Harald Seifert
Fachgebiete/Charakteristika
Harald Seifert wurde 1953 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Augsburg sowie an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Essen. Seit 1984 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Seifert ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über fundierte Grundkenntnisse in Französisch.
Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Rechtanwalt Seifert berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht die Klärung von Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter oder von Mietern untereinander. Mögliche Reibungspunkte sind zahlreich. Haben Sie beispielsweise Fragen zu Details Ihres Mietvertrags oder bestehen Unklarheiten über Vereinbarungen im Mietvertrag, liegt zum Beispiel ein gültiger Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag vor? Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen, kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden? Benötigen Sie rechtliche Hilfe bei Themen wie Mieterhöhung, Mietminderung, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Heizkosten, Nebenkosten oder Kaution? Oder haben Sie Probleme mit Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Schadensersatz, Kündigung, Räumung oder bei der Beitreibung einer ausstehenden Mietforderung? Bei all diesen Angelegenheiten wird Rechtsanwalt Seifert für Sie tätig.
Das Tätigkeitsspektrum Harald Seiferts im Wohnungseigentumsrecht reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Rechtsanwalt Seifert berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit Rechtsanwalt Seiferts nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen ein.
Im Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Rechtsanwalt Seifert hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um nur möglichst geringe Kosten selbst tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Es empfiehlt sich, daher möglichst frühzeitig Rechtsanwalt Harald Seifert zu konsultieren.
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