Dr. Thomas Schneider LL.M.

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Dr. Schneider arbeitet seit Januar 2005 mit einem Rechtanwaltskollegen in Salzburg in Bürogemeinschaft. Durch die Größe der Kanzlei ist es möglich, einen engen unmittelbaren Kontakt zum Mandanten zu halten und zugleich eine kompetente, fachlich spezialisierte Rechtsberatung zu gewährleisten. Rechtsanwalt Dr. Schneider verbindet gebündeltes Fachwissen mit einer persönlichen Betreuung vor Ort.

Die Kanzlei liegt zentral in Salzburg. Das Bezirks- sowie das Landesgericht sind in nur fünf Minuten erreichbar. Kostenfreie Parkplätze finden Sie in der näheren Umgebung ausreichend. In unmittelbarer Nähe ist auch eine Bushaltestelle.

Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb der Geschäftszeiten sowie am Wochenende möglich. Selbstverständlich macht Rechtsanwalt Dr. Schneider auch Hausbesuche.

Rechtsanwalt Dr. Schneider ist nicht nur in Österreich, sondern auch in München zugelassen. Er hat ein weiteres Büro in München-Lehel. Für seine Mandanten aus Deutschland fährt er selbstverständlich gerne für ein Treffen in sein Büro nach München.

Kontakt

Dr. Thomas Schneider LL.M.
Rainbergstr. 3c
5020 Salzburg
Salzburg
Österreich

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+43 (662) 624500
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http://www.eulaw.at

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Schneider wurde 1969 in Salzburg geboren. Nach seiner Matura studierte er in Salzburg Rechtswissenschaften, schloss sodann sein Jura-Studium mit dem Magister-iur-Titel ab. Danach absolvierte er an der Universität des Saarlandes Europarecht. Dieses Zusatzstudium schloss er mit dem Titel Master of Laws (LL.M.) ab. Außerdem besuchte er zwei Semester lang die Fachlehrgänge im Europäischen Wirtschaftsrecht, welcher für einen MBA-Abschluss (Master of Business Administration) eingerichtet ist. Seine Konzipientenzeit (Ausbildung zum Rechtsanwalt) verbrachte er in Wien und Salzburg. Anschließend promovierte er im Internet-, Domain- und Markenrecht.

Seit Januar 2005 ist er in Österreich und seit Juni 2006 in München als Rechtsanwalt zugelassen und kann somit Mandanten aus Österreich und Deutschland vertreten. Er spricht fließend Englisch, gut Italienisch und Französisch.

Herr Dr. Schneider ist Experte im gewerblichen Rechtsschutz. Da in unserer Gesellschaft immer mehr kopiert und gefälscht wird, hat die Sicherung von Produkten und Innovationen sowie deren Verteidigung gegen unlauteren Wettbewerb einen hohen Stellenwert. In diesem Rahmen spielen Marken als Qualitäts- und Garantiekennzeichen für Waren und Dienstleistungen eine bedeutende Rolle. Rechtsanwalt Dr. Schneider berät und betreut Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen und bei Entscheidungen über Werbemaßnahmen und Marketingstrategien, Verteidigung und Verwertung von Marken. Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst alle Fragen aus dem Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Markenrecht, Designerrecht, Urheberrecht, Geschmackmusterrecht, Gebrauchsmusterrecht und dem Kartellrecht.

Mit einem Patent, dem wohl bekanntesten technischen Schutzrecht, durch das technische Neuerungen sowohl als Gegenstand als auch als Verfahren beansprucht werden, lässt sich ein monopolisierbarer Marktvorteil über einen Zeitraum von 20 Jahren erreichen. Ein Patent ist ein vom Amt geprüftes Schutzrecht auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene. Schutzfähig sind technische Erfindungen wie Maschinen, Bauteile und Schaltungen oder chemische Erzeugnisse sowie technische Verfahren und Softwarepatente.

Das Gebrauchsmuster ist ebenso wie das Patent ein technisches Schutzrecht. Auch hier muss der beanspruchte Gegenstand zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein und auf einem “erfinderischen Schritt” beruhen. Das Gebrauchsmuster eignet sich insbesondere als zum Patent paralleles Schutzrecht, da es vom Amt nicht geprüft wird.

Das Markenrecht bietet als Kennzeichenrecht die Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen national oder international mit einem Herkunftshinweis zu verknüpfen. Der Wert einer Marke wächst zunehmend mit der Benutzung und ist gegen Nachahmung oder Kopie durch das Markenrecht geschützt. Eine Marke kann als einziges Schutzrecht beliebig oft in Schritten von zehn Jahren verlängert werden. Als Marken können unter anderem Wortzeichen, Bildzeichen oder kombinierte Wort-Bild-Zeichen eingetragen werden.

