Dr. Christoph Naske

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Oberstes Prinzip der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Christoph Naske ist die umfassende Beratung und die persönliche Betreuung seiner Mandanten. Der Vorteil der Rechtssuchenden liegt darin, dass er Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens bietet, sei es im geschäftlichen oder privaten Bereich. Sie brauchen nicht für jede Aufgabe einen eigenen Spezialisten zu suchen, sondern bekommen alles aus einer Hand und haben noch den Vorteil der persönlichen Betreuung. Es ist ihm besonders wichtig, seine Klienten zu kennen, um maßgeschneiderte Lösungen für das individuelle Problem erarbeiten zu können.

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen betreiben, haben Sie den Vorteil, dass Rechtsanwalt Dr. Naske Sie und Ihr Unternehmen in allen rechtlichen Fragen begleitet. Durch die ständige Betrauung mit laufenden Causen (etwa der Forderungseintreibung, Fragen des Gewerberechts, Vertragsprüfungen und -verhandlungen et cetera) kann er Ihnen Lösungen anbieten, die auf Ihr Unternehmen optimal abgestimmt sind.

Privatpersonen begleitet Rechtanwalt Dr. Naske bei erfreulichen Ereignissen, wie etwa dem Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses, und er steht ihnen in problematischen Situationen zur Seite, etwa bei Scheidung, im Unterhalts- oder Obsorgestreit, nach einem Todesfall im Erbrecht oder bei Problemen mit Vermietern oder Mietern, mit dem Arbeitgeber oder nach Verkehrsunfällen durch Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen.

Dr. Christoph Naske weiß, dass der Weg zum Rechtsanwalt oft vermieden wird, weil übermäßig hohe Kosten befürchtet werden. Jedoch weist er Sie darauf hin, dass ein Versäumnis oder eine Fehlentscheidung wegen mangelnder Rechtskenntnis Sie sehr oft sehr viel teurer kommen kann. Und viele Fehler lassen sich später nicht mehr oder nur noch notdürftig korrigieren. Kontaktgespräche, die dazu dienen festzustellen, ob überhaupt eine eingehende Beratung und Vertretung sinnvoll oder erforderlich ist, sind bei Rechtsanwalt Dr. Naske grundsätzlich kostenlos. Sie können also ohne Kostenrisiko mit ihm einen Termin vereinbaren. Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernimmt er auch die Deckungsanfrage bei der Versicherung.

Als Spezialist für die Probleme seiner Mandanten steht er auch Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar, außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne über E-Mail mit ihm Kontakt aufnehmen.

Die Kanzleiräume liegen zentral im ersten Bezirk von Wien am stadtbekannten Parkring. Parkmöglichkeiten finden Sie den umliegenden Parkhäusern. Durch die zentrale Lage ist ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr gewährleistet (U-Bahnlinie 3 sowie die Ringlinien).

Kontakt

Dr. Christoph Naske
Wipplingerstraße 21
1010 Wien
Wien
Österreich

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
+43 (1) 5335853
Telefax
+43 (1) 533585399
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.naske.at

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Christoph Naske wurde 1977 in Wien geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, verbrachte seine Konzipientenzeit ebendort und promovierte zum Doktor der Rechtswissenschaften. Er ist wie alle Anwälte in Österreich an allen österreichischen Gerichten und Behören vertretungsbefugt.

Rechtsanwalt Dr. Naske bietet Unternehmen aller Größen Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen an. Zum Unternehmensrecht gehören alle für Unternehmen relevanten Normen, vom Handelsrecht über das Gesellschaftsrecht bis zum Arbeitsrecht. Er begleitet Sie bei allen Angelegenheiten des Unternehmens im Personengesellschaftsrecht wie Kapitalgesellschaftsrecht, bei Umwandlung, Umstrukturierung oder Neuordnung unter zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten (auch innerhalb eines Konzernverbunds), im Verhältnis zu Kreditgebern, bei Fragen strategischer Ausrichtung und Sanierung auch unter steuerrechtlichen Aspekten sowie bei Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf. Außerdem umfasst seine Leistung die Bereiche: Gründung eines Unternehmens (Gesellschaftsrecht), Anmietung von Geschäftsräumen (Mietrecht), Gestaltung der von Ihnen benötigten Verträge oder Vertragsmuster (Vertragsrecht), Vertretung in laufenden Rechtsstreitigkeiten, Eintreibung ihrer Forderungen (Forderungseinzug, Forderungsmanagement) und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Schadenersatzrecht) bis hin zur Betriebsübergabe oder Veräußerung, im äußersten Fall Vertretung im Konkursverfahren und Unterstützung bei der Unternehmenssanierung.

Rechtsanwalt Dr. Naske übernimmt Ihre Beratung und Vertretung in allen Bereichen des täglichen Lebens, insbesondere im Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, (Individual-)Arbeitsrecht und Schadenersatzrecht.

Jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter. Die Betroffenen mag es vielleicht ein wenig trösten, dass sie mit ihrem Schicksal also nicht allein sind. Es entsteht aber vor allen Dingen das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinanderzusetzen. Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken? Welche Rechte und Pflichten habe ich während der bestehenden Ehe? Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung? Wer hat Anspruch auf Unterhalt, und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen? Was wird aus Haus, Wohnung, Vermögen? Auf diese und weitere Fragen kann Rechtsanwalt Dr. Naske für Sie eine Antwort finden. Dabei ist es dem Juristen besonders wichtig, die Interessen des Mandanten zu wahren als auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl vorzugehen.

Die Kanzlei berät des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.

Ferner liegt ein zusätzliches Fachgebiet der Kanzlei im Mietrecht. Ziel der Rechtsberatung von Rechtsanwalt Dr. Naske ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Herr Dr. Naske berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten.

Das Arbeitsrecht umfasst in erster Linie alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber betreffen. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der erfahrene Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sollte Ihnen eine einvernehmliche Auflösung angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Herr Dr. Naske berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz oder zum Schwerbehindertenrecht.

Auch das gesamte Schadenersatzrecht (auch: Schadensersatzrecht) gehört zu den Tätigkeitsgebieten Dris. Naske. Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel im Straßenverkehrsrecht). Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Rechtsanwalt Dr. Christoph Naske berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.