Dr. Norbert Wess
Fachgebiete/Charakteristika
Norbert Wess wurde 1975 in Mödling geboren. Nach seiner Matura studierte er an der Universität in Wien Rechtswissenschaften und schloss das Studium sehr bald - noch unter der gesetzlich vorgesehenen Mindestzeit – im Jahr 1998 mit dem akademischen Grad Magister iuris ab. Das anschließende Gerichtsjahr (am Bezirksgericht Mödling, dem Landesgericht Wiener Neustadt und am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien) und die darauf folgende Konzipientenzeit absolvierte er in Mödling (1 ½ Jahre in der Rechtsanwaltskanzlei Schatz und Partner) und in Wien, bei einer der größten und namhaftesten Wirtschaftskanzleien (3 ½ Jahre bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Partnerschaft von Rechtsanwälten). Dr Wess hat dadurch sehr umfassenden Einblick in die verschiedenste Rechtsbereiche und in die unterschiedlichsten Klientenstrukturen gewinnen können. Er spricht fließend Englisch. Norbert Wess promovierte im Jahr 2000 im Verfassungs- und Verwaltungsrecht (mit Auszeichnung) zum Doktor iuris (bei Univ. – Prof DDr. Heinz Mayer) und darf nach Absolvierung eines 2-jährigen post gradualen Studiums in Europarecht seit 2004 den Titel Master of Laws (LLM) führen.
Seit Jänner 2004 ist Dr. Norbert Wess als Rechtsanwalt zugelassen und — wie alle Rechtsanwälte in Österreich — vor allen österreichischen Gerichten und Behören auftretungsberechtigt.
Im Schwerpunkt Gesellschaftsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Dr. Wess umfassend bei Ihrer Gesellschafts(umg)gründung, damit im Zusammenhang stehend aber auch bei der Vertragsverhandlung, der Vertragsgestaltung (Gesellschaftsverträge, Syndikatsverträge, Verträge mit stillen Gesellschaftern, sonstige Beteiligungsverträge, Treuhandvereinbarungen uam.) sowie bei den entsprechenden Eingaben beim Firmenbuchgericht. Er berät mit seinem Team in diesem Zusammenhang auch gerne bei steuerlichen, umgründungsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragen. Existenzgründungsberatungen bietet er ebenso an wie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten und interessensangemessenen Gesellschaftsform. Von ihm bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand. Zahlreiche Geschäftsführer werden von Dr Wess bereits seit Jahren zu ihrer Zufriedenheit betreut.
Selbstverständlich vertritt Sie Herr Dr. Wess auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht. Er befasst sich aber auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern. Er versteht sich darauf, gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie zu entwickeln, die den Konflikt eingrenzt und eine Lösung möglich macht. Die Vertretung der Interessen durch Rechtsanwalt Dr. Norbert Wess erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.
Ein damit im Zusammenhang stehender Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Wess ist das Arbeitsrecht. Hier berät und vertritt er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Streitigkeiten und Gestaltungsfragen wie beispielsweise zum Arbeitsvertrag und dessen Auslegung, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Dienstgebern und Dienstnehmern außerdem bei einer Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses übernimmt Rechtsanwalt Dr. Wess für betroffene Arbeitnehmer die Einrichtung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht und prüft, ob gegebenenfalls eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes möglich ist. Auf Arbeitgeberseite prüft Dr. Wess die Zulässigkeit solcher Maßnahmen und wehrt entsprechende Kündigungsanfechtungen für Sie ab. Weiters hält Dr. Wess für namhafte Unternehmen regelmäßig Praxisseminare zu arbeitsrechtlichen Neuerungen und Fragen ab.
Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten stellen jeden, der sich erstmals oder nur hin und wieder mit diesem Rechtsgebiet befasst, vor vielfältige Schwierigkeiten. Materiell-rechtliche Probleme ergeben sich häufig bereits daraus, den konkreten Streitfall einer bestimmten Fallgruppe zuzuordnen. Keineswegs weniger Fragen stellen sich wegen des richtigen prozessualen Vorgehens. Dies gilt vor allem deshalb, weil Wettbewerbsstreitigkeiten in der Regel im einstweiligen Verfügungsverfahren ausgefochten werden. Um sich gegenüber Ihrem Konkurrenten, klagebefugten Verband oder gar Abmahnverein behaupten oder durchsetzen zu können, brauchen Sie einen Spezialisten wie Rechtsanwalt Dr. Wess. Dieser weiß, wie eine Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schutzschrift oder ein Verfügungsantrag zu formulieren ist, was bei der Vollziehung einer Beschlussverfügung zu beachten ist, wie das Hauptsacheverfahren vermieden werden kann, welches Rechtsmittel zulässig und zweckmäßig ist oder wie ein Anspruch auf Schadenersatz vorbereitet und durchgesetzt oder abgewehrt werden kann. Der sogenannte Gewerbliche Rechtsschutz (Ansprüche nach UWG, Markenrecht, Musterrecht, Urheberrecht) stellte einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Wess dar.
Rechtsanwalt Dr. Wess berät und vertritt Sie auch in allen Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dem Handelsrecht. Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, welches das besondere Recht für Kaufleute regelt. Das Handelsrecht modifiziert und konkretisiert das Bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind. Der Vertrieb von Ware und Dienstleistung über Handelsvertreter und Vertragshändler hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, gerade für mittelständische Industrieunternehmen und Handelsunternehmen. Rechtliche Beratung der Unternehmen ist notwendig im Einkaufsbereich, wenn Handelsunternehmen Produkte auswärtiger Hersteller einkaufen, um sie mit Exklusivrechten auf dem österreichischen, deutschen, französischen oder europäischen Markt zu vertreiben. Zunehmend spielt hierbei auch das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union (EU-Recht) eine wichtige Rolle, beispielsweise die Kartellvorschriften. Erforderlich ist hier die juristische Ausarbeitung zahlreicher Verträge. Zu erwähnen sind beispielsweise Vertriebsverträge, (Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag, Franchisevertrag), Patent- und Know-How-Lizenzverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge und viele andere mehr, die Rechtsanwalt Dr. Wess gerne für Sie übernimmt. Zunehmend spielt in diesem Zusammenhang auch der Rechtsverkehr über das Internet (IT-Law, E-Commerce, etc) eine bedeutende Rolle.
Das Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger/Unternehmer und der öffentlichen Verwaltung und stellt ebenfalls einen Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Wess dar. Sie brauchen eine Baugenehmigung? Ihr Nachbar möchte ein Vorhaben umsetzen, wogegen Sie erhebliche Bedenken haben? Der Bebauungsplan Ihrer Stadt sieht einen Park mit mehreren Windkraftanlagen vor? Rechtsanwalt Dr. Wess vertritt Ihre Interessen in Fragen rund um das öffentliche Baurecht und begleitet Sie vom Antrag bis zum Bescheid, wenn nötig auch im Widerspruch oder im Verwaltungsrechtsstreit. Auch die Liberalisierung (Privatisierung) im öffentlichen Wirtschaftsrecht spielt derzeit eine große Rolle. Dr. Wess vertritt namhafte Unternehmen im Kraftfahrlinienrecht, im Privatrundfunkrecht und in der Telekommunikation. Dr. Wess ist spezialisiert auf die Verfassung von Eingaben beim Verfassungs- und/oder Verwaltungsgerichtshof.
Durch das Liegenschaftsrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, das heißt an Grundstücken, Wohnhäusern, Eigentumswohnungen und dergleichen geregelt. Die nach dem Liegenschaftsrecht erforderlichen vertraglichen Grundlagen werden von Rechtsanwalt Dr. Wess allumfassend vorbereitet. Die Kanzlei erledigt in diesem Zusammenhang für Sie auch die steuerlichen Verpflichtungen (Entrichtung der Grundwerbsteuer und der gerichtlichen Eintragungsgebühr), erledigt allenfalls notwendige Genehmigungen (Bewilligung nach dem Ausländergrunderwerbsgesetz, Übernahme von Förderungen), löscht allfällige Pfandrechte im Grundbuch und vertritt Sie von der ersten Kontaktaufnahme gegenüber dem Verkäufer bis zur gewünschten Eintragung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch.
Unter Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen (Beerbung, Pflichtteil et cetera) des Todes eines Menschen regeln (Erbfall). Rechtsanwalt Dr. Norbert Wess hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht). Nach dem Erbfall setzt er für seine Mandanten die sich ergebenden Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme. Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsversteigerung, Ertrag aus dem Nachlass und ähnliches geht. Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften stellen ein weiteres Teilgebiet der Arbeit des Rechtsanwalts im Erbrecht dar. Auch Streitigkeiten im Verfahren auf Erteilung des Erbscheines und um die sogenannte beeinträchtigende Schenkung ergeben sich nach dem Erbfall nicht selten. Weitere Themen sind schließlich Erbschaftskauf, Annahme, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit, Verzicht sowie Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Aufgebot der Nachlassgläubiger, die Rechtsanwalt Dr. Wess für Sie in diesem Zusammenhang erledigt.
Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung vom Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Bei Rechtsanwalt Dr. Wess finden die Betroffenen kompetente Beratung.
Das besondere Interesse von Rechtsanwalt Dr. Wess gilt schließlich dem Sportrecht und dem Veranstaltungsrecht. Beide Rechtsgebiete stellen eine sogenannte Querschnittsmaterie dar, da die unterschiedlichsten Rechtsgebiete berührt werden. Dies betrifft nicht nur den Profisport, sondern auch den Amateur-, Breiten- und Freizeitsport und dort nicht nur den Sportler selbst, sondern auch den Veranstalter, Verein, Verband, Funktionär, Sponsor und Zuschauer. Neben den möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch Sportunfall oder Foul — wie dem Ersatz von materiellem und immateriellem Schaden, von entgangenem Gewinn und Schmerzensgeld — sind auch Fragen der Vertragsgestaltung der unterschiedlichen Verträge von Bedeutung. Bei der Überprüfung und Gestaltung folgender Verträge steht Ihnen Herr Dr. Wess gerne mit seinem juristischen Rat zur Seite: Sponsorenvertrag, Veranstaltervertrag, Werbevertrag, Spielervertrag oder Trainervertrag. Dr. Wess ist anerkannter Spezialist im Profifussballbereich und seit Juli 2005 ständiges Mitglied im Strafsenat 1 der österreichischen Fussball-Bundesliga.
Aufgrund seiner fundierten Kenntnisse im Veranstaltungsrecht wird Dr. Wess sehr häufig zu Vortragstätigkeiten zu diesem Rechtsgebiet eingeladen. Dr. Wess vertritt seit mehreren Jahren den Veranstalter der größten Open-Air-Veranstaltung in Österreich, welche einmal im Jahr (3-tägig) stattfindet und mehr als zwei Millionen Besucher anlockt genauso wie Lokal- und Diskothekenbetreiber, Konzert- und Messeveranstalter sowie Hallenbetreiber in ihren auftretenden rechtlichen Fragen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Dr. Norbert Wess
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Vertretungsbefugt vor allen österreichischen Gerichten.
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Rechtsanwaltordnung (RAO)
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)
Nähere Infos unter www.oerak.at


