Wolfgang Kaiser

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Wolfgang Kaiser, seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen, arbeitet seit 1985 in einer eigenen Kanzlei in Düsseldorf-Benrath. Die Kanzlei liegt im Düsseldorfer Süden, in der Fußgängerzone von Düsseldorf-Benrath direkt gegenüber der Kirche. Durch die zentrale Lage besteht ein guter Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel auch aus dem weiteren Umland durch Straßenbahnen, Busverbindungen und den nahe gelegenen Bahnhof nebst S-Bahn-Anschluss. Parkmöglichkeiten für Mandanten, die mit dem Pkw kommen, sind in Form von Parkplätzen und zwei Parkhäusern in unmittelbarer Näher vorhanden.

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind Montags bis Donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr, sowie Freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Wolfgang Kaiser
Hauptstraße 17
40597 Düsseldorf Wersten / Hassels / Benrath
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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+49 (211) 713077/78
Telefax
+49 (211) 7118255
E-Mail
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Homepage
http://www.ra-wkaiser.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Wolfgang Kaiser wurde 1954 in Köln geboren. Nach seinem Jurastudium in Bochum und der Referendarszeit in Wuppertal wurde Herr Kaiser 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Er arbeitete etwa ein Jahr als freier Mitarbeiter in einer Velberter Rechtsanwalts-kanzlei, bevor er sich 1985 als Rechtsanwalt in Düsseldorf-Benrath niederließ. Seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit ist Rechtsanwalt Kaiser vornehmlich auf den Gebiet des Zivilrechts tätig, wobei stets ein besonderer Schwerpunkt das Familienrecht war. Seit 1997 ist Rechtsanwalt Kaiser „Fachanwalt für Familienrecht“. Rechtsanwalt Kaiser ist nicht nur an sämtlichen Amts- und Landgerichten zugelassen, sondern auch zusätzlich beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Besondere Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit bilden das Familienrecht und Erbrecht. Darüber hinaus vertritt er Mandanten in Angelegenheit der Forderungsbeitreibung, des Verkehrsunfallrechts und des Arbeitsrechts.

Auf dem Gebiet des Familienrechts befasst sich Rechtsanwalt Kaiser mit der gesamten Bandbreite familienrechtlicher Probleme. Angefangen von Fragen der Trennung und Ehescheidung deckt Rechtsanwalt Kaiser alle Fragen der Unterhaltsproblematik, also Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichem Ehegattenunterhalt ab, sowie Fragen der Vermögensauseinandersetzung, der Hausratsteilung, der Nutzung der Ehewohnung und der Regelung des Umgangs- oder Sorgerechts mit gemeinsamen Kindern. Vertragliche Ausgestaltungen, seien es Eheverträge oder Trennungs- und Scheidungsfolgen-verträge gehören natürlich auch zum Beratungsfeld der Kanzlei.

Der Schwerpunkt Erbrecht umfasst sowohl die Gestaltung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen, als auch von Erbverträgen, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbscheinsverfahren, Erbauseinandersetzungen, Testamentsvollstreckung und Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, sowie sämtlichen andere Bereichen des Erbrechts.

Im Rahmen der Bearbeitung von Verkehrsunfallrechtssachen vertritt Herr Rechtsanwalt Kaiser die Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren zur Geltendmachung sämtlicher Schadenersatzpositionen, die nach einem Verkehrsunfall auftreten können.

Auf dem Tätigkeitsgebiet der Forderungsbeitreibung (Inkasso) werden die Forderungen der Mandanten vom ersten Anforderungsschreiben über das Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung durch spezielle Computerprogramme überwacht, wobei Verhandlungen über Ratenzahlungen selbstverständlich sind. Insoweit betreut die Kanzlei nicht nur Privatleute, sondern auch kleine bis mittelständige Unternehmen.

Im Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Kaiser insbesondere in Kündigungsschutzprozessen, Aufhebungsvereinbarungen und dem Kündigungsrecht sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite tätig.

Spezialitäten

Seit Beginn seiner Tätigkeit ist Rechtsanwalt Kaiser intensiv insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts tätig gewesen. Unmittelbar nach Gründung der Fachanwaltschaft Familienrecht im Jahre 1997 wurde ihm die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen.

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein, einen entsprechenden Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert haben und praktische Fälle in erheblichem Umfang nachweisen. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich Fortbildungsnachweise bei der Rechtsanwaltskammer einreichen, um zu dokumentieren, dass er auf den Rechtsgebiet auf dem neuesten Stand ist. Die Mindest-anforderung von 10 Fortbildungsstunden überschreitet Rechtsanwalt Kaiser regelmäßig, da er Wert auf eine umfassende Fortbildung legt. Als Fachanwalt für Familienrecht ist Rechtsanwalt Wolfgang Kaiser ständig mit problematischen Fällen befasst, die gerade vor oder zu Beginn einer Trennung eintreten. Er legt daher gerade bei den ersten Beratungsgesprächen sehr viel Wert auf eine umfassende Beratung, um alle Problemfelder kennen zu lernen. Neben den anstehenden rechtlichen Problemen möchte Rechtsanwalt Kaiser auch das persönliche und menschliche Schicksal im Auge behalten und gemeinsam mit dem Mandanten erfolgsorientierte Lösungen erarbeiten. Insoweit sind außergerichtliche Lösungen oftmals für die Mandanten eher interessengerecht als langwierige gerichtliche Verfahren. Sind einverständliche Lösungen nicht möglich, wird im Interesse der Mandanten selbstverständlich auch eine gerichtliche Lösung angestrebt. Wenn Probleme in einer Partnerschaft, Ehe oder Familie auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt, wobei Rechtsanwalt Kaiser stets darauf Wert legt, mit den Mandanten in Kontakt zu bleiben, um schnell auf neue Situation reagieren zu können.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht und Erbrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Aktionsgemeinschaft Benrath e.V.

Publikationen

„Scheidungsrecht – ein Ratgeber für betroffene Frauen und Männer“, Dreisam-Verlag 1993
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Wolfgang Kaiser Autor verschiedener Kinderbücher.

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Wolfgang Kaiser ist Honorarmitarbeiter der Fachambulanz der Diakonie seit 1989, hält im Rahmen dieser Tätigkeit regelmäßig Vorträge und führt Schulungen durch.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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