Joachim Gerhards

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kurzprofil

Rechtsanwalt und Notar Joachim Gerhards gründete seine Einzelkanzlei im Juni 1996. Der Jurist arbeitet mit einem Steuerberater in Bürogemeinschaft.

Die Büroräume der Kanzlei Gerhards liegen verkehrsgünstig, aus Richtung Hannover kommend, an der ersten großen Kreuzung in der Nähe des Supermarktes Lidl. Für Mandanten gibt es einen kanzleieigenen Parkplatz sowie ausreichend öffentliche Parkplätze im Kanzleiumfeld. Außerdem ist Rechtsanwalt und Notar Gerhards sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Der Hamelner Hauptbahnhof ist circa zwei Kilometer, eine Bushaltestelle nur wenige hundert Meter entfernt.

Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 07.30 bis 17.30 Uhr vereinbart Joachim Gerhards Beratungstermine, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten, samstags und vor Ort beim Mandanten stattfinden können. Freitags ist das Büro bis 16.00 Uhr besetzt. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Joachim Gerhards
Basbergstr. 12
31787 Hameln
Niedersachsen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Joachim Gerhards wurde in Bonn geboren. Nach Erlangung der Hochschulreife folgte das Studium der Rechte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität mit anschließender Referendarausbildung in Bonn. Nach dem zweiten Staatsexamen war Herr Gerhards zunächst in seiner Heimatstadt als Rechtsanwalt tätig. Vor der Kanzleigründung in Hameln war er von Juli 1993 bis Juni 1996 als Justiziar für die Kommunalverwaltung im Landratsamt Meißen/Sachsen beschäftigt. Der Jurist, seit Juni 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Im Oktober 2001 erfolgte die Ernennung zum Notar. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch sowie über Grundkenntnisse in Spanisch.

Seit 2003 ist Joachim Gerhards als Schatzmeister im Vorstand des Hamelner Anwaltvereins.

Rechtsanwalt und Notar Joachim Gerhards berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Sozialrecht, und Beamtenrecht.

Das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) zählt zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGB), das in zwölf Abschnitten wesentliche Bereiche des Sozialrechtes regelt.

Die Sozialversicherung umfasst die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, Rente wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger. In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen aus dem privaten Versicherungsrecht (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung) oder dem Dienstrecht der Beamten (Beihilfe, Unfallfürsorge) zu klären. Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwalt und Notar Joachim Gerhards Ihr Ansprechpartner.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt und Notar Gerhards ist das Beamtenrecht und Disziplinarrecht. Stellt der Dienstherr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens fest, dass ein Beamter ein Dienstvergehen begangen hat, können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Bei Beamten im aktiven Dienst kommen Verwarnung, Verweis, Geldbuße, eine Gehaltskürzung, Herabsetzung des Dienstgrads oder sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Joachim Gerhards begleitet seine Mandanten bei Rechtsfragen wie Beförderung, Beurteilung, Versetzung und allen sonstigen Ansprüchen aus beamtenrechtlichen Verhältnissen.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Joachim Gerhards ist ein Spezialist auf dem Gebiet Arbeitsrecht. Seit Oktober 2000 ist Rechtsanwalt Gerhards dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Seit Dezember 2006 hat er ebenfalls die Fachanwaltschaft Sozialrecht inne. Die Bezeichnung "Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch zwischen den Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Aus Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Rechtsanwalt Gerhards ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen hierfür auch innovativen Lösungen zugeführt werden.

Selbstverständlich vertritt der Jurist Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal. Er berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel wegen: Urlaubsrecht, Mutterschutz, Fürsorgeverpflichtung, Nebenpflichten im Arbeitsvertrag, Mobbing oder Schadenersatz (auch: Schadensersatz). Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Fachanwalts für Arbeitsrecht liegt auch in der Prozessführung vor Arbeitsgerichten einschließlich Kündigungsschutzverfahren (Kündigungsschutzrecht), Beschlussverfahren und einstweiligem Rechtsschutz. Ferner berät er seine Mandanten in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts und Tarifvertragsrechts und begleitet Ihr Unternehmen bei der Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan sowie in Einigungsstellenverfahren.

Seit dem 28.12.2006 ist Herr Rechtsanwalt Gerhards zudem Fachanwalt für Sozialrecht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de