Stefan Kloster
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Stefan Kloster wurde 1957 in Bremen geboren. Er studierte nach seinem Abitur Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Das anschließende Referendariat absolvierte er am Landgericht in Kiel. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1985. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Im Jahr 1988 ist ihm gestattet worden, die Fachbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Außerdem ist er seit 2005 Notar.
Herr Stefan Kloster ist als Dozent für Rechtsreferendare im Auftrag der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer für das Tätigkeitsfeld „Arbeitsrecht“ zuständig.
Zudem ist er Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Herr Rechtsanwalt Kloster ist seit 1988 berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Bei Herrn Rechtsanwalt Kloster finden Sie Antworten auf Fragen zu Kündigung und Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, Zeugnissen oder einzelnen Zeugnisformulierungen, zu den Gestaltungsformen von Arbeitsverträgen, zu Befristungen, zu Wettbewerbsverboten und ähnlichen Bereichen des Arbeitsrechts. Zu den Leistungen von Herrn Rechtsanwalt Kloster gehört unter anderem auch die Kündigungsvorbereitung, Abmahnungen, die Prozessführung vor den Arbeitsgerichten sowie das Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen.
Herr Rechtsanwalt Kloster hilft engagiert bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen und betreut im Bereich des gesamten Arbeitsrechts sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Des Weiteren betreut Herr Rechtsanwalt Kloster schwerpunktmäßig Mandate im Erbrecht, im Verkehrsrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Im Notariat arbeitet er vornehmlich im Bereich des Grundstücksrechts. Dazu zählen nicht nur der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, sondern z. B. auch dessen Belastung durch Grundschulden.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Notars ist das Erbrecht. Herr Rechtsanwalt und Notar Kloster hilft unter anderem bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vermächtnis u. a.). Dabei geht es ihm insbesondere darum, durch rechtssichere Gestaltung der Urkunden spätere Auseinandersetzungen zu verhindern.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Stefan Kloster - Sophienblatt 46
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