Angela Mayr
Fachgebiete/Charakteristika
Angela Mayr wurde 1968 in Ingolstadt geboren. Nach dem Abitur folgte das Studium der Rechte an der Universität Regensburg mit anschließender Referendarausbildung in Ingolstadt und München. Vor ihrer Zulassung zur Anwaltschaft 1999 war Frau Mayr ein halbes Jahr als juristische Mitarbeiterin in einem juristischen Fachverlag in Regensburg beschäftigt. Die Juristin spricht fließend Italienisch. Außerdem verfügt sie über Grundkenntnisse in Englisch und Französisch. Frau Mayr ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwältin Angela Mayr ist vornehmlich zivilrechtlich ausgerichtet. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden die Beratung und die Vertretung im Versicherungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG), Reiserecht sowie im Jugendstrafrecht.
Angela Mayr berät und vertritt ihre Mandanten in ihren jeweiligen versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Angelegenheiten. Inhaltlich befasst sie sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) in allen Versicherungssparten und Arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung (Brandversicherung), Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseunfallversicherung. Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht habe, und deswegen die Versicherung vom Versicherer angefochten wurde oder er von dieser zurücktrat. Frau Mayr hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.
Im Erbrecht berät Rechtsanwältin Angela Mayr, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag, die Grundstücksbewertung nach dem Bewertungsgesetz, das Ehegattenerbrecht, die Testamentsvollstreckung, die Beratung bei Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Erbausschlagung sowie die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung und bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Das Tätigkeitsspektrum im Wohnungseigentumsrecht reicht von der Beratung und Prüfung eines Kaufvertrags über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Rechtsanwältin Angela Mayr berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Thematisch mit dem Wohnungseigentumsrecht verwandt, ist der weitere Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht. 60 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland wohnen zur Miete. Die Miete von Geschäftsraum und Gewerberaum steht in ihrer Bedeutung der Wohnraummiete nicht nach. Das Miet- und Pachtrecht hat in den letzten Jahren tiefgreifende Änderungen durch die Mietrechtsreform und das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Rechtsanwältin Mayr vertritt Sie kompetent und interessengerecht bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Vertragspartnern. Das Mietrecht regelt zum Beispiel Schönheitsreparatur, Kündigung, Kündigungsfrist, Räumungsvollstreckung, Mietvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung.
Wenn eine Reise oder ein Urlaub nicht zustande kommt oder versprochene Leistungen nicht erfüllt werden, haben Sie den doppelten Ärger: Einerseits fehlt die Zeit der Erholung, andererseits laufen Sie Gefahr, Ihr Geld zu verlieren. Rechtsanwältin Angela Mayr hilft Ihnen, wenigstens den finanziellen Schaden aufzufangen, und informiert Sie über Möglichkeiten, Ihre Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern durchzusetzen. Zu ihren reiserechtlichen Spezialthemen gehören unter anderem: Reisemangel, Minderung, Schadensersatz, Sicherungsschein, Rücktritt vom Reisevertrag, Umbuchung und Stornierung.
Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung an Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden sind für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten. Der zweite Teil eines jeden Straftatbestandes — “...wird mit Geldstrafe, mit Freiheitsstrafe von... bis... bestraft” — ist daher schlicht wegzulassen. Stattdessen hält das Jugendgerichtsgesetz eine Fülle von unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten bereit (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe), aus welchen die Gerichte weitgehend frei auswählen können. Selbstverständlich sind sie dabei an das Gesetz, das Jugendgerichtsgesetz (JGG), gebunden. Dieses gibt einen sehr weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Das Verfahren gleicht ansonsten weitgehend dem “richtigen” Strafverfahren. Wichtigster Unterschied ist, dass bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Rechtsanwältin Angela Mayr übernimmt die Verteidigung in Jugendstrafverfahren.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Angela Mayr - Ludwigstr. 1
85049 Ingolstadt
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Außerberufliche Engagements
Angela Mayr ist stellvertretende Vorsitzende der Wählergemeinschaft “Freie Wähler” in Ingolstadt. Des Weiteren ist sie stellvertretende Vorsitzende des Ingolstädter Anwaltsvereins.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


