Josef Bauer
Fachgebiete/Charakteristika
Josef Bauer wurde 1961 in Manching geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem anschließenden Referendarsdienst in München erfolgte 1989 die Zulassung zur Anwaltschaft. Rechtsanwalt Bauer ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Rechtanwalt Josef Bauer übernimmt Ihre Mandate aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Inkasso.
Josef Bauer ist seit 2004 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtanwalt Josef Bauer berät und vertritt Sie in allen Streitigkeiten im Arbeitsrecht. Dies beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Gerade bei einer Kündigung kann sich die Hilfe des Rechtanwalts auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen.
Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Häufig wird in einer Kündigungsschutzklage dem Arbeitnehmer eine Abfindung im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Zudem finden Sie bei Problemen wie Abmahnung, Zeugnis, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Rechte der Auszubildenden oder Mobbing in Rechtanwalt Bauer einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie bei Bedarf vor allen Arbeitsgerichten vertritt.
Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht aufgrund der regen gesetzgeberischen Tätigkeit der Regierung dem ständigen Wandel. Rechtanwalt Bauer begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, die Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen. Josef Bauer übernimmt außerdem die rechtliche Betreuung von nicht geschäftsfähigen Personen.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten) und Verkehrsstrafverfahren. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Josef Bauer finden die Betroffenen eine kompetente Beratung.
Auch beim Forderungsmanagement steht Ihnen Rechtsanwalt Bauer gerne zur Verfügung. Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen — zum Beispiel aus Darlehensvertrag, Handwerkerforderung et cetera — sowie bei der gegebenenfalls daran anschließenden (Zwangs-)Vollstreckung zu verstehen. Nach erfolgter Mahnung und Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Josef Bauer mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichem Abstand und in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner wird in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung haben (gegebenenfalls in Raten) und das gegen ihn gerichtete Verfahren beenden können. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Josef Bauer - Ludwigstr. 1
85049 Ingolstadt
Bayern
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Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Bauer als Fußballtrainer einer Jugendmannschaft in Manching. Außerdem übt er eine ehrenamtliche Funktionärstätigkeit als Richter am Jugendsportgericht für den Bayerischen Fußballverband aus.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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