Michaela S. Drösler
Fachgebiete/Charakteristika
Michaela S. Drösler wurde 1969 in Frankfurt (Oder) geboren. Nach absolvierter Berufsausbildung zur Facharbeiterin für Mikroelektronik nahm Frau Drösler das Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn auf und beendete dieses an der Humboldt-Universität zu Berlin erfolgreich. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte sie in Frankfurt (Oder) im Bezirk des Oberlandesgerichts Brandenburg. Seit der Zulassung zur Anwaltschaft 1998 ist sie in der Kanzlei kbz. Rechtsanwälte tätig. Frau Drösler spricht gut Englisch. Sie ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Aufgrund der Schwerpunktsetzung während der Berufsausbildung und der universitären Ausbildung steht Michaela S. Drösler den Mandanten als Ansprechpartnerin im Arbeitsrecht, Familienrecht und Mietrecht zur Verfügung.
Ehe und Familie gehören zu den wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit Michaela S. Dröslers innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für die Anwältin dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, ein Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherungen, vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen.
Im Mietrecht bietet Michaela S. Drösler Vertragsentwürfe für Ihr Wohnraummietverhältnis und Gewerbemietverhältnis. Im Übrigen übernimmt sie die Interessenvertretung aller Art während des Mietverhältnisses bei Mieterhöhung, Mängeln an der Mietsache, Nachbarstreitigkeiten oder Nebenkostenabrechnung. Des Weiteren ist sie Ihre Ansprechpartnerin bei der Beendigung des Mietverhältnisses. Hier berät die Juristin bei der Abwehr einer Kündigung und der Wahrung des Mieterschutzes, bei der Durchführung von Kündigung und Wohnungsräumung (Räumungsklage), der Abwicklung von Mietverhältnissen wegen Schönheitsreparaturen, Schadensersatz, Kautionsabrechnung und Kautionsrückrückforderung.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Michaela S. Drösler - Heilbronner Straße 19
15230 Frankfurt an der Oder
Brandenburg
Deutschland
- Telefon
- (03 35) 40 15 05-17
- Telefax
- (03 35) 40 14 05-29

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- http://www.kbz24.com/
Spezialitäten
Seit 2003 ist Rechtsanwältin Michaela S. Drösler dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Michaela S. Drösler berät und vertritt Sie in allen Streitigkeiten im Arbeitsrecht. Dies beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Sie steht Ihnen außerdem bei Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung.
Gerade bei einer Kündigung kann sich die Hilfe der Rechtsanwältin auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen.
Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Häufig wird in einer Kündigungsschutzklage dem Arbeitnehmer eine Abfindung im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Im Übrigen finden Sie bei Problemen wie Abmahnung, Zeugnis oder Mobbing in Rechtsanwältin Drösler eine kompetente Ansprechpartnerin, die Sie bei Bedarf vor allen Arbeitsgerichten vertritt.
Außerberufliche Engagements
Michaela S. Drösler ist seit Oktober 2005 Vorstandsvorsitzende von “Netzwerk e.V.”, einem gemeinnützigen Verein für die Betreuung geistig behinderter Menschen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


