Mag. jur. Eva Holzer-Waisocher
Kurzprofil
Die Kanzlei Waisocher in Graz wurde Mitte der fünfziger Jahre von Dr. Anton Waisocher, einem leidenschaftlichen Strafverteidiger, gegründet und besteht heute in der dritten Generation. Rechtsanwältin Mag. Eva Holzer-Waisocher übernahm 2003 die Leitung der Kanzlei von ihrem Vater, Rechtsanwalt Dr. Gerhard Waisocher. Sie ist ebenfalls Verteidigerin in Strafsachen sowie Mitglied der Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer.
Sie finden die Kanzlei in Graz-Geidorf im ehemaligen Marien-Institut, einem Gebäude aus dem 18. Jahrhundert. Dieses liegt in der Nähe des Stadtparks sowie des zentral gelegenen Grazer Schlossbergs. Die Kanzlei verfügt über eigene Parkplätze im Hof. Haltestellen der Buslinien 31 und 41 sowie der Straßenbahnen Linie 4 und 5 befinden sich in unmittelbarer Nähe des Kanzleigebäudes.
Zur Mandantschaft gehören sowohl private als auch gewerbliche Mandanten wie größere Betriebe und Banken. Rechtsanwältin Mag. Holzer-Waisocher berät und vertritt ihre Klienten persönlich, individuell und ganzheitlich. Dabei legt die Juristin großen Wert auf Menschlichkeit. Das bedeutet, dass es ihr sehr darauf ankommt, den Streit mit der gegnerischen Partei zu schlichten, um so auch langwierige und kostenintensive Gerichtsprozesse zu vermeiden.
Beratungstermine mit Frau Mag. Eva Holzer-Waisocher können telefonisch montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat oder der Juristin selbst vereinbart werden. Freitags ist das Büro von 08.00 bis 13.00 Uhr erreichbar. Weiters stehen Ihnen alle modernen Kommunikationsmittel zu Verfügung. Bei Bedarf nimmt Frau Holzer-Waisocher Termine auch vor Ort bei ihren Mandaten wahr.
Die Kanzlei Waisocher in Graz kooperiert mit einem Notar in Frohnleiten sowie einem Steuerberater in Wien.
Kontakt
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Mag. jur. Eva Holzer-Waisocher - Kreuzgasse 2c
8010 Graz
Steiermark
Österreich
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- 03 16 - 82 22 02
- Telefax
- 03 16 - 82 22 02 22

Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Frau Mag. Eva Holzer-Waisocher wurde 1969 in Graz geboren. Sie ist seit 1989 verheiratet und Mutter von drei Töchtern. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in Graz absolvierte sie das anschließende Gerichtsjahr am Oberlandesgericht Graz. Dem folgten eine gut vierjährige Anwaltsausbildung in der Anwaltskanzlei ihres Vaters sowie die Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2003. Die Juristin spricht Englisch und Französisch. Außerdem verfügt sie über Grundkenntnisse in Italienisch.
Rechtsanwältin Mag. Eva Holzer-Waisocher betreut ihre Klienten im Liegenschaftsrecht, in Miet- und Wohnrechtsangelegenheiten, allgemeinen Vertragsrecht, Forderungsinkasso, allgemeinen Zivilrecht, Familienrecht und Erbrecht. Weiters steht sie Ihnen gerne bei der Verteidigung in Strafrechtssachen bei.
Sie versteht sich als Problemlöserin für Ihre Fragen rund um die Immobilie. Bei Veräußerung, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien steht sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Hauseigentümer, Wohnungseigentümer und Hausverwalter wissen ihren Rat zu schätzen. Die rechtlichen Fragen um die Liegenschaft und Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Frau Mag. Holzer-Waisocher verfügt über weit reichende Erfahrungen. Durch das Liegenschaftsrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, das bedeutet an Grundstück, Wohnhaus, Eigentumswohnung und dergleichen geregelt. Die nach dem Liegenschaftsrecht erforderlichen vertraglichen Grundlagen werden von Mag. Eva Holzer-Waisocher vorbereitet. Für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Liegenschaften sowie für das Wohnungseigentum gelten spezielle Bestimmungen. Größte Bedeutung kommt dem Grundbuch zu. Wenn Sie ein liegenschaftsrechtliches Problem haben, setzen Sie sich mit Rechtsanwältin Mag. Eva Holzer-Waisocher in Verbindung.
Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet auch das Vertragsrecht mit Bezug zum Liegenschafts- und Immobilienrecht. In der heutigen Praxis werden sehr häufig Verträge auf Basis diverser Quellen (Musterverträge, alte Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) erarbeitet. Hierbei sind die Verfasser stets bemüht, für sich ein möglichst optimales Vertragswerk zu erstellen. Aufgrund der häufig fehlenden inhaltlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen jedoch führen derartige Stückwerke gerne in das nichtgewollte Dickicht der nachträglichen Auslegungsproblematik. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst, wenn die Parteien sich über Einzelheiten nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkt dann nicht eindeutig, so kommt es nicht selten zum (Rechts-)Streit. Um diese Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwältin Mag. Eva Holzer-Waisocher die geeignete Ansprechpartnerin.
Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung durch die Kanzlei Holzer-Waisocher bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Liquidation von Außenständen, beispielsweise aus Darlehensvertragen, sowie bei der daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Mag. Eva Holzer-Waisocher liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwältin Holzer-Waisocher hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Des weiteren berät und vertritt Sie Rechtsanwältin Mag. Holzer-Waisocher gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsansprüchen und Vermögensansprüchen, die Regelung von Obsorge und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, außerdem der Versorgungsausgleich sowie der Ehevertrag zu Beginn und während der Ehe. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt der Bestrebungen. Mag. Eva Holzer-Waisocher klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge sowie der Testierfreiheit, welche allerdings begrenzt ist durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Grundsätzlich soll der Erblasser verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also den Ehegatten und den nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Dieser hat zum Beispiel das Recht, das Erbe auszuschlagen. Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Sowohl bei der Errichtung eines rechtsgültigen Testamens als auch für den Fall einer Erbschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Mag. Eva Holzer-Waisocher selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.