Mag. Gerald Göllner

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Göllner wurde 2005 von Rechtsanwalt Gerald Göllner in Wien gegründet . Herr Göllner bietet Rechtsberatung und Prozessvertretungen auf den Gebieten Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Haftpflichtrecht, Erbrecht, Familienrecht und Apotheken- und Pharmarecht an.

Spezialisierung und Serviceleistung sind wesentlicher Bestandteil der Arbeit, sowohl bei dem Rechtsanwalt als auch beim Büropersonal. Aus diesem Grund legt die Kanzlei großen Wert auf kontinuierliche Fortbildung.

Der Rechtsanwalt hat sich entschlossen, die heutzutage vergleichsweise kleine Kanzleiform beizubehalten, um die Nähe zur Mandantschaft zu sichern und nicht den Eindruck einer “anonymen Rechtsfabrik” hervorzurufen. Dies hat positiven Einfluss auf das Betriebsklima und die kollegiale Arbeitsweise des Juristen und des Büropersonals, was letztlich Ihnen zugute kommt.

Mandanten der Kanzlei sind Privatleute, kleinere und mittelgroße Firmen, Vereine, Verbände, Selbständige und Ärzte, Apotheker, Pharmaunternehmen, Zahnärzte und Patienten sowie Beamte.

Die Büroräume sind in der Sickenberggasse in Wien. Die Kanzlei ist durch die zentrumsnahe Lage leicht zu erreichen. Parkplätze finden Sie vor dem Gebäude oder in den umliegenden Parkhäusern. Im Übrigen besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region. Die Straßenbahn-Linie D führt Sie direkt bis zur Haltestelle “Sickenberggasse”.

Das Personal ist freundlich, zuvorkommend und fachlich qualifiziert.

Die Öffnungszeiten der Büroräume sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr. Selbstverständlich sind Termine mit dem Rechtsanwalt auch außerhalb der Geschäftszeiten und darüber hinaus bei besonderer Veranlassung auch im Hause des Mandanten möglich.

Kontakt

Mag. Gerald Göllner
Sickenberggasse 10
1195 Wien
Wien
Österreich

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Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Das erste juristische Staatsexamen legte Gerald Göllner nach seinem Studium der Rechte an der Universität Wien ab. Sein Gerichtsjahr absolvierte er am Bezirksgericht Meidling. Der Jurist, 2005 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten auch in schwierigen Situationen. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

Rechtsanwalt Gerald Göllner berät und vertritt Sie im Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Haftpflichtrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie im Apotheken- und Pharmarecht.

Einen Schwerpunkt im Immobilienrecht bildet das Architektenrecht, also beispielsweise die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Zur Absicherung der von ihm zu erbringenden Vorleistungen sollte ein Architekt von seinen Vertragspartnern verlangen, dass ihm zur Sicherung seiner Honorarforderungen eine Bankbürgschaft gestellt wird. Auch die Einräumung einer Sicherungshypothek kommt unter gewissen Voraussetzungen in Betracht. Notfalls ist zu überlegen, ob gegen die Vertragspartner im Wege einer einstweiligen Verfügung vorgegangen wird (Sicherung des Honoraranspruches auf Bestellung der Hypothek durch Vormerkung). Vertrauen Sie hier auf die kompetente und erfolgsorientierte Mandatsbetreuung von Rechtsanwalt Göllner.

Aber auch das Baurecht fällt in den Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Göllner. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage. Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Immobilienrecht bildet das Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Hier berät Sie Rechtsanwalt Göllner umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwalt Gerald Göllner selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.

Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben stellen sich viele Fragen:

  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
  • Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
  • Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Rechtsanwalt Göllner werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung von Rechtsanwalt Gerald Göllner Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Familienrecht und Erbrecht. Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Rechtsanwalt Göllner berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Gerald Göllner, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Göllner berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Gerald Göllner hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Rechtsanwalt Gerald Göllner berät und vertritt Sie im Pharmarecht und Apothekenrecht. Pharmarecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der juristischen Ausgestaltung der Erforschung, der Herstellung, des Vertriebs und der Qualitätssicherung von Arzneimitteln und Medizinprodukten beschäftigt. Dabei ist das Pharmarecht nicht allein einem der “klassischen” Rechtsgebiete Privatrecht, Verwaltungsrecht oder Strafrecht zuzuordnen, sondern enthält je nach Regelungsmaterie Vorschriften aus allen drei Bereichen. Zum Pharmarecht gehören insbesondere Apothekenrecht, Arzneimittelhaftungsrecht, Arzneimittelsicherheitsrecht, Arzneimittelstrafrecht, Arzneimittelzulassungsrecht, Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht, Beihilferecht, Heilmittelwerberecht, Lebensmittelrecht, Markenrecht, Medizinprodukterecht, Patentrecht, Privatversicherungsrecht, Recht der Besonderen Therapierichtungen (Phytotherapie, Homöopathie et cetera), Recht der Klinischen Prüfung, Sozialrecht und vor allem das Vertragsarztrecht.

Rechtsanwalt Göllner berät und vertritt Arzneimittelhersteller bei der Vorbereitung und Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen, insbesondere in allen Fragen zum Heilmittelwerberecht und Wettbewerbsrecht. Im Auftrag seiner Mandanten geht er auch gegen wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen von Konkurrenten vor und setzt Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz für Sie gerichtlich durch. Außerdem ist er auf dem Gebiet der Parallel- und Reimporte von Arzneimitteln tätig und verfolgt rechtswidrige Parallelimporte. Dies schließt die Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen mit ein. Rechtsanwalt Göllner berät Sie auch bei arzneimittelrechtlichen Fragestellungen wie der Zulassung von Arzneimitteln und berät und vertritt Sie in Arzneimittelhaftungssachen.

Außerberufliche Engagements

Seinen freizeitlichen Ausgleich findet der engagierte Jurist beim Sport, insbesondere im Volleyball.

Vertretungsbefugt vor allen österreichischen Gerichten.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Rechtsanwaltordnung (RAO)
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)

Nähere Infos unter www.oerak.at