Bettina Hartmann
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwältin Bettina M. Hartmann wurde am 11. Mai 1953 in Wolfenbüttel geboren und studierte an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Während des Referendariats arbeitete sie in einem Anwaltsbüro in Newport Beach, Kalifornien. Sie war Stipendiatin des Deutschen Akademischen Austausch-Dienstes und studierte nach Abschluss des zweiten Examens in den USA mit dem Abschluss “Master of Comparative Law”. Seit 1982 hat sie die Zulassung als Rechtsanwältin.
Seit 1994 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht und spezialisiert auf Pferderecht. Von 1983 bis 1996 war sie Syndikusanwältin im Arbeitgeberverband Landesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe e.V. in Düsseldorf. Während dieser Verbandstätigkeit lag der Schwerpunkt unter anderem auf der Beratung der Unternehmen in allen Personalangelegenheiten und den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Darüber hinaus führte sie in den Mitgliedsfirmen Schulungen für die Mitarbeiter in arbeitsrechtlichen Fragen durch. 1997 erfolgte die Gründung ihrer Arbeitsrechtskanzlei in Düsseldorf. Sie spricht fließend Englisch.
Rechtsanwältin Bettina Hartmann berät sowohl Unternehmen als auch Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und vertritt diese in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hervorzuheben ist die Referententätigkeit von Frau Hartmann unter anderem bei der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP) und im Forum Institut für Management sowie in Inhouse-Seminaren.
Bei der DGFP hält sie Seminare in Englisch und Deutsch über das Individual- und Kollektivarbeitsrecht in Deutschland ab, wie zum Beispiel “Labour Law in Germany”, “Arbeitsrecht für Führungskräfte”, “Fehler bei Kündigungen vermeiden” und Betriebsverfassungsrecht.
Darüber hinaus führt sie Inhouse-Seminare über “Arbeitsrecht für Führungskräfte” in englischer und deutscher Sprache durch. Die Inhalte werden auf die individuellen Bedürfnisse des Auftraggebers und die dort geltenden Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge et cetera abgestimmt. Die Theorie wird anhand von praktischen Fallbeispielen erläutert, welche die Teilnehmer in kleinen Gruppen diskutieren.
Auf dem Gebiet des Pferderechts hat sich Rechtsanwältin Hartmann — die seit Jahren aktive Reiterin und Pferdehalterin ist — besonders auf das neue Schuldrecht beim Pferdekauf und die Haftung von Hufschmieden spezialisiert.
Sie ist Mitglied in folgenden Verbänden:
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Düsseldorfer Anwaltverein e.V.
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Vereinigung e.V.
- Deutscher Juristinnenbund e.V.
- International Bar Association
- Industrieclub e.V.
- Rotary Düsseldorf-Schlossturm
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Auf der Homepage von Frau Hartmann finden Sie die aktuelle >Fortbildungsbestätigung.
Das Arbeitsrecht ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von Fragestellungen sowie großen Beratungsbedarf. So kann der Arbeitsvertrag nicht beliebig befristet werden, Fristen müssen eingehalten werden, und Regelungen zum Kündigungsschutz sind zu beachten. Sowohl von Seiten des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers ist die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dringend anzuraten, denn es gibt viele Problemfelder, zum Beispiel hinsichtlich des notwendigen Inhalts einer Abmahnung oder der Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung.
Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt — und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105 bis 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen. Um einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu erhalten, nehmen Sie die kompetente Hilfe Frau Hartmanns in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Bettina M. Hartmann nach entsprechender Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Ein Schwerpunkt im Bereich des Arbeitsrechts stellen bei Frau Hartmann auch Power Point gestützte Seminare in englisch und deutsch über Arbeitsrecht in Deutschland dar, die sie auch im Ausland hält. (Inhouse Seminare)
Ein besonderer Schwerpunkt der Rechtsanwältin ist das Pferderecht. Sie werden von ihr kompetent bei allen rechtlichen Fragen betreut, die rund um die Pferdezucht, die Pferdehaltung und den Reitsport auftreten können. In der Regel ist es sinnvoll, schon vor besonders wichtigen Entscheidungen wie etwa dem Pferdekauf oder bei der Unterstellung anwaltlichen Rat einzuholen, um Nachteile zu vermeiden. Ist bereits ein Problem aufgetreten oder ist eine falsche Behandlung des Pferdes durch den Tierarzt oder Hufschmied erfolgt, betreut Sie die Juristin sowohl bei der außergerichtlichen Auseinandersetzung als auch in einem möglichen gerichtlichen Verfahren. In Tierarzthaftpflichtsachen vertritt Rechtsanwältin Hartmann zum einen die Pferdehalter als auch die Tierärzte, die sich dem Vorwurf einer falschen Behandlung ausgesetzt sehen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Bettina Hartmann - Wildenbruchstr. 21
40545 Düsseldorf Heerdt / Lörick / Niederkassel
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (211) 2399390
- Telefax
- +49 (211) 239939-23

- Homepage
- www.arbeitsrecht-hartmann.de
Publikationen im Bereich Rechtstipps
Aus dem Bereich Arbeit & Soziales:
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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