Thomas Köntopp

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Köntopp, geboren 1969 in Bad Saarow, absolvierte vor seinem Studium eine Ausbildung zum Maschinenschlosser und arbeitete circa ein halbes Jahr in diesem Beruf. Im Anschluss daran studierte er an der Universität Rostock sowie an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) Rechtswissenschaften. Danach war er als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) tätig. Direkt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen und der Zulassung zur Anwaltschaft im September 2005 trat er in die Kanzlei kbz. Rechtsanwälte ein. Herr Köntopp ist an allen Amts-, Land-, Verwaltungs- und Sozialgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Thomas Köntopp berät und vertritt Sie im Verwaltungsrecht, öffentlichen und privaten Baurecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht sowie mit Einschränkungen im Steuerstrafrecht.

Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land Brandenburg, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Das Spektrum ist weit gefächert und reicht von Baugenehmigungsfragen über Planungsrecht und behördliche Genehmigungen aller Art bis hin zum Schulrecht sowie dem Disziplinarrecht der Beamten, dem Gebührenrecht und dem Gewerberecht und Konzessionsrecht. Rechtsanwalt Thomas Köntopp übernimmt hier vorrangig Ihre Mandate aus dem Beamtenrecht.

Das öffentliche Baurecht ist vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Fachplanungsrecht, Naturschutzrecht/Forstrecht/Wasserrecht, Abgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich beziehen sich auf Baugenehmigung, Vorbescheid, Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und aus Sicht des Nachbarn, Bebauungsplan, Beitragsrecht Erschließungsbeitrag, Straßenbaubeitrag, Ausgleichsbetrag et cetera.

Das öffentliche Baurecht regelt außerdem die städtebauliche Bebauungsplanung (BauGB) und die Anforderungen an die Ausführung des einzelnen Bauwerks (LBauO). Zur Durchsetzung ihrer Planung kann die Gemeinde Maßnahmen wie Veränderungssperre, Zurückstellung, Teilungsgenehmigung, Vorkaufsrecht sowie Enteignung und Erschließung ergreifen. Auch die Bauordnungen der Länder enthalten viele konstruktive und gestalterische Anforderungen an die Errichtung, Änderung, Nutzung oder den Abbruch von baulichen Anlagen. Bei einem Landschaftsschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet kommt es oft zu schwierigen Verhandlungen mit der Behörde über Ausnahmen und Befreiungen. Liegen alle Voraussetzungen vor, hat der Bauwillige einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, wobei die Rechte etwaiger Nachbarn gewahrt werden müssen. Gerichtlicher Rechtschutz wird oft unumgänglich, wenn die Behörde die Genehmigungserteilung ablehnt und Stilllegungsverfügung, Nutzungsverbot oder Beseitigungsanordnung erlässt.

Rechtsanwalt Thomas Köntopp betreut seine Mandanten sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Bauordnungsrecht. Die Beratung erstreckt sich dabei von der Phase der Planaufstellung bis zur Genehmigung und Ausführung von Projekten. Die Bezüge zum Umweltrecht und insbesondere zum Immissionsschutzrecht werden von ihm hergestellt und beherrscht. Darüber hinaus berät er in Planfeststellungsverfahren, zum Beispiel beim Bau von Bundesfernstraßen und Eisenbahntrassen.

Rechtsanwalt Thomas Köntopp spezialisierte sich auch auf das private Baurecht. Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. Thomas Köntopp steht Ihnen in diesen Fällen bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel und bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche zur Seite. Der Bauhandwerker selbst hat oftmals mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen, bei dessen Abwehr er von Rechtsanwalt Köntopp unterstützt wird.

Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dies liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Thomas Köntopp begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die eine Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Versicherer sind zudem dazu übergegangen, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfallereignis in Kontakt zu treten. Dadurch entsteht bei den Geschädigten der Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners handele auch in Ihrem Interesse. Davon kann aber oftmals keine Rede sein. Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt auszusuchen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Rechtsanwalt Köntopp hilft Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen, und zeigt Ihnen auf, welche Schadenspositionen Ihnen als Geschädigtem im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen. Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, so wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Thomas Köntopp führt für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigt Sie erforderlichenfalls bei Gericht.


 

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Außerberufliche Engagements

Seit 2003 ist Dr. Jens P. Kroll Richter am Sportgericht des Deutschen Roll- und Inlineverbandes (DRIV).

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein Frankfurt (Oder)
  • Brandenburgische Strafverteidigervereinigung
  • Fachwart Speedskating im Brandenburgischem Rollsport- und Inline-Verband (BBRiV)
  • Referent und Aktivensprecher für Masters der Deutschen Eisschnelllauf Gemeinschaft (DESG)

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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