Dr. Eva Maria Schulze
Kurzprofil
Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Schulze gründete im Jahr 2000 in Wien ihre Kanzlei, zu deren Klientel Privatleute, freiberuflich Tätige sowie Unternehmen zählen. Frau Dr. Schulze steht für einmalige, kurze Rechtsauskünfte und Beratungen ebenso zur Verfügung wie für langfristige Betreuung und Beratung von Klienten.
Sie finden die Kanzlei zentral gelegen gegenüber dem Rochusmarkt, der Eingang befindet sich in der Rochusgasse 2. Sie können bequem entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U3 bis Station „Rochusgasse“; Bus 4A, 74A) oder mit dem eigenen Pkw (Kurzparkzone oder Tiefgarage) anreisen. Auch der Bahnhof Wien-Mitte befindet sich in nur 10 Gehminuten Entfernung, von wo aus Sie Anbindung an den Westbahnhof (U3) und den Flughafen (Schnellbahn oder CAT) haben.
Über das Sekretariat der Kanzlei werden montags bis donnerstags von 09.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr Beratungstermine vereinbart. Bei Bedarf und nach Absprache sind auch Termine außerhalb der Sprechzeiten und Besuche vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei verfügt über einen Internetanschluss mit der E-Mail-Adresse office@dr-schulze.at.
Kontakt
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Dr. Eva Maria Schulze - Landstraßer Hauptstraße 60/18 Ecke Rochusgasse 2
1030 Wien
Wien
Österreich
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- 01 - 715 03 37
- Telefax
- 01 - 715 03 67

Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Eva Maria Schulze studierte an den Universitäten in Wien und Salzburg Rechtswissenschaften und leistete ihr Gerichtsjahr in Wien und Klagenfurt ab. Nachdem sie ihre Ausbildung als Rechtsanwältin sowie 1999 die Anwaltsprüfung erfolgreich absolviert hatte, wurde sie in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Die Juristin, die über sehr gute Kenntnisse in Französisch und über gute Kenntnisse in Englisch verfügt, gründete im darauffolgenden Jahr ihre Kanzlei in Wien.
Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Schulze bietet Rechtsberatungen und Prozessvertretungen insbesondere in den Gebieten Mietrecht und Wohnrecht, Vertragsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht an.
Ihre anwaltliche Tätigkeit im Zivilrecht erstreckt sich hierbei insbesondere über die Erstberatung zu allen Rechtsgebieten — wie Mietrecht, Schadenersatzrecht, Verwaltungsrecht, Konsumentenschutzrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht — mit Ausnahme des Familienrechts und Eherechts.
Im Mietrecht und Wohnrecht berät und vertritt die Juristin sowohl Vermieter als auch Mieter bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Fragen zu Mietvertrag, Kündigung, Kündigungsverfahren, Räumungsverfahren, Mietzinsverfahren, Mietzinserhöhung, Mietzinsüberprüfung, Mietzinsminderung sowie zur Befristung von Mietverträgen bzw. Verlängerung befristeter Mietverträge. Auch werden allfällige Beweissicherungsverfahren im Zusammenhang mit der Ausübung des Mietrechts geführt. Des Weiteren finden Sie in Frau Dr. Schulze eine kompetente Ansprechpartnerin, wenn Sie Mietverträge erstellen oder überprüfen lassen möchten.
Im Vertragsrecht bearbeitet Rechtsanwältin Dr. Schulze Mandate, wenn es um das Verfassen, die Gestaltung, Überprüfung oder Anfechtung von Verträgen geht. Hierunter fallen in erster Linie Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Darlehensvertrag, Wohnungseigentumsvertrag, Versicherungsvertrag und Mietvertrag/ Pachtvertrag. Im Zusammenhang mit diesen Verträgen werden überdies Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz, Sachmängelhaftung, Preisminderung, Nachbesserung und Rücktritt vom Vertrag geltend gemacht. Etwa können sich beim Kauf eines Autos, Fahrrads oder Möbelstücks im Nachhinein Mängel herausstellen, welche Gewährleistungsansprüche und/oder Schadenersatzansprüche auslösen können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit von Frau Dr. Schulze liegt auf dem Versicherungsrecht, welches sich mit Haftpflichtsachen und Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen befasst. Sie überprüft alle versicherungsrechtlichen Ansprüche, sowohl auf der Seite der Versicherungsunternehmen als auch auf der Seite der Versicherten. So fallen zum Beispiel Verkehrshaftpflichtsachen hierunter, die mit einer Verkehrsunfallregulierung sowie mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schmerzengeld einhergehen.
Egal, ob Sie Fragen zur Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, privaten Unfallversicherung oder privaten Krankenversicherung haben, in Frau Dr. Schulze finden Sie eine kompetente Beraterin. Versicherungsunternehmen werden hingegen bei der Abwehr einer unberechtigten Schadensforderung von der Juristin beraten und vertreten.
Im Verkehrsrecht reguliert Frau Dr. Eva Maria Schulze Verkehrsunfälle, was die gesamte Schadensabwicklung, von der Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang des Schadens, über die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung bis zur Geltendmachung und (gerichtlichen) Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz, umfasst. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie Verdienstentgang, Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden Schmerzengeld geltend zu machen und durchzusetzen.
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie auf jeden Fall umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren, da nur so vermieden werden kann, dass Ihnen aus Unkenntnis Ansprüche verlorengehen. Neben den zivilrechtlichen Belangen, die sich aus einem Verkehrsunfall ergeben können, regelt die Juristin auch alle strafrechtlichen Ansprüche und Verfahren, die aus Verkehrsunfällen resultieren.