Dr. Holger Reichert
Kurzprofil
Rechtsanwalt Dr. Holger Reichert trat 1998 als selbständiger Jurist der von Justizrat Wilfried Schmitz im Jahre 1961 übernommenen, und von Justizrat Dr. Friedrich Dahlem 1933 gegründeten Kanzlei in Mainz bei. Dr. Reichert ist am Landgericht Mainz und am Oberlandesgericht Koblenz zugelassen, und damit an allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt. Er bietet Rechtsberatungen und Vertretungen insbesondere im Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht und Staatshaftungsrecht an. Bei Fragen zum Sozialrecht und zum Arbeitsrecht können Sie sich zudem an seine Kollegen wenden, die Ihnen kompetent zur Seite stehen.
Sie finden die Kanzlei im Zentrum von Mainz, in unmittelbarer Nähe zu den Gerichten. Vor dem Kanzleigebäude stehen kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei aufgrund ihrer Nähe zum Hauptbahnhof Mainz gut zu erreichen.
Das Büro ist montags, dienstags und donnerstags von 08.30 bis 17.00 Uhr, sowie mittwochs und freitags von 08.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. Besprechungstermine können auch außerhalb dieser Öffnungszeiten telefonisch vereinbart werden.
Die Kanzlei, die in Kontakt mit der Steuerberatungskanzlei Bouffier Kuhn & Partner mit Sitz in Nackenheim und Wiesbaden steht, verfügt über eine Internetseite (www.ra-dr-reichert.de) mit der E-Mail-Adresse mail@ra-dr.reichert.de. Die Kanzlei ist Vertragskanzlei des Deutschen Siedlerbundes e.V..
Einen Teil der täglichen Kanzleiarbeit nimmt die wissenschaftliche Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht ein. Dr. Reichert ist Mitglied des Autorenteams Köhler/Bassenge “Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht” (Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln), ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift “Der Miet-Rechts-Berater” (Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln) und der Zeitschrift “Immobilienverwaltung und Recht, IMR/IBR-online” (ID Verlag GmbH, Mannheim), Referent in der Anwaltsausbildung “Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht” (Arber-Verlag GmbH, Heilbronn), Referent in der Verwalterfortbildung (Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.), sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dr. Holger Reichert
- Leibnizstr. 10
55118 Mainz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (6131) 232708
- Telefax
- +49 (6131) 223803

- Homepage
- http://www.ra-dr-reichert.de
Fachgebiete/Charakteristika
Holger Reichert ist 1966 in Mainz geboren, verheiratet und Vater von drei Kindern. Nach Ableistung des Zivildienstes studierte er an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz Rechtswissenschaft. Von 1994 bis 1995 arbeitete er an dieser Universität nach Ablegung des ersten Staatsexamens als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter Prof. Dr. Laubinger. 1998 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahre 2004 promovierte er an der Universität Potsdam am Lehrstuhl Prof. Dr. Werner Merle im Wohnungseigentumsrecht zum Doktor der Rechte.
Den Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Reichert bildet das Wohnungseigentumsrecht. Interessenten wird eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts geboten. Dies betrifft Probleme bei der Begründung einer Wohnungseigentumsanlage, dem Erwerb einer Eigentumswohnung, bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander — etwa bezüglich Nutzung und Gebrauch von Wohnungseigentum, Fragen zur Instandhaltung, (modernisierende) Instandsetzung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Streitigkeiten über Wirksamkeit und Auslegung von Beschluss oder Vereinbarung, Uneinigkeiten über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung oder eine Sonderumlage, oder Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gemeinschaft und dem amtierenden oder dem ausgeschiedenen Verwalter, etwa über die Wirksamkeit von Abberufung oder Amtsniederlegung. Dabei wird die neuste Rechtsprechung stets im Auge behalten, und der Mandant über die teilweise schwerwiegenden Folgen gerichtlicher Entscheidungen, wie etwa der des BGH vom 20.9.2000 (Zitterbeschluss) oder vom 2.6.2005 (Teilrechtsfähigkeit), aufgeklärt. Betreut werden Mandanten letztlich auch im Zwangsvollstreckungsverfahren, das sich dem Erkenntnisverfahren anschließt. Betroffen ist hier insbesondere die Vollstreckung in das Immobilienvermögen von Wohngeldschuldnern.
Im Mietrecht werden sowohl Mandate im Wohnraummietrecht als auch im Gewerberaummietrecht angenommen. Sowohl die Probleme der Mieter als auch der Vermieter sind bestens bekannt.
Den dritten Tätigkeitsbereich bildet das Staatshaftungsrecht. Dieses umfasst insbesondere die Bereiche der Amtshaftung und der Entschädigung durch die öffentliche Hand. Hier wird Rechtsanwalt Dr. Reichert vorwiegend von der Haftpflichtversicherung der Kommunen beauftragt.
Mandate im allgemeinen Zivilrecht oder aus anderen Rechtsgebieten werden von Dr. Reichert angenommen, soweit mit den oben dargestellten Haupttätigkeitsfeldern ein Zusammenhang besteht (etwa im öffentlichen Baurecht), oder ein Einarbeiten in die Materie von der Sache her sinnvoll, angemessen und für den Mandanten wirtschaftlich vertretbar erscheint. Eine Spezisalisierung ist jedoch aufgrund der Fülle der Rechtsmaterien inzwischen unumgänglich geworden. Den „Spezialisten für alles“ gibt es, auch wenn mancherorts ein anderer Eindruck erweckt wird, nach Überzeugung von Dr. Reichert nicht. Weitere spezialisierte Kollegen stehen Ihnen innerhalb der Kanzlei, oder in ständiger Zusammenarbeit mit dieser für sozial-, arbeits- und steuerrechtliche Fragen zur Verfügung.


