Birgit Appenrodt

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Birgit Appenrodt ist seit April 1991 als selbständige Rechtsanwältin tätig. Die Büroräume der Kanzlei Appenrodt finden Sie im Herzen Magdeburgs in der Nähe des Doms, unweit des Hasselbachplatzes. Sie sind durch die circa fünf Gehminuten entfernte Haltestelle “Hasselbachplatz” der Straßenbahnlinien 2, 3, 5, 8, 9 und 10 sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen.

Die Kanzlei Appenrodt bietet ein breites Leistungsspektrum und einen umfassenden Service. Das Team der Kanzlei besteht aus Rechtsanwältin Birgit Appenrodt und Syndikusanwältin Inka Wunderling. Die Juristinnen beraten und vertreten Sie im Baurecht und Architektenrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht und Arbeitsrecht, wobei Frau Wunderling ausschließlich das Referat Arbeitsrecht betreut. Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei gern Ihren Forderungseinzug (Inkasso). Rechtsanwältin Appenrodt versteht sich jedoch als Generalistin mit Spezialkenntnissen auf verschiedenen Rechtsgebieten. Das bedeutet für den Mandanten, dass die Aufzählung der Rechtsgebiete nicht abschließend ist. Bei Bedarf übernimmt Rechtsanwältin Appenrodt gern auch Mandate aus anderen Rechtsgebieten, falls dies für die Bearbeitung Ihres Falls nötig sein sollte. Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit einem Steuerberatungsbüro, der GSP Steuerberatungsgesellschaft Magdeburg GmbH.

Die Rechtsanwaltskanzlei Appenrodt ist ein Dienstleistungsunternehmen, das die Rechtsangelegenheiten von Unternehmen und Privatleuten zeitnah und kompetent betreut und deren Rechte vor Gerichten und gegenüber allen staatlichen Institutionen wahrt und verteidigt. Das Team der Kanzlei legt großen Wert auf Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung, da dies eine hohe Beratungsqualität und einen regen Erfahrungsaustausch gewährleistet. Rechtsberatung bedeutet Dienstleistung und Engagement für Ihre individuelle Problemstellung. Entsprechend dieser Kanzleiphilosophie stehen Sie mit Ihren Fragen und Ansprüchen im Mittelpunkt der Tätigkeit. Durch ausführliche und kompetente Beratung, das Eingehen auf Ihre spezifischen Fragen entsteht das für eine erfolgreiche Vertretung notwendige und gute Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und der Rechtsanwältin. Rechtliche Lösungen werden im engen und persönlichen Kontakt mit Ihnen entwickelt, wodurch eine effiziente Betreuung Ihres Mandats und eine maßgeschneiderte Lösung Ihres Rechtsproblems gewährleistet werden.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 08.00 bis 14.30 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV mit Internetzugang sowie über eine eigene Internetpräsenz (www.RAinAppenrodt.de).


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Birgit Appenrodt
Hegelstr. 19
39104 Magdeburg
Sachsen-Anhalt
Deutschland

Telefon
+49 (391) 5314088
Telefax
+49 (391) 5314090
E-Mail
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Fachgebiete/Charakteristika

Birgit Appenrodt wurde 1956 in Chemnitz geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1975 bis 1979 an der Martin-Luther-Universität Halle Rechtswissenschaften. Bis zur Zulassung zur Anwaltschaft und Gründung ihrer eigenen Kanzlei 1991 war sie in verschiedenen Baufirmen unter anderem als kaufmännische Geschäftsführerin tätig.

Rechtsanwältin Appenrodt ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und seit Oktober 2006 ausgebildete Mediatorin.

Birgit Appenrodt legt Wert auf Transparenz, Verständlichkeit und Überzeugungskraft bezüglich der Leistung.

Als Schwerpunkte von Rechtsanwältin Appenrodt sind das Familienrecht, Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht und Vertragsrecht zu nennen.

Birgit Appenrodt wurde im Juni 1999 befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie bestimmt das Familienrecht. Es umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Das Familienrecht regelt unter anderem das Scheidungsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht sowie das Unterhaltsrecht von Kindern, Eltern und zwischen Eheleuten sowie die Vermögensauseinandersetzung. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.

Rechtsanwältin Appenrodt berät Sie bei Fragen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Trennung oder Scheidung wird.

Seit Februar 2006 ist Frau Appenrodt zudem Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. In diesem Rechtsgebiet, das auch aufgrund ihres Werdegangs ein wesentliches Spezialgebiet darstellt, berät und vertritt die Juristin ihre auch ausländischen Mandanten bundesweit vor allen ordentlichen Gerichten. Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit umfasst auch die Durchsetzung von Ansprüchen auf Werklohn, Gewährleistung aufgrund von Mängeln am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen.

Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Birgit Appenrodt professionell Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:

  • Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmerverträgen und Generalunternehmerverträgen, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
  • Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten

Eine weitere Spezialität von Frau Appenrodt ist das Immobilienrecht und Grundstücksrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen.

Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.

Rechtsanwältin Appenrodt hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Sie bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten macht Rechtsanwältin Appenrodt zu einer unverzichtbaren Partnerin im Vertragsrecht.

Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um diese Ziele zu verwirklichen, ließ sich Rechtsanwältin Birgit Appenrodt im Oktober 2006 zur Mediatorin ausbilden. Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Die Mediatorin sieht sich eher als Vermittlerin, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.

Spezialitäten

Ergänzend zur Kanzleitätigkeit führt Rechtsanwältin Appenrodt ständig Schulungen im Baurecht für Unternehmen und bei Institutionen durch, etwa für den Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V., die Handwerkskammer Magdeburg et cetera. Darüber hinaus hält sie regelmäßig Vorträge im Familienrecht in gemeinnützigen Einrichtungen.

Frau Appenrodt wurde im Januar 2006 zum stellvertretenden juristischen Mitglied der Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt berufen.

Publikationen

Die Juristin veröffentlicht regelmäßig juristische Beiträge zum Baurecht in der Zeitschrift “Die neue Quadriga”.