Margaretha Kaufmann

Fachgebiete/Charakteristika

Margaretha Kaufmann, geboren 1955 in Bochum, absolvierte ihr Studium der Rechte an der Ruhr-Universität Bochum. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats legte sie in Essen und Dortmund ab. Frau Kaufmann wurde 1988 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seither als Rechtsanwältin tätig. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie korrespondiert fließend in Spanisch, Englisch und Französisch.

Im baubegleitenden privaten Baurecht gilt es, durch frühzeitige steuernde Einflussnahme den ordnungsgemäßen Baufortschritt sicherzustellen. Baurecht ist aber vor allem auch Bauschadenrecht. Es stellt erhöhte Anforderungen an das Wissen des Rechtsanwalts um technische Abläufe und Zusammenhänge. Besonders wichtig ist dabei die individuelle Beratung, denn jeder Fall stellt sich anders dar und bedarf deshalb einer genauen Analyse, und zwar regelmäßig schon bei der Ausgangsfrage, ob dem Bauvertrag das Werkvertragsrecht zugrundegelegt wurde oder vorrangige Normen gelten, zum Beispiel die VOB/B. Rechtsanwältin Kaufmann berät und unterstützt Sie kompetent, flexibel und schnell bei der Lösung baurechtlicher Einzelprobleme ebenso wie bei der Prüfung und Gestaltung umfangreicher Verträge, gleich ob Sie im konkreten Fall als Auftraggeber oder Auftragnehmer zu ihr kommen.

Eng mit dem Baurecht verbunden ist das Architektenrecht, also beispielsweise die Durchsetzung einer Architekten-Honorarforderung oder die Abwehr einer unberechtigten Honorarforderung. Da das Architektenhonorar nur fällig wird, wenn der Architekt zuvor eine DIN-gerechte und prüffähige Schlussrechnung gestellt hat, muss insbesondere bei solchen Verträgen mit großer Sorgfalt gearbeitet werden, die vorzeitig von einer Vertragspartei beendet wurden. Rechtsanwältin Kaufmann ist auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Architekten behilflich. Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Architekt für eine Baukostenüberschreitung in Anspruch genommen werden kann. Derartige Ansprüche können für Architekten von existentieller Bedeutung sein, da der Haftpflichtversicherungsvertrag des Architekten bei einer Baukostenüberschreitung in der Regel einen Ausschlussgrund vorsieht, so dass der Haftpflichtversicherer nicht zugunsten des Architekten eingreift. Die praktischen Erfahrungen von Rechtsanwältin Kaufmann im Architektenrecht gewährleisten Ihnen eine kompetente Unterstützung.

Rechtsanwältin Kaufmann berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Ihre Beratung erstreckt sich insbesondere auf Fragen zur Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, absolviert Rechtsanwältin Kaufmann regelmäßige Fortbildungen im Familienrecht.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Kaufmann berät Sie in allen Angelegenheiten rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten.


 

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