Frank Jürgen Seeck

Fachgebiete/Charakteristika

Frank Jürgen Seeck wurde 1961 in Nürnberg geboren. Er studierte an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Jura. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte Rechtsanwalt Seeck im Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft 1991 war Herr Seeck  in einem mittelständischen Unternehmen tätig und hat dort wertvolle praktische Erfahrungen gesammelt. Rechtsanwalt Seeck  ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Frank Jürgen Seeck ist vornehmlich zivilrechtlich ausgerichtet. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Beratung und die Vertretung im EDV-Recht, Internetrecht, Verkehrsrecht, privaten Baurecht, Leasingrecht und Insolvenzrecht.

Das Internetrecht befasst sich mit der rechtlichen Beurteilung all jener Sachverhalte, die sich aus dem Umgang der Internetteilnehmer miteinander ergeben. Der besonderen Struktur und Technik des Internets ist es geschuldet, dass herkömmliche Rechtsauffassungen bei der Anwendung auf Sachverhalte im Onlinebereich modifiziert werden müssen. Das ergibt sich in erster Linie aus der Möglichkeit, Inhalte, die im Internet zugänglich sind, ohne weiteres weltweit abrufen zu können. Das Internet ist durch eine schnelle technische Entwicklung und die Tendenz zur Globalisierung geprägt. Sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich geregelte Sachverhalte werden zunehmend im Internet abgewickelt. Dabei sind europäische und internationale Regelungen zu beachten. Neben den allgemeinen Gesetzen gelten vor allem der Mediendienstestaatsvertrag, das Teledienstegesetz sowie die Bestimmungen zum Fernabsatzvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Bei den internetspezifischen Querverweisen in Form von Hyperlinks sowie deren Ausprägung als sogenannte “Inlinelinks” oder “Deeplinks” sowie beim Framing und bei der Verwendung von Metatags sollte die Zulässigkeit geprüft sowie eine Haftung für fremde Inhalte ausgeschlossen werden. Auf jeder Homepage sind gemäß den Festlegungen des Teledienstegesetzes und des Mediendienstestaatsvertrags zudem die Anbieterkennzeichnung (Impressum) mit Nennung von Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse des Inhabers der Site sowie gegebenenfalls weitere Angaben anzubringen.  In diesem und anderem Zusammenhang spielen insbesondere Abmahnungen wegen  zahlreicher zu beachtender allgemeiner Rechtsvorschriften, dem Urheberrecht, insbesondere Urheberrechtsverletzungen z.B. wegen Text- und/oder Bilderklau, dem Wettbewerbsrecht sowie beleidigende Veröffentlichungen eine zunehmende Rolle. Sollten Sie Fragen oder Probleme aus dem Bereich EDV-Recht oder Internetrecht haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Seeck.

Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden könne, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst einen erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird.  Die entstehenden Rechtsanwaltskosten sind dabei Teil des Schadens und werden in den allermeisten Fällen vollständig  von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Der Rechtsanwalt nimmt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden  zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert. Für alle in diesem Bereich auftretenden Fragen ist Rechtsanwalt Seeck für Sie ein kompetenter Ansprechpartner.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Seeck kompetent beraten und betreut.

Gerade im privaten Baurecht kann unnützer Streit sehr viel zerstören und großen Schaden anrichten. Berechtigte oder unberechtigte Baumängel, damit in Zusammenhang stehende Rechnungskürzungen und Einbehalte, das Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, häufige Veränderungen des Auftragsvolumens durch Bauherren und/oder Architekten bergen ein erhöhtes Streitpotential in sich. Auch wenn jeder versucht, sein Bestes zu geben, lassen sich Probleme zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern nicht immer vermeiden. Dazu kommen die teilweise schwierigen technischen Bedingungen sowie sich ständig ändernde Anforderungen, welche die Arbeiten für alle Beteiligten zunehmend schwieriger machen. Hier eine für den Mandanten befriedigende Lösung zu finden, ist eine wichtige Aufgabe eines Anwalts, der im privaten Baurecht tätig sein will und der dann auch — wenn sich ein Prozess nicht vermeiden lässt, weil einer der Beteiligten uneinsichtig ist — Erfolg haben will.

Typische Themen des privaten Baurechts sind u.a. Fragen der Vertragsgestaltung, insbesondere unter Einbeziehung der VOB,  der Gewährleistung, der Feststellung und Beseitigung von Baumängeln, der Beweissicherung sowie Abrechnungsprobleme bzw. Richtigkeit der Schlussrechnung.  Aufgrund langjähriger Tätigkeit verfügt Rechtsanwalt Seeck auf diesem Gebiet über große Erfahrungen.

Leasing beinhaltet, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Dennoch ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass man den Leasinggegenstand nach Vertragsende behalten darf oder ein Anrecht darauf hat, diesen zu dem kalkulierten Restwert zu erwerben. Es wird zwischen Mobilien-Leasing, wie zum Beispiel Kfz-Leasing oder Geräte-Leasing, und Immobilien-Leasing unterschieden. Eine weitere Unterscheidung im Leasingrecht erfolgt durch die Wahl der Vertragsart, beispielsweise Kilometervertrag, Restwertgarantie, Teilamortisation oder Vollamortisation und die Möglichkeit der Kündigung, beispielsweise feste Laufzeit unter Ausschluss der ordentlichen Kündigung. Im Leasingrecht ist auch zu unterscheiden, ob der Leasingvertrag von einem privaten Leasingnehmer (Privat-Leasingvertrag) oder einem gewerblichen Leasingnehmer (Gewerbe-Leasingvertrag) abgeschlossen wurde. Abhängig hiervon hat die Rechtsprechung zahlreiche vertragliche Klauseln für unwirksam erklärt, denn es handelt sich in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nur in einem bestimmten rechtlichen Rahmen Gültigkeit besitzen. Wenn Sie Bedarf an einer rechtlichen Betreuung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt haben, der Erfahrung im Bereich Leasing hat, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Seeck.

Das Insolvenzverfahren soll die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich befriedigen, indem das gesamte verwertbare Vermögen des Betroffenen verwertet und der Erlös verteilt. Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Insolvenzplan aufzustellen und somit eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens (bei juristischen Personen) zu treffen.

Im Insolvenzrecht übernimmt Frank Jürgen Seeck die anwaltliche Vertretung von Schuldnern bis zur Restschuldbefreiung (Verbraucherinsolvenzverfahren). Dies umfasst die Vertretung beim Versuch der außergerichtlichen Einigung, im Insolvenzeröffnungsverfahren und im eröffneten Insolvenzverfahren bis zum Schlusstermin. Das Insolvenzrecht und die Insolvenz selbst gewinnen durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Der Service durch Herrn Seeck in diesem Rechtsgebiet beinhaltet beispielsweise die Abwehr einer Unternehmensinsolvenz, die Entwicklung eines außergerichtlichen Sanierungskonzepts zur Insolvenzabwendung.


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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