Ein weiterer Bereich ist das Geschmacksmusterrecht, welches das Design von Gegenständen und Flächen auf nationaler oder europäischer Ebene schützt. Solche sogenannten ästhetischen Formschöpfungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung neu und eigentümlich sein.

Auch bei Verhandlungen von Lizenz- und Know-how-Verträgen sowie Forschungs- und Entwicklungsverträgen (FuE-Verträge) steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Schneider gerne zur Verfügung.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schneider im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Er ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Dr. Schneider für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Ein weiterer Schwerpunkt Herrn Dr. Schneiders liegt im Kaufvertragsrecht, in welchem er Käufer und Verkäufer gleichermaßen berät und vertritt. Wird ein Kaufvertrag in irgendeiner Form verletzt, so tritt das Recht der Leistungsstörung in Kraft. Im Zusammenhang mit der Vertragsverletzung ergeben sich unter anderem Rechte und Ansprüche wie Rücktritt, Kündigung und Schadensersatzforderung, die im Vertragsrecht durchgesetzt oder abgewiesen werden. So treten Käufer an den Juristen heran, wenn es um die Geltendmachung von Gewährleistungsanspruch, Garantieanspruch, Lieferanspruch und Übereignungsanspruch geht. Falls der Wunsch besteht, von einem Vertrag zurückzutreten, ist Rechtsanwalt Dr. Schneider der geeignete Ansprechpartner. Demgegenüber können Verkäufer sich an den Rechtsanwalt wenden, um einen Kaufpreisanspruch geltend zu machen oder Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Auch Versteigerungsgeschäfte, etwa über das Internet (wie Ebay), gehören zum Kaufrecht und werden dementsprechend mit abgedeckt.

Sehr häufig wird Rechtsanwalt Dr. Thomas Schneider auch im Wirtschaftsrecht tätig. Hier berät und vertritt Sie der engagierte Jurist bei allen Problemen, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Vertriebsrecht und die Themenbereiche Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Er berät bei Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag und natürlich auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch bei Inkassoverfahren ist Herr Dr. Schneider durch langjährige Erfahrung im Umgang mit den Parteien und dem weiteren Vorgehen routiniert. Selbstverständlich vertritt der Rechtsanwalt Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.

Vor allem Unternehmen haben für den Vertrieb ihrer Waren und Dienstleistungen das Medium Internet für sich entdeckt und somit floriert der E-Commerce. Das Internet erschließt nicht nur neue Geschäftsfelder, sondern führt auch zu einer steigenden Zahl rechtlicher Probleme. Obwohl das Internet noch nie ein rechtsfreier Raum war, gibt es immer noch zahlreiche Fallkonstellationen, bei denen juristisches Neuland betreten wird. Nur wer das Internetrecht grundlegend beherrscht und stets über die Entwicklungen informiert ist, kann den Mandaten optimal beraten. Daneben erfordert das Internetrecht wie kein anderes Rechtsgebiet neben rechtlich fundiertem Spezialwissen ein solides Verständnis der technischen Grundlagen. Dafür ist Rechtsanwalt Dr. Schneider ein kompetenter Ansprechpartner.

So gilt es, die mittlerweile vielfältigen gesetzlichen Vorschriften zum Beispiel zum Fernabsatzhandel, Datenschutz, Jugendschutz et cetera zu beachten. Herr Dr. Schneider berät Mandanten in allen Fragen des Internetrechts. Häufig auftretende Fragen sind die rechtlich korrekte Gestaltung von Internetpräsenzen und Online-Shops, die wettbewerbsrechtlichen Aspekte des Internets, der Datenschutz und der Verbraucherschutz.

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schneider ist Mitglied im Round Table in Salzburg, einer internationalen Verbindung (Serviceverein) mit tausenden Mitgliedern weltweit. Außerdem ist er Mitherausgeber und Mitautor des Buches “Europäischer Designschutz in Deutschland und Österreich”. Er veröffentlicht zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften und hält Vorträge zum Marken-, Design-, E-Commerce- und Domainrecht an den österreichischen Wirtschaftskammern, der Universität Salzburg, der Rechtsakademie Salzburg, der Rechtsanwaltskammer München und bei weiteren juristischen Organisationen.

Vertretungsbefugt vor allen österreichischen Gerichten.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Salzburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Rechtsanwaltordnung (RAO)
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)

Nähere Infos unter www.oerak.at