Iris Rolfes-Patzelt

Fachgebiete/Charakteristika

Nach dem Abitur studierte Iris Rolfes-Patzelt an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte sie in Bielefeld. Seit 2004 ist sie berechtigt, den Titel “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Rechtsanwältin Rolfes-Patzelt ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie spricht fließend Englisch.

Frau Rolfes-Patzelt ist Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die Rechtsanwältin arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts. Das betrifft vornehmlich die Ehescheidung sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen. Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfiehlt es sich unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen. In vielen Fällen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand, zum Beispiel über die Unterhaltshöhe, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung der Wohnungseinrichtung. Oftmals ergeben sich aber auch durch Unkenntnis der komplizierten Rechtslage und infolgedessen falsches Handeln oder Untätigkeit gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile, die später meistens nicht mehr auszugleichen sind. Frau Rolfes-Patzelt berät Sie umfassend zur Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichts treffen können und die oft gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Kostenminimierung bedeutet.

Zum Familienrecht gehören aber auch unabhängig von einer Ehescheidung alle auf Unterhalt und Kindschaftssachen bezogenen Fragen. Dies betrifft zum Beispiel den Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber Eltern und umgekehrt, aber auch zum Beispiel der Mutter des nichtehelichen Kindes gegen den Vater, außerdem das Sorgerechtsverfahren, die Umgangsregelung und Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung. Zum Fachgebiet von Rechtsanwältin Rolfes-Patzelt gehört auch die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zum Familienrecht zählt außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In zunehmendem Maße lassen sich aber auch Mandanten von ihr beraten, die sich für eine individuelle Altersvorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung interessieren. Mit einer solchen Verfügung ist es möglich, verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren eigenen Betreuungsbedürftigkeit zu treffen.

Besondere Erfahrungen hat die Rechtsanwältin im Erbrecht. Jahr für Jahr werden mehrere Milliarden Euro vererbt. Iris Rolfes-Patzelt übernimmt sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten als auch die Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Die praktischen Erfahrungen haben Rechtsanwältin Rolfes-Patzelt gezeigt, dass handschriftliche Testamente häufig fehlerhaft und unvollständig errichtet werden und ebenso häufig nicht den aktuellen Vermögensverhältnissen angepasst sind. Wer sich bei der Errichtung eines Testaments anwaltlich beraten lässt, kann durch eine richtige Gestaltung der Erbfolge ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Streitigkeit unter den Erben erst gar nicht entstehen kann und die Erbschaft auch wirklich beim Erben ankommt und nicht zu großen Teilen als Erbschaftssteuer vom Finanzamt einbehalten wird. Die regelmäßige Pflege und Überprüfung von Testament oder Erbvertrag sollte allein deshalb erfolgen, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und persönlichen Verhältnisse im Laufe der Jahre immer wieder ändern. Somit kann ein vor Jahrzehnten errichtetes Testament naturgemäß nicht die aktuellen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen.

Auch im allgemeinen Vertragsrecht ist die engagierte Juristin tätig. Das Vertragsrecht gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor, die im BGB abgesteckt sind, und beinhaltet Aspekte verschiedenster Rechtsgebiete. Im Fokus stehen dabei Vertragsgestaltung, Kündigung oder Anfechtung. Zudem legt das Vertragsrecht fest, wer mit welcher Rechtswirkung Verträge schließen kann. Bei Fragen zu fast allen Vertragstypen ist Rechtsanwältin Rolfes-Patzelt ihre fachkundige Ansprechpartnerin. Haben Sie beispielsweise einen Kauf getätigt und möchten von diesem zurücktreten, so prüft die Juristin den Kaufvertrag, klärt all Ihre Fragen und unternimmt die notwendigen rechtlichen Schritte.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). In diesem Bereich berät Sie Iris Rolfes-Patzelt umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, die Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwältin Rolfes-Patzelt selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.

Rechtsanwältin Rolfes-Patzelt berät und vertritt Sie auch im Verkehrsrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Iris Rolfes-Patzelt
Markt 6
49377 Vechta
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (4441) 99800
Telefax
+49 (4441) 998033
Homepage
http://www.rae-frerker.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

346 Zugriffe seit dem 08.12.2006