Jürgen Hoyer

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Hoyer besteht in ihrer Form als Spezialkanzlei für das Arbeits- und Sozialrecht schon seit 1982, denn auch mein Vorgänger – Rechtsanwalt Werner Hendriksen – trug den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und hatte die Kanzlei auf die Spezialgebiete Arbeits- und Sozialrecht ausgerichtet. Nach einer langjährigen Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg und der Hochschule für Wirtschaft und Politik sowie im gewerkschaftlichen Rechtschutz habe ich die Kanzlei dann im Jahre 1998 von meinem Vorgänger übernommen. Aufgrund meiner mehr als 30-jährigen Berufstätigkeit habe ich in Tausenden von Prozessen die Interessen von Arbeitnehmern, Betriebsräten, Fach- und Führungskräften erfolgreich vertreten und eine umfassende forensische Erfahrung gesammelt. In vielen Einigungsstellen habe ich als Beisitzer des Betriebsrates die Interessen von Betriebsbelegschaften bei Betriebsänderungen und Umstrukturierungen erfolgreich vertreten. Die ständigen komplizierten Veränderungsprozesse gerade im Arbeits- und Sozialrecht machen heute eine Spezialisierung dieser Art zwingend notwendig. Eine kontinuierliche Fortbildung gewährleistet auch für die Zukunft meinen Mandanten eine qualifizierte Beratung und Dienstleistung. Rechtsanwalt Hoyer hat sich entschlossen, die heutzutage vergleichsweise kleine Kanzleiform beizubehalten, um die Nähe zur Mandantschaft zu sichern und nicht den Eindruck einer „anonymen Rechtsfabrik“ hervorzurufen. Zu meinen Mandanten zählen alle, die abhängig oder weisungsgebunden beschäftigt sind. Es handelt sich also in erster Linie um Arbeiter und Angestellte einschließlich der Fach- und Führungskräfte, aber auch um Geschäftsführer, die ja ebenfalls auf der Grundlage von Dienstverträgen weisungsgebunden tätig sind.

Ein Schwerpunkt meiner Kanzlei ist die Beratung und Vertretung von Betriebsräten sowie die Schulung dieses Personenkreises. Arbeits- und sozialrechtliche Seminare biete ich sowohl in meiner Kanzlei als auch als „In-House-Seminare“ an, die in den jeweiligen Firmen durchgeführt werden. Seit langem bin ich Referent am Bildungszentrum des DGB in Hamburg-Sasel und führe dort Spezialseminare für Betriebsräte aus ganz Deutschland durch (z.B. zu den Themen Tendenzschutz, Mitbestimmung, Interessenausgleich und Sozialplan). Nur noch selten komme ich dazu, Beiträge für arbeitsrechtliche Fachzeitschriften zu verfassen.

Die Büroräume sind am Kleinen Schippsee 5 in Hamburg-Harburg. Die Kanzlei ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (S-Bahnstation Harburg-Rathaus). Benutzen Sie an der Haltestelle Harburg-Rathaus nur den Ausgang Schlossmühlendamm. Sie gehen dann am Kaufhaus Karstadt vorbei und erreichen nach wenigen Schritten die Straße Kleiner Schippsee. Wenn Sie mit dem Auto kommen, können Sie die Parkmöglichkeiten im Karstadt-Parkhaus in der Straße Großer Schippsee benutzen.

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Selbstverständlich sind Termine mit Rechtsanwalt Hoyer auch außerhalb dieser Geschäftszeiten und darüber hinaus bei besonderer Veranlassung auch im Hause des Mandanten möglich.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Jürgen Hoyer
Schippsee 5
21073 Hamburg Harburg
Deutschland

Telefon
+49 (40) 771569
Telefax
+49 (40) 771566
E-Mail
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Homepage
http://www.rechtsanwalt-hoyer.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Das erste juristische Staatsexamen legte Jürgen Hoyer nach seinem Studium der Rechte an der Universität Hamburg ab. Auch seine Referendarzeit absolvierte er im Landgerichtsbezirk Hamburg. Rechtsanwalt Hoyer ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Rechtsanwalt Hoyer tritt selbstverständlich auch am Bundesarbeitsgericht und am Bundessozialgericht auf.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Jürgen Hoyer Referent und Seminarleiter am Bildungszentrum des DGB in Hamburg. Er ist zudem Autor zahlreicher Artikel in arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Rechtsanwalt Hoyer ist ein „alter Hase“, der stets das Wohl seiner Mandanten im Auge hat. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird. Rechtsanwalt Hoyer versteht sich als „kompetenter Profi mit Herz“, der seine soziale Einstellung im Beruf verwirklichen will. Klagen werden zeitnah nach der Vorbesprechung eingereicht. Eine ständige Information des Mandanten über alle relevanten Vorgänge ist selbstverständlich.

