Frank Plamper

Fachgebiete/Charakteristika

Frank Plamper, geboren 1967 in Braunschweig, studierte nach dem Abitur an der Georg-August-Universität in Göttingen. Das Referandariat absolvierte er in Schleswig-Holstein. Seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen, ist er heute vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Er trat 1999 in die Kanzlei ein und betreut die Mandate im privaten Baurecht, Arzthaftungsrecht und Mietrecht. Weitere Schwerpunkte liegen im Jugendstraf- und Verkehrsrecht. Herr Plamper ist von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer als anwaltliche Gütestelle zugelassen und zudem als Privatdozent für Wirtschaftsrecht für die Baumann Personalberatung (Berlin) tätig. Er spricht fließend Englisch.

Rechtsanwalt Plamper ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und im Kieler Anwaltsverein. Rechtsanwalt Plamper ist verheiratet, hat eine Tochter und ist als Mitglied der SPD kommunalpolitisch engagiert.

Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Plamper ist das private Baurecht. Jeder, der sich schon den Traum vom „Bau eines Eigenheims“ verwirklicht hat, kennt die Schattenseiten eines solchen Vorhabens. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten den Bauherren oft große tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten. Andererseits treten bei Bauunternehmen und Bauhandwerkern oft unerwünschten Probleme auf. So führen undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben der Auftraggeber für den Auftragnehmer oft zu erheblichen Schwierigkeiten. Zudem ist die Zahlungsmoral vieler Auftraggeber schlecht und kann Bauunternehmen in Existenz bedrohende Lagen bringen.

Bei Bauvorhaben existiert erfahrungsgemäß ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, gleich ob Bau begleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung zwischen Bauherren und Bauunternehmen. Gut beraten ist, wer früh, am besten vor Baubeginn Beratung sucht, wer in der Bauzeit sich stets auf einen kompetenten und versierten Ansprechpartner verlassen kann und wer nach Beendigung des Bauvorhabens die vertraglichen Voraussetzungen für eine rasche Durchsetzung der Mängelbeseitigungs- und anderer Gewährleistungsansprüche geschaffen hat. Sorgfältige baurechtliche Beratung und/oder Begleitung ersparen Ärger und darüber hinaus Kosten, zu denen die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit erfahrungsgemäß eher gering sind. Diese Aufgabe übernimmt Rechtsanwalt Plamper gern und löst in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den Sie beratenden wirtschaftlichen, technischen oder baubetrieblichen Experten auftretende Probleme.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Mietrecht, in dem die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter geregelt werden. Auch hier lohnt der juristische Rat vor Abschluss Wohnungsmietvertrages, um spätere Rechtsstreite zu vermeiden. Ursachen sind oft Themen wie Kündigung, Kündigungsfrist, Nichteinhaltung des Mietvertrages, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Unklarheiten bei der Nebenkosten¬abrechnung sowie Mietminderung aufgrund von Mängeln der Mietsache.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Plamper ist das Verkehrsrecht. Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet sowohl die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall (Unfallregulierung) wie auch die Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Hier ist vor allem die Verteidigung bei Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen durch Vorgehen gegen Bußgeldbescheid wichtig, um einem eventuell auch später drohendem Fahrverbot oder einer Nachschulung entgegenzuwirken.


 

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