Heike Claas

Rechtsanwältin

Kurzprofil

"Individualität und Kompetenz"

lauten die Leitlinien der Rechtsanwaltskanzlei Claas in Velten. Als Einzelkanzlei legt Rechtsanwältin Claas zum einen besonderen Wert auf die individuelle Betreuung ihrer Mandanten jenseits des Massenbetriebes einer Großkanzlei. "Meinen Mandanten, ob Privatpersonen, Inhabern kleiner Betriebe oder den Geschäftsführern mittelständischer Unternehmen ist es wichtig, stets denselben Ansprechpartner zu haben und zu wissen, dass ich auch die Gerichtstermine selbst wahrnehme und nicht wie in einer Großkanzlei der Kollege, der gerade Zeit hat." Die andere Säule der Rechtsanwaltskanzlei Claas ist die hohe Fachkompetenz durch jahrelange, konsequente Zuwendung zu einer begrenzten Anzahl von Rechtsgebieten. Nur dieses kann laut Rechtsanwältin Claas die richtigen Antwort auf die heutige komplizierte, sich stetig ändernde Rechtswirklichkeit sein.

Haupttätigkeitsfelder der Kanzlei sind in erster Linie Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht und Verkehrsrecht. Für die Eingangsberatung stehe ich als Volljuristin meinen Mandanten selbstverständlich auch in anderen Rechtsgebieten zur Verfügung und kann bei Bedarf auf Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken zurückgreifen.

Ich verstehe mich als Dienstleister. Mein Hauptaugenmerk liegt auf den praktischen und wirtschaftlichen Zielen meiner Mandanten. Ich setze mich stets dafür ein, nicht nur juristisch fundierte, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden und langwierige Prozesse nach Möglichkeit zu vermeiden. Hohe Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und regelmäßige Fortbildung sind für Rechtsanwältin Claas selbstverständlich. Bekannt ist Rechtsanwältin Claas für ihr wirtschaftsorientiertes Denken, ihr Verhandlungsgeschick und ihre durchsetzungsstarke Interessenvertretung. Meine Mandanten kommen überwiegend durch persönliche Empfehlung zu mir.

Heike Claas wurde 1966 in Hameln in Niedersachsen geboren. Sie ist verheiratet und hat einen jugendlichen Sohn. Das erste juristische Staatsexamen legte sie nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen ab. Ihre Referendarzeit absolvierte Frau Claas in Niedersachsen insbesondere mit Wahlstation beim Oberlandesgericht Celle und in Rechtsanwaltskanzleien. Die Juristin, seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie bei allen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht auftrittsbefugt.

Seit 2003 ist Rechtsanwältin Claas berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht„ zu führen.

Die Kanzlei Claas in Velten wurde 1996 von Rechtanwältin Heike Claas gegründet.

Die modernen und eleganten Kanzleiräume finden Sie zentral nur wenige Gehminuten von Bus und Bahn entfernt. Für Mandanten kostenlos reservierte Parkplätze liegen neben dem Kanzleigebäude. Rundherum ist zudem genügend kostenfreier, öffentlicher Parkraum vorhanden.

Die Kanzlei entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Frau Claas legt Wert auf eine umfassende Fachbibliothek sowie Zugriff auf aktuelle Urteilsdatenbanken. Das qualifizierte Fachpersonal ist freundlich und zuvorkommend.

Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine im Hause des Mandanten und auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Heike Claas
Breite Straße 87
16727 Velten
Brandenburg
Deutschland

Telefon
+49 (3304) 501150
Telefax
+49 (3304) 501151
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rechtsanwalt-velten.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Haupttätigkeitsfelder von Frau Rechtsanwältin Claas sind Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht und Verkehrsrecht.

Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht
Wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Arbeitsrecht, auf welches sie sich von Beginn ihrer Rechtsanwaltstätigkeit vor über 10 Jahren spezialisierte. Seit 2003 ist Heike Claas hierin Fachanwältin. Die Bezeichnung „Fachanwältin„ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in allen Bereichen des Arbeitsrechts vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen die hohe Fachkompetenz, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen  und Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise von Rechtsanwältin Heike Claas beim Umgang mit dieser hochspezialisierten Materie. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass die Entscheidungen im Arbeitsrecht für die Betroffenen - sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber  - oft existentielle Bedeutung haben.

Heike Claas berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu ihren Mandanten zählen Arbeitnehmer sowie kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Rechtsanwältin Claas finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Überstundenvergütung, Teilzeit, Befristung, Arbeitsvergütung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Abmahnung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, Kündigung und Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeit, Abfindung, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie als Gekündigter eingehend über Ihre Rechte beraten und zur Durchsetzung Ihrer Rechte Kündigungsschutzklage erhoben. Hierbei profitieren die  Arbeitnehmer von der  Führung von hunderten von Arbeitsgerichtsprozessen durch Frau Rechtsanwältin Claas.  