Rechtsanwalt Hoyer berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Sozialrecht, aber auch im Familienrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Grundsätzlich können Sie mit allen Rechtsproblemen zu mir kommen. Wenn Ihr spezielles Anliegen einen anders oder besser qualifizierten Kollegen erfordert, werde ich Ihnen eine entsprechende Empfehlung geben.

Und die Kosten?

Wer rechtschutzversichert ist, ist natürlich „Anwalts Liebling“, wie die Werbung so nett versichert. Aber auch mit Rechtschutzversicherungen gibt es häufiger Probleme als man glaubt. Diese Probleme löse ich für Sie.

Sind Sie nicht rechtschutzversichert, tragen Sie die – gesetzliche geregelten – Anwaltsgebühren grundsätzlich selbst. Sind Sie finanziell in der Klemme, hilft häufig ein Antrag auf die staatliche Prozesskostenhilfe. Einzelheiten erfahren Sie in meiner Kanzlei. Wir rechnen auch gemeinsam aus, ob sich ein Prozess für Sie wirklich rechnet.

Weitere Informationen zu den Rechtsgebieten meiner Kanzlei:

a) Arbeitsrecht

Der Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts (z.B. Kündigungsschutzverfahren) und des kollektiven Arbeitsrechts (z.B. Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht).

Neben der gerichtlichen Vertretung bis zum Bundesarbeitsgericht biete ich Seminare für den Personenkreis an, der sich kraft Amtes (wie z.B. Betriebsräte) oder durch seine Funktion im Betrieb mit dem Arbeits- und Sozialrecht auseinandersetzen muss. Ich fertige Rechtsgutachten zu bestimmten Rechtsproblemen an und bin als Sachverständiger gemäß §§ 80 Abs. 3, 111 BetrVG sowie als Beisitzer in Einigungsstellen nach diesem Gesetz tätig. Im Individualarbeitsrecht geht es weiter um Fragen aus dem Urlaubsrecht, Kündigungsrecht, Vergütungsrecht oder um Fälle von Mobbing und Diskriminierung, um Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht. Tagesgeschäft sind die Einreichung und Durchführung von Kündigungsschutzklagen, die Verhandlungen über den Abschluss von Aufhebungsverträgen, die kritische Prüfung von Zeugnissen, die Karriereberatung für Fach- und Führungskräfte und die Beratung beim gewünschten Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis. Weniger häufig sind Rechtsprobleme aus den Bereichen der betrieblichen Altersversorgung oder des Arbeitnehmererfindungsrechts. Immer größere Bedeutung nimmt die Behandlung von Mobbingfällen in den Betrieben ein.

Im Öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Jürgen Hoyer im Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht, Tarifrecht und Arbeitskampfrecht. Das Arbeitsrecht ist aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ohne fachliche Beratung weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber in den Griff zu bekommen. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen – das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine allein juristische Betrachtungsweise – von Rechtsanwalt Jürgen Hoyer beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

b) Sozialrecht

Viele arbeitsrechtliche Angelegenheiten erfordern eine sachkundige Abschätzung sozialrechtlicher Folgen, wenn man „unerwünschte Nebenwirkungen“ (z.B. Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld) vermeiden will. Immer schwieriger wird die Beratung beim Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis und dem Übergang in die Rente. Die Vertretung vor den Sozialgerichten im Rentenverfahren, im Arbeitsförderungs- oder Schwerbehindertenrecht gehört zum Alltag des Sozialrechtlers. Das Sozialrecht umfasst weiter das Recht der Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung. Ein eigenes Spezialgebiet im Sozialrecht ist das Schwerbehindertenrecht.

c) Familienrecht

Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bietet einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Es geht unter anderem um die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, um Scheidungsvereinbarungen und – vor der Ehe – um den Abschluss von Eheverträgen. Bei Spezialfällen empfehle ich Ihnen entsprechend ausgewiesene Kanzleien, mit denen ich kooperiere.

d) Mietrecht

Ich beantworte Ihre mietrechtlichen Fragen, ob als Mieter oder Vermieter. Gerichtliche Vertretung – auch im WEG-Verfahren – bis zum Oberlandesgericht. Zum Tagesgeschäft des Mietrechtlers gehören unter anderem die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zur Kündigung und Räumung, Beratung bei Problemen mit der Zahlung der Miete und zum Thema Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen etc.

e) Verkehrsrecht

Ich vertrete Sie zivilrechtlich bei der Unfallschadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Soweit Sie als Berufskraftfahrer oder „normaler“ Autofahrer in Bußgeld- und Strafverfahren verwickelt werden, stehe ich Ihnen ebenfalls als Verteidiger zur Verfügung.

Außerberufliche Engagements

Meine knappe Freizeit gehört meiner Familie (Ehefrau und vier Katzen), der Musik und meinen sportlichen Hobbys (Volleyball und Tischtennis).

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de