Helmut Bruns
Fachgebiete/Charakteristika
Helmut Bruns wurde 1957 in Osnabrück geboren. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Handwerksausbildung erfolgreich. Im Anschluss daran studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Jura. Seine Referendarausbildung leistete Herr Bruns in Osnabrück. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte am 12.02.1988, die Ernennung zum Notar 1995. Helmut Bruns ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtanwalt und Notar Helmut Bruns ist zivilrechtlich ausgerichtet. Er betreut Mandate in notariellen Angelegenheiten, zum Beispiel bei vorweggenommener Erbfolge, Kaufvertrag, im Gesellschaftsrecht oder bei der Vertragsgestaltung. Im Übrigen berät und vertritt er seine Mandanten im Erbrecht, Familienrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht).
Das Familienrecht umfasst das Eherecht, das Verwandtschaftsrecht, insbesondere das Kindschaftsrecht und das Betreuungsrecht. Themen wie Unterhalt für Ehegatten und Kinder im Falle von Trennung und Scheidung, der Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich sowie die elterliche Sorge für Kinder stehen im Vordergrund. Aber auch die Inanspruchnahme für den Unterhalt betagter Eltern kann Anlass zu rechtlicher Beratung und Vertretung geben. Im Bereich des Familienrechts erstreckt sich die Tätigkeit von Rechtanwalt und Notar Bruns auf die außergerichtliche Interessenwahrnehmung einschließlich der Gestaltung von Ehevertrag, Getrenntlebensvereinbarung und Scheidungsvereinbarung sowie die Vertretung in gerichtlichen Verfahren, insbesondere in Scheidungsverfahren und Rechtsstreiten über Unterhalt und Zugewinnausgleich.
Im Vertragsrecht werden in der heutigen Praxis sehr häufig Verträge auf der Basis diverser Quellen (Musterverträge, alte Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) erarbeitet. Aufgrund der häufig fehlenden inhaltlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen führen derartige Stückwerke gerne in das nicht gewollte Dickicht der nachträglichen Auslegungsproblematik. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst, wenn die Parteien sich über einzelne Punkte nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkt dann nicht eindeutig, so kommt es schnell zum (Rechts-)Streit. Um diese Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtanwalt und Notar Helmut Bruns der geeignete Ansprechpartner, der für Sie ein möglichst optimales Vertragswerk erstellt.
Helmut Bruns vertritt Mandanten in allen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und der Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Der Jurist berät Sie beispielsweise in den häufigen Problemfällen: Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung, Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Helmut Bruns
- Zum Esch 20
49479 Ibbenbüren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (5451) 9663-0
- Telefax
- +49 (5451) 9663-71

- Homepage
- www.rabruns.de
Spezialitäten
Helmut Bruns ist seit 2006 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Erbrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig wie deren Lösungen. Hier berät Sie Rechtanwalt und Notar Helmut Bruns in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall sowie bei der Gestaltung von Erbvertrag oder Testament. Dabei achtet er darauf, dass Ihre Erben nicht mehr Steuern zahlen als unbedingt nötig. Im Streitfalle ist es das Bestreben des Juristen, außergerichtliche Lösungen beispielsweise für die Vermögensnachfolge bei Gesellschaft, Immobilie, Kapitalanlage, für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zu erzielen. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten. Im Übrigen berät und vertritt Sie Herr Bruns bei allen Fragen rund um eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


