Kristin Harbers

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Bürogemeinschaft Harbers & Werner-Schneider besteht in dieser Konstellation seit 2004, geht aber auf eine in den 60er Jahren gegründete Kanzlei zurück. Rechtsanwältin Harbers ist seit vielen Jahren mit dem privaten und gewerblichen Mietrecht befasst und hat sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert. Sie betreut Mieter und Vermieter von privatem und gewerblichem Wohnraum, Hausverwaltungen, aber auch Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen.

Die Kanzleiräume liegen zentral in Frankfurt-Höchst in der Fußgängerzone direkt gegenüber vom ehemaligen Kaufhaus Hertie. Parkmöglichkeiten finden Sie in den umliegenden Parkhäusern. Durch die zentrale Lage ist ein auch sehr guter Anschluss an Bus und Bahn gewährleistet.

Das Büro ist montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, mittwochs nur vormittags. Rechtsanwältin Harbers und ihr Team  vereinbaren gerne Beratungstermine mit Ihnen, bei Bedarf auch kurzfristig und außerhalb der Bürozeiten.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Kristin Harbers
Königsteiner Str. 8
65929 Frankfurt am Main Griesheim / Schwanheim / Nied
Hessen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Kristin Harbers wurde 1953 in Frankfurt am Main geboren. 1981 schloss sie ihr Jurastudium an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt ab und ist seitdem juristisch tätig. Rechtsanwältin Harbers ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland sowie an den Gerichten der Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit auftretungsberechtigt. Sie spricht fließend Englisch.

Zum speziellen Fachgebiet von Rechtsanwältin Harbers gehört das gesamte Miet- und Pachtrecht. Frau Harbers unterstützt Sie
bei Gestaltung und Abschluss des Mietvertrages,
bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis,
bei der Vorbereitung und Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme,
der Vorbereitung, Durchführung und Durchsetzung oder Abwehr einer Mieterhöhung, der Beendigung oder Kündigung des Mietverhältnisses.
Insbesondere gehören hierzu auch die Prüfung und Fertigung von Mietverträgen –privat oder gewerblich- und Pachtverträge sowie die Beratung bei Kündigung, Mangel an der Mietsache, Mietminderung, Zahlungsklage und Räumungsklage.

Das gewerbliche Mietrecht kann wesentlich individueller gestaltet werden. Das kann sich vorteilig aber auch nachteilig auswirken. Daher sollten Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig von Rechtsanwältin Harbers prüfen lassen, wie etwa bezüglich der Frage, ob man einen Vertrag auf unbestimmte Dauer oder für einen befristeten Zeitraum abschließt. Ein befristeter Mietvertrag kann in der Regel bis zum Ende der Laufzeit nicht gekündigt werden. Ein Mietvertrag über eine Laufzeit von mehr als einem Jahr bedarf zudem der Schriftform für seine Wirksamkeit.

Rechtsanwältin Harbers hilft Ihnen auch im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) mit ihrer umfassenden Kenntnis und dem versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage. Gerade bei Eigentümerversammlungen kommt es bei der Einberufung/Einladung und Abstimmung sowie bezüglich Stimmrecht und Stimmrechtsausschluss bei Wohnungseigentümerbeschlüssen, dessen Anfechtung und den sonstigen Besonderheiten immer wieder zu Streitigkeiten.

Auch im Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwältin Harbers Ihre Interessen. Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen für Laien unüberschaubar geworden. Selbst Arbeitgeber, trotz professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer kennen oft nicht einmal ihren Tarifvertrag und  fühlen sich überfordert. Rechtsanwältin Harbers vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, insbesondere auch im Individualarbeitsrecht. Hier ist sie kompetente Ansprechpartnerin für Fragen zu Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung, Freistellung, Abfindung, Leistungsbeurteilung, Zeugnis, Zeitarbeit und Vergütung.

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die drei Gebiete Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht. Im Zivilrecht geht es vor allem um die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen. Rechtsanwältin setzt Ihre Schadenersatzansprüche wie Unfallschäden am Pkw, Schmerzensgeld und Verdienstausfall im Falle von erlittenem Personenschaden gegenüber den Haftpflichtversicherern durch. Die anwaltliche Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die Verteidigung bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß sowie Bußgeldbescheiden wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparken bzw. Strafbefehle wg. fahrlässiger Körperverletzung, Trunkenheit oder Unfallflucht.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Harbers liegt im Kaufvertragsrecht, in welchem sie sowohl Käufer und Verkäufer berät und vertritt. Wird ein Kaufvertrag in irgendeiner Form verletzt, so ergeben sich unter anderem Rechte und Ansprüche wie Rücktritt, Kündigung und Schadensersatzforderung. So treten Käufer an die Juristin heran, wenn es um die Geltendmachung von Gewährleistungsanspruch, Garantieanspruch, Lieferanspruch und Übereignungsanspruch geht. Falls der Wunsch besteht, von einem Vertrag zurückzutreten, ist Rechtsanwältin Harbers auch hier die geeignete Ansprechpartnerin. Verkäufer wenden sich an die Rechtsanwältin, um einen Kaufpreisanspruch geltend zu machen oder Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Auch Versteigerungsgeschäfte, etwa über das Internet, gehören zum Kaufrecht.

Sowohl für Unternehmen als auch für Privatleute ist die Forderungsbeitreibung von besonderer Wichtigkeit. Rechtsanwältin Harbers übernimmt den gesamten Schriftverkehr und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, um einen vollstreckbaren Titel zB. einen Vollstreckungsbescheid zu erlangen und diesen zu realisieren. Die erfahrene Rechtsanwältin nutzt dabei vielfältige Möglichkeiten, auf das Eigentum des Schuldners zuzugreifen, die man als normaler Bürger oft nicht kennt. So gibt es neben der Pfändung von Konten zB. auch eine Zwangssicherungshypothek, mit der ein Grundstück belastet werden kann. Rechtsanwältin Harbers kann dies für Sie durchsetzen. Die Rechtsanwältin kann auch einen Insolvenzantrag stellen, wenn dies noch nicht geschehen ist.
Rechtsanwältin Harbers weist darauf hin, dass viele Mandanten nur deshalb ihre Forderungen nicht realisieren können, weil sie bei säumigen Schuldnern zu lange warten (Insolvenzrisiko) oder ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen.
Auch wenn gegen Sie selbst ein Titel vorliegt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Denn in vielen Fällen findet die Rechtsanwältin eine Möglichkeit, mit dem Gläubiger eine Einigung zu erzielen, welche die Situation des Schuldners berücksichtigt.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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