Als Arbeitgeber werden Sie oder  Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch die Juristin unterstützt. Dieses beginnt bereits mit der Gestaltung der individuell ausgearbeiteten Arbeitsverträge. Hier gilt es, so die Fachanwältin, von Beginn an die optimalen Grundlagen zu legen und das Potential im Rahmen des gesetzlich und nach der sich stetig ändernden Rechtsprechung noch Zulässigen auszuschöpfen. Dieses kann den Arbeitgebern später viel Geld und Ärger sparen, so sich die Anfangsinvestition oft schon mit dem ersten Prozezess amortisiert hat. Die Fachanwältin empfiehlt Arbeitgebern dringend, sich vor dem Ausspruch einer geplanten Kündigung mit ihr in Verbindung zu setzen, um die Voraussetzungen der Kündigung (Abmahnung, Beteiligung des Betriebsrates, Sozialauswahl) mit ihr zu erörtern. Für den Arbeitgeber wird es, gerade auch nach dem im August 2006 Inkraftgetretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) immer schwieriger, rechtswirksame Kündigungen auszusprechen. Hier gilt es, im Vorfeld Strategien zu entwickeln und so beispielsweise freie Unternehmerentscheidungen, die vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar sind, zu treffen. Durch eine sorgfältige Planung kann das Prozessrisiko erheblich gemindert werden. Danach gilt es, kostengüngstige außergerichtliche Lösungen zu suchen. Wenn der Kündigungsschutzprozess nicht zu vermeiden war, ist auch hier noch viel zu machen, um beispielsweise das drohende Annahmeverzugsrisiko des Arbeitgebers zu minimieren. Diese individuelle Betreuung bedeutet für mich als Anwältin viel zusätzliche Arbeit, zahlt sich aber für den Arbeitgeber in der Regel erheblich aus, so Claas. Dieses schätzen die von mir seit vielen Jahren betreuten Arbeitgeber bspw. im Bereich von Seniorenwohnheimen, Hauskrankenpflegen, Agrargroßunternehmen und Einzelhandelsbetrieben.

Im öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwältin Claas zum Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.

Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
Seit über 10 Jahren arbeitet Rechtsanwältin Claas schwerpunktmäßig im Miet- und Pachtrecht. Seither vertete ich nicht nur ständig Mieter, sondern betreue durchgehend eine private Wohnungsbaugenossenschaft mit Wohnungs- und gewerblichen Mietern verschiedenster Branchen sowie Hausverwaltungen. Insofern sind mir die Probleme sowohl der Mieter als auch der Vermieter im Wohnraummietrecht und auch im Gewerberaummietrecht bestens bekannt.

Ebenfalls auf meine umfassende Erfahrung können Sie als Pächter und Verpächter bauen. Dieses gilt durch meine 10- jährige Betreuung einer Unternehmensgruppe von Agrargroßunternehmen insbesondere auch im Bereich der Landpacht, so Frau Claas.

Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Dazu gehören unter anderem: der Inhalt des neu zu vereinbarenden Vertrages, die Prüfung von Mieterhöhungserklärungen, Beratung und Vertretung bei ordentlicher und fristloser Kündigung und Räumung. Darüber hinaus klärt Rechtsanwältin Claas sowohl für Mieter als auch für Vermieter folgende Steitfragen: Mietzins, Mietrückstände, Kaution, Mangel der Mietsache, Mietminderung, Schadenersatz, Betriebskostenabrechnungen, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen).Durch die umfangreiche, richtungsändernde Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht geraden in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel zu den Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwältin Claas Rat holen. Auch Vermieter sind bei einer unwirksamen Renovierungsklausel nicht schutzlos. Hier gilt es im Vorfeld, d.h .bevor das Mietverhältnis beendet wird, zu handeln. Vertrauen Sie hier auf den kompetenten, stets an der neuesten Rechtsprechung orientierten Rechtsrat von Rechtsanwältin Claas.

Hier im "Berliner Speckgürtel" haben viele private Anleger, Freiberufler und Firmeninhaber aus ganz Deutschland, inbesondere auch aus dem Münchner- und Hamburger Raum in Häuser und Wohnungen zur Vermietung investiert. Räumlich so weit von ihrer Immobilie entfernt, sind diese Vermieter gerade in Zeiten zunehmend schwieriger Vermietung und damit einhergehend oft sinkender Zahlungsfähigkeit der Mieter darauf angewiesen, vor Ort in ihrer Mietsache einen Rechtsbeistand zu haben, der sich um ihre Mietsache und ihre Mieter bei Problemen kümmert. Zudem sind aufgrund des ausschließlichen Gerichtstandes der Mietsache notwendige Gerichtsprozesse zwingend hier zu führen. Meine Vermieter fühlen sich gut betreut. Sie schätzen es, dass sie mich als auf Mietrecht spezialisierte Rechtsanwältin bei Problemen stets als direkten Ansprechpartner vor Ort haben. Die Vermieter wissen, dass ich bei Bedarf die Mieter notfalls auch persönlich aufsuche, da sich die Mieter im direkten Gespräch leichter zu einer freiwilligen Bezahlung der Mietrückstände oder einem freiwilligen Auszug bewegen lassen. Dieses erspart dem Vermieter erhebliche Kosten. Ich weiß, wovon ich spreche, denn ich wohne selbst nunmehr über 11 Jahre in Velten, übrigens auch als Hauseigentümer in einem sogenannten Wohnpark.
Im Bedarfsfall kann ich für Wohnungsabnahmen, -verwaltungen sowie Betriebskostenabrechnungen aufgrund jahrelanger Zusammenarbeit auf eine hervorragenden Hausverwaltung, die ebenfalls bereits über 10 Jahrer hier vor Ort  sehr engagiert und zuverlässig tätig ist, zurückgreifen.

Durch die jahrelange Vertretung von sowohl Eigentümern als auch Verwaltern der Gemeinschaft sind Rechtsanwältin Claas die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auftretenden Probleme bekannt. Dabei behält Sie bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis „einfach„ durch Kündigung und Umzug aufheben lässt. Ein Rechtsstreit wird daher von Rechtsanwältin Claas regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen. Juristische Hilfe können Sie insbesondere bei folgenden Problemen erwarten: Hausverwaltung, Verwaltertätigkeit, Wirtschaftsplan,  Hausgeld, Hausgeldabrechnung (Jahresabrechnung), Abrechnungsspitze, Wohnungseigentum in der Zwangsverwaltung und Insolvenz, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung, Eigentümerversammlung, Stimmrecht, Beschlussfassung und -anfechtung.

Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden, Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwältin Heike Claas finden die Betroffenen kompetente Beratung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de