Mag. Christian Kux
Fachgebiete/Charakteristika
Christian Kux wurde 1973 in Wien geboren. Er studierte Rechtswissenschaftlichen an der Universität Wien mit Abschluss Mag. jur. Sein Gerichtspraktikum absolvierte er am Bezirksgericht Fünfhaus und Landesgericht Wiener Neustadt. Danach war er Konzipient in der Kanzlei Dr. Karlheinz Kux sowie bei Lexacta — Schatz & Partner Rechtsanwälte OEG in Mödling, wo er von Juni 2003 bis Dezember 2005 auch Partner war. Seit 2006 ist er selbständiger Einzelanwalt in Wien. Mag. Kux spricht fließend Englisch. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem:
- Liegenschafts- und Immobilienrecht
- Strafrecht
- Arzthaftungs- und Patientenrecht
- Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
- Verkehrsrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Exekutionsrecht
- Sportrecht
Neben einer persönlichen und kompetenten Betreuung der Mandanten ist Mag Kux bei seiner Tätigkeit auch bestrebt faire Honorarvereinbarungen mit dem Mandanten zu treffen und Kostentransparenz zu gewährleisten. Für die Berechnung des Honorars für anwaltliche Tätigkeiten werden das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die Autonomen Honorarkriterien (AHK) oder ein vereinbarter Stundensatz herangezogen. Das Honorar ist weiters von der Art der Leistung, dem Ort der Leistungserbringung, der Dauer der Leistung, der Anzahl der Parteien sowie der Bemessungsgrundlage abhängig. Im Falle eines Gerichtsverfahrens erhält die obsiegende Partei (im Verhältnis des Obsiegens) die Kosten von der unterlegenen Partei ersetzt. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so wird bei Ihrer Rechtsschutzversicherung wegen der Kostendeckung in der jeweiligen Causa angefragt. Bei Bestätigung der Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung besteht für den Mandanten - mit Ausnahme eines allenfalls vereinbarten Selbstbehaltes - kein Kostenrisiko. Bis zur Stellungnahme der Rechtsschutzversicherung entstehen dem Mandanten keine Kosten.
Nach Verkehrsunfällen empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Rechtsanwalt Mag. Kux hierzu zu befragen und einen Termin zu vereinbaren. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Er muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein-abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (Betriebsgefahr). Im Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Inlineskater betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Rechtsanwalt Mag. Kux hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um möglichst geringe Kosten selbst tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen.
Die Tätigkeit von Mag Kux im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren umfasst hauptsächlich die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Mag. Kux kompetent beraten und betreut.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Mag Kux ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Gerade eine Mehrheit von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss, dessen Anfechtung und den sonstigen Besonderheiten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem: Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zur Betriebskostenabrechnung. Vertrauen Sie hier auf die juristische Erfahrung und auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise von Rechtsanwalt Mag. Kux.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt von Mag Kux ist das Arzthaftungsrecht. Die Nachfrage nach qualifizierter Beratung nimmt stetig zu, denn die Patienten sind heutzutage besser informiert und selbstbewusster im Umgang mit ihrem behandelnden Arzt. Eine Haftung wird unter Umständen nicht nur durch einen Behandlungsfehler, sondern bereits durch einen Aufklärungsfehler ausgelöst, aufgrund dessen der Patient beispielsweise die Risiken eines Eingriffs falsch einschätzt. Nach der Klärung der Voraussetzungen einer Haftung des Arztes bespricht Mag Kux mit Ihnen den Umfang eines möglichen Ersatzanspruches. Neben Schmerzengeld, einer Verunstaltungsentschädigung oder Ersatz von Heilungskosten ist beispielsweise auch ein etwaiger Verdienstausfall ersatzfähig. Darüber hinaus werden in jüngster Zeit auch Ersatzleistungen für psychische Schmerzen zugesprochen. Liegt eine so schwerwiegende Schädigung vor, dass der Patient erwerbsunfähig geworden ist, kann auch ein Rentenanspruch geltend gemacht werden.
Für Schmerzensgeldansprüche gibt es keine festen Berechnungsgrößen sondern nur Anhaltspunkte. Beispielsweise werden 24 Stunden andauernde starke Schmerzen grundsätzlich mit einem Schmerzengeld in der Höhe von ca € 300 abgegolten. Umso wichtiger ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die einschlägige Rechtsprechung kennt. Da Behandlungsfehler häufig nicht nur körperliche, sondern vor allem auch seelische Beeinträchtigungen nach sich ziehen, ist ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Patient oder Arzt und Anwalt Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Häufig müssen sensible und höchstpersönliche Daten des Patienten vom Rechtsanwalt ausgewertet werden. In diesem Rechtsgebiet werden jedoch nicht nur die Patienten vertreten, sondern auch Ärzte, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen. Mitunter ist es nämlich so, dass nicht dem Arzt ein Fehler unterlaufen bzw vorzuwerfen ist, sondern, dass sich die üblichen Gefahren und Risiken einer medizinischen Behandlung verwirklichen. Mancher Patient möchte jedoch diesen Mangel nicht wahrhaben und sucht daher einen Schuldigen — in diesem Fall häufig der Arzt — und wirft ihm eine Fehlbehandlung vor, da er sich mit seinem Schicksal nicht abzufinden vermag. Stellt daher ein Patient ungerechtfertigte Forderungen gegenüber einem Arzt, wird Rechtsanwalt Mag. Kux auch hier tätig, um diese Ansprüche abzuwehren.
Im Familienrecht ist Mag Kux darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten im Falle von Scheidung oder Trennung kommt. Hierbei werden von dem Juristen auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Unterhaltszahlung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Mag Kux ist in diesem Rechtsgebiet besonders darauf Bedacht, dass allenfalls bestehend Kinder möglichst behutsam und rücksichtsvoll behandelt und in Vereinbarungen mit einbezogen werden.
Im Arbeitsrecht unterstützt Sie Mag. Christian Kux bei der Vorbereitung einer Kündigung, er überprüft die Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung oder ein eventuelles Aufhebungsangebot und hilft dabei, einen Abwicklungsvertrag unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Problempunkte zu formulieren. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Mag Kux in dem für beide Parteien empfindlichen Gebiet Arbeitsrecht.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Häufig ist Rechtsanwalt Mag Kux auch im Jugendstrafrecht tätig. Dieses stellt eine besondere Sammlung von Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden sind für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten. Bei der Bestrafung von Jugendlichen hat das Gericht einen weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Das Verfahren gleicht ansonsten weitgehend dem “richtigen” Strafverfahren. Wichtigster Unterschied ist, dass bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
Überdies ist das Sportrecht einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Christian Kux. Er kümmert sich um die juristische Beratung von Sportler, Trainern, Sponsoren und Veranstaltern. Bedarf der Vertrag eines Spielers oder Trainers einer Änderung, Ausarbeitung, Erweiterung, Überprüfung oder Kündigung oder bestehen Unklarheiten bei Freistellung oder Ablöse, so leistet der Rechtsanwalt fundierte Hilfestellung.
Mag Kux übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage teilweise mangelnden Zahlungsmoral wird Rechtsanwalt Mag. Kux von Unternehmen und Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern beauftragt. Mag. Kux übernimmt entweder das gesamte Mahnwesen oder schreitet erst ein, wenn die außergerichtlichen Mahnungen der Gläubiger erfolglos blieben. Mit Hilfe einer erfahrenen Kurrentienassistentin begleitet Sie Mag Kux im Mahn – und Exekutionsverfahren und unterstützt Sie bei der Einbringlichmachung Ihrer Forderung.
Schließlich steht der Jurist seinen Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird als Allgemeines Zivilrecht bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt — zum Beispiel Gewährleistung, Preisminderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz —, Mag. Christian Kux informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch.
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