentenanspruch geltend gemacht werden.

Weitaus strenger sind die Voraussetzungen für Schmerzensgeld. Dafür gibt es jedoch keine festen Berechnungsgrößen. Umso wichtiger ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die einschlägige Rechtsprechung kennt. Da Behandlungsfehler häufig nicht nur körperliche, sondern vor allem auch seelische Beeinträchtigungen nach sich ziehen, ist ein besonderes Vertrauensverhältnis Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen, als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Rechtsanwältin Schmidt-Brandstätter vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Gabriele Schmidt-Brandstätter informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht.

Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Rechtsanwältin Schmidt-Brandstätter berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz oder zum Schwerbehindertenrecht.


 

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