Ursula Röder

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Röder in Bautzen wurde 1995 von Rechtanwältin Ursula Röder gegründet. Sie betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Haupttätigkeitsfelder der Sozietät sind in erster Linie Allgemeines Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht sowie Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Zudem kann die Sozietät auf Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken zurückgreifen.

Die modernen Kanzleiräume finden Sie direkt in der Karl-Liebknecht-Straße, zwischen dem Hauptbahnhof und dem Busbahnhof in Bautzen. Durch die zentrumsnahe Lage besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind Parkplätze vor dem Kanzleigebäude vorhanden.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet. Frau Röder legt Wert auf eine umfassende Fachbibliothek. Das qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.

Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat oder mit der Rechtsanwältin direkt in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine im Hause des Mandanten möglich.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr. Am Freitag und Mittwoch ist die Kanzlei bis 12.00 Uhr für Sie geöffnet.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ursula Röder
Karl-Liebknecht-Str. 6
02625 Bautzen
Sachsen
Deutschland

Telefon
(0 35 91) 48 13 78
Telefax
(0 35 91) 48 13 80
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.anwaltskanzlei-roeder.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Nach dem Abitur begann Ursula Röder ihre Studien der Rechte an der Universität Halle. 1994 erwarb die Volljuristin die Zulassung zur Anwaltschaft und ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rau Röder ist in überregionalen Verbänden und Vereinen eingebunden. An ihrer Tätigkeit reizen die Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit ihren Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten. Unnötige Rechtstreitkosten werden von Ursula Röder bereits im Vorfeld vermieden. Bekannt ist die Rechtsanwältin für ihr wirtschaftsorientiertes Denken, ihre Handlungsführung und durchsetzungsstarke Interessenvertretung.

Rechtsanwältin Ursula Röder berät und vertritt Sie im Allgemeinen Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht sowie im Arbeitsrecht.

Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung Frau Röders das Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, eine Rechtsanwältin neben sich zu wissen, die diese komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Rechtsanwältin Röder berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Ursula Röder, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Röder berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Ursula Röder hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Röder ist das Steuerrecht. Dieses Rechtsgebiet umfasst unter anderem das Einkommensteuerrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gestaltungsberatungen beim Immobilienerwerb oder bei der Unternehmensnachfolge, Unternehmenssteuer- und Umsatzsteuerrecht, die Vertretung im Steuerstrafverfahren sowie die Teilnahme an Betriebsprüfungen.

Aufgrund dieser anwaltlichen Schwerpunktleistung im Bereich Steuerrecht bietet Ihnen Rechtsanwältin Ursula Röder die Prüfung von Jahresabschlüssen nach rechtlichen Standards für Sie und Ihre Gesellschaft an. Aber auch Durchführung von Pflichtprüfungen mittelgroßer Kapitalgesellschaften nach dem Handelsgesetzbuch gehören zu den Leistungen der Juristin, ebenso das Erstellen von Gutachten zur Unternehmensbewertung und Bewertung von Gesellschaftsanteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften.

Aus der Beratung und Vertretung im Steuerrecht hat Ursula Röder ein weiteres besonderes Interesse ihrer beruflichen Tätigkeit entwickelt. Für das Steuerstrafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können eine Strafverteidigerin nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, eine Strafverteidigerin einzuschalten. Denn diese kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.

Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwältin Röder. Sie kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Ursula Röder. Sie wird er sich für Sie starkmachen und für Ihre Rechte kämpfen.

Rechtsanwältin Röder berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen im Arbeitsrecht. Zu ihren Mandanten zählen kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Frau Röder finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Arbeitszeugnis und Zeugnisformulierungen oder zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch die Juristin unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Ursula Röder.