Dr. Jens P. Kroll

Fachgebiete/Charakteristika

Jens P. Kroll wurde 1966 in Herzberg (Elster) geboren. Nach der Hochschulreife folgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit anschließender Referendarausbildung in Hildesheim und Bangkok, Thailand. Herr Dr. Kroll ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Englisch.

Rechtsanwalt Dr. Jens P. Kroll berät und vertritt Sie im Eherecht und Familienrecht sowie im Strafrecht.

Seit 1998 ist Rechtsanwalt Dr. Jens P. Kroll dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht (unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht), im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Innerhalb des Familienrechtes ist Dr. Jens P. Kroll insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und/oder gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen — auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahren und Alternativen.

Seit 1999 ist Rechtsanwalt Dr. Kroll außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Dr. Kroll die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich wird von Dr. Jens P. Kroll auch Ihre strafrechtliche Pflichtverteidigung übernommen.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Jens P. Kroll
Heilbronner Straße 19
15230 Frankfurt an der Oder
Brandenburg
Deutschland

Telefon
+49 (335) 40150516
Telefax
+49 (335) 40150529
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
www.kbz24.com


 
 

Außerberufliche Engagements

Seit 2003 ist Dr. Jens P. Kroll Richter am Sportgericht des Deutschen Roll- und Inlineverbandes (DRIV).

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein Frankfurt (Oder)
  • Brandenburgische Strafverteidigervereinigung
  • Fachwart Speedskating im Brandenburgischem Rollsport- und Inline-Verband (BBRiV)
  • Referent und Aktivensprecher für Masters der Deutschen Eisschnelllauf Gemeinschaft (DESG)

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

329 Zugriffe seit dem 08.12.